Einen Betrug begeht, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.
Allgemeiner Strafrahmen: 3 Monate – 5 Jahre; bei höheren Schäden 2-5 Jahre; bei Vermögensschäden über 120.000,- Euro oder bei Wiederholungstätern, die einen Vermögensschaden über 30.000,- Euro verursachen beträgt der Strafrahmen 5-10 Jahre; bei Schäden gegen den Staat und juristischen Personen des Öffentlichen Rechts, die über 150.000,- Euro liegen sieht der Strafrahmen Freiheitsstrafe von 5-20 Jahren vor.
Häufig anzutreffende Betrugsfälle stellen der Kreditbetrug, Computerbetrug, der Versicherungsbetrug, der Betrug gegen den griechischen Staat, der Subventionsbetrug, der Scheckbetrug usw. dar.