KPAG • Rechtsanwälte

Arbeitsrecht und Sozialversicherungswesen

Das Arbeitsrecht spielt in der Wirtschaft eine sehr wichtige Rolle, weshalb ihm eine wichtige Bedeutung im Rechtssystem Griechenlands zukommt. Das Arbeitsrecht war zwar immer in Griechenland diversen gesetzliche Änderungen unterworfen, damit um den Entwicklungen im Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen. Das Arbeitsrecht ist insbesondere ab dem Jahre 2010 oft geändert worden, da viele Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung der Wirtschaftskrise ergriffen wurden. Diese haben das griechische Arbeitsrecht stark beeinflusst.

Das Griechische Arbeitsrecht ist in das allgemeine Arbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht aufgeteilt. Das allgemeine Arbeitsrecht ist wiederum in diversen Gesetzten geregelt, die verschiedene Bereiche des Arbeitsverhältnisses regeln. Das griechische Zivilgesetzbuch sieht darüber hinaus allgemeine Grundsätze eines Arbeitsverhältnisses vor und wird als Grundlage der gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien in einem Arbeitsverhältnis betrachtet. Fragen wie die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, der Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, Oster- und Weihnachtsgeld, der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bzw. das Urlaubsgeld, Arbeitszeitregelungen und damit verbundene Themen wie Mehrarbeit bzw. Überstunden etc. werden in besonderen Gesetzen geregelt. Das kollektive Arbeitsrecht wird ferner in zwei Hauptgesetzen geregelt, es gibt aber viele verstreute Regelungen, die in anderen Gesetzen vorgesehen werden. Eine wichtige Änderung, die in den letzten Jahren stattfand, war die Beendigung von fast allen Kollektivverträgen im griechischen Recht.

Die Sozialversicherung ist in Griechenland für alle griechischne Bürger bzw. in Griechenland wohnhafte Personen Pflicht. Es besteht somit Sozialversicherungspflicht für alle, die in Griechenland eine Tätigkeit ausüben. Wichtigste Sozialkassen sind das IKA, das für die Arbeitnehmer des privaten Sektors zuständig ist, das OAEE – zuständig für Unternehmer bzw. Freiberufler die nicht bei ETAA sozialversichert werden müssen, ETAA – zuständig für Ingenieure, Anwälte, Ärzte usw, OGA- zuständig für Landwirte, NAT- zuständig für Seeleute usw.

Das Sozialversicherungsrecht ist ebenfalls wegen der herrschenden Krise seit 2010 tiefgreifend geändert worden, so zB mit einer Aufhebung des Mindestrentenalters, Erhöhung der Sozialabgaben für bestimmte Gruppen. Personen, die bereits in einem anderen europäischen Land sozialversichert sind, können von der
Sozialversicherungspflicht in Griechenland befreit werden.