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Einen Betrug nach Art. 386 des griechischen Strafgesetzbuchs begeht, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch die wissentliche Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Verschweigen wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten; ist der verursachte Schaden besonders hoch, beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre. Handelt der Täter gewerbs- oder gewohnheitsmäßig und übersteigen Vorteil oder Schaden zusammen 30.000 Euro, oder übersteigt der Vermögensvorteil bzw. Schaden insgesamt 120.000 Euro, erhöht sich der Strafrahmen auf Zuchthaus (kathirxi) bis zu zehn Jahren.

Seit der Strafrechtsreform 2019 erfasst eine eigenständige Vorschrift (Art. 386B StGB) den Subventionsbetrug gesondert, also die vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angabe von Tatsachen gegenüber der für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde. Sie dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/1371 zum strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Union und sieht für ihre Grundform eine strengere Strafe vor als der allgemeine Betrugstatbestand.

In der Praxis häufig anzutreffende Betrugsformen sind der Kreditbetrug, der Computerbetrug (Art. 386A StGB), der Versicherungsbetrug, der Betrug zulasten des griechischen Staates, der Subventionsbetrug sowie der Scheckbetrug.

FAQ

Antwort: Einen Betrug begeht, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.

Antwort: Die Grundform des Betrugs wird mit Freiheitsstrafe (fylakisi, im Regelfall bis zu 5 Jahren) bestraft.

Antwort: Ist der verursachte Schaden besonders hoch, erhöht sich die Strafe auf mindestens 3 Monate Freiheitsstrafe zuzüglich Geldstrafe.

Antwort: Übersteigt der insgesamt verursachte Schaden 120.000 Euro, beträgt der Strafrahmen Zuchthaus (kathirxi) bis zu 10 Jahren zuzüglich Geldstrafe.

  • Antwort: Richtet sich der Betrug unmittelbar gegen den griechischen Staat, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Organe der kommunalen Selbstverwaltung und übersteigt der Gesamtschaden 120.000 Euro, sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von 10 Jahren Zuchthaus sowie eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Tagessätzen vor. Die Tat verjährt in diesem Fall erst nach 20 Jahren

Antwort: Häufig anzutreffende Betrugsfälle sind der Kreditbetrug, Computerbetrug (heute als eigener Tatbestand in Art. 386A Ποινικός Κώδικας geregelt), Versicherungsbetrug, Betrug gegen den griechischen Staat, Subventionsbetrug (Art. 386B Ποινικός Κώδικας) und Scheckbetrug.

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