Guten Tag. Mein Name ist LEXIS, Ihre KI-Assistentin.
Wie kann ich Ihnen behilflich sein? ×
Blog:
Blog:

    Arbeitsrecht und Sozialversicherungswesen

Das Arbeitsrecht spielt für die griechische Wirtschaft eine zentrale Rolle und ist entsprechend bedeutsam im griechischen Rechtssystem. Es war in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand gesetzlicher Reformen, insbesondere seit 2010 im Zuge der Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise, aber auch danach im Zuge der Modernisierung der Arbeitsbeziehungen (u. a. durch das Gesetz 4808/2021).

Das griechische Arbeitsrecht gliedert sich in das allgemeine Arbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Das allgemeine Arbeitsrecht ist in einer Vielzahl von Einzelgesetzen geregelt, die unterschiedlichen Bereiche des Arbeitsverhältnisses betreffen; das griechische Zivilgesetzbuch enthält daneben allgemeine Grundsätze des Arbeitsverhältnisses und bildet die Grundlage für die gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien. Themen wie die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, Oster- und Weihnachtsgeld, der Urlaubsanspruch bzw. das Urlaubsgeld sowie Arbeitszeitregelungen einschließlich Mehrarbeit und Überstunden sind in besonderen Einzelgesetzen geregelt. Das kollektive Arbeitsrecht ist in zwei Hauptgesetzen sowie zahlreichen verstreuten Einzelregelungen normiert. Die im Zuge der Krise ab 2010 weitgehend zurückgedrängten Flächen- und Branchentarifverträge sind seit der Arbeitsrechtsreform 2021 unter bestimmten Voraussetzungen wieder gestärkt worden; gleichwohl bleibt die betriebliche und individuelle Vertragsgestaltung in der Praxis von großer Bedeutung.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist in Griechenland für alle dort beschäftigten oder tätigen Personen grundsätzlich verpflichtend. Die früher zersplitterte Trägerlandschaft (u. a. IKA für Arbeitnehmer des privaten Sektors, OAEE für Unternehmer und Freiberufler, ETAA für Ingenieure, Anwälte und Ärzte, OGA für Landwirte, NAT für Seeleute) wurde zum 1.1.2017 im einheitlichen Träger e-EFKA (Ηλεκτρονικός Εθνικός Φορέας Κοινωνικής Ασφάλισης) zusammengeführt, der seither für nahezu alle Berufsgruppen zuständig ist.

Auch das Sozialversicherungsrecht wurde seit der Krise mehrfach grundlegend reformiert, etwa durch die Anhebung des Renteneintrittsalters und Anpassungen der Beitragssätze für einzelne Berufsgruppen. Personen, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat sozialversichert sind, können unter den in der EU-Verordnung 883/2004 vorgesehenen Voraussetzungen von der Sozialversicherungspflicht in Griechenland befreit sein (siehe hierzu näher den Beitrag Sozialversicherungspflicht bei Tätigkeit im EU-Ausland).

(Stand: Juli 2026. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)

FAQ

Das griechische Arbeitsrecht wird in zwei Hauptbereiche unterteilt:

  • Individualarbeitsrecht: regelt das direkte Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Basis bildet das griechische Zivilgesetzbuch, ergänzt durch zahlreiche Spezialgesetze zu Kündigungsschutz, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen – zuletzt insbesondere reformiert durch das Gesetz 4808/2021 (Arbeitszeit- und Kündigungsrecht) sowie das Gesetz 5053/2023 zur Arbeitszeitflexibilisierung.
  • Kollektives Arbeitsrecht: regelt das Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und dem Staat. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Kollektivverträge kraft Gesetzes ausgesetzt oder neu geordnet.

Seit 2010 wurde das Arbeitsrecht massiv reformiert, um den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten. Dies betraf vor allem:

  • die Reduzierung von Kündigungsfristen und Abfindungen (siehe hierzu unsere separate FAQ zu Kündigung und Abfindung),
  • Änderungen bei Arbeitszeitregelungen (Mehrarbeit und Überstunden),
  • die Aussetzung oder Neugestaltung von Tarifverträgen.

Diese Reformen wurden in den Folgejahren durch weitere Gesetze (u. a. 4808/2021) ergänzt bzw. teilweise modifiziert.

Ein besonderes Merkmal des griechischen Systems sind die gesetzlich verankerten Sonderzahlungen (oft als 13. und 14. Gehalt bezeichnet):

  • Weihnachtsgeld: ein volles Monatsgehalt.
  • Ostergeld: ein halbes Monatsgehalt.
  • Urlaubsgeld: ein halbes Monatsgehalt zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch.

Grundsätzlich besteht für jede Person, die in Griechenland eine berufliche Tätigkeit ausübt, eine Sozialversicherungspflicht.

Wichtige Aktualisierung: Die früher getrennten Sozialversicherungsträger wurden zum 1.1.2017 durch das Gesetz 4387/2016 in einem einzigen Träger zusammengeführt – dem e-ΕΦΚΑ (Ηλεκτρονικός Εθνικός Φορέας Κοινωνικής Ασφάλισης, Elektronischer Nationaler Träger der Sozialversicherung). In den e-ΕΦΚΑ wurden insbesondere folgende, früher eigenständige Kassen eingegliedert:

  • IKA-ETAM: vormals zuständig für Arbeitnehmer im privaten Sektor.
  • OAEE: vormals zuständig für Unternehmer und Freiberufler.
  • ETAA: vormalige Spezialkasse für Freiberufler wie Ingenieure, Anwälte und Ärzte.
  • OGA: vormals zuständig für Landwirte (mit Ausnahme des Freizeit-/Erholungsfonds für Landwirte).
  • NAT: weiterhin mit Sonderregelungen für Seeleute, organisatorisch aber in den e-ΕΦΚΑ integriert.

Die einzelnen Kassen bestehen als eigenständige Träger somit nicht mehr; ihre historischen Bezeichnungen tauchen aber weiterhin häufig in älteren Bescheiden, Beitragsnachweisen und im Sprachgebrauch auf.

Im Zuge der Krise und der Reform 2016/2017 wurde das Sozialversicherungsrecht tiefgreifend umstrukturiert:

  • Anhebung des Mindestrentenalters,
  • Anpassung der Sozialabgaben für verschiedene Berufsgruppen (u. a. mit jährlicher Anpassung der Beitragsklassen für Selbstständige durch den e-ΕΦΚΑ),
  • vollständige Zentralisierung der Kassenstrukturen im e-ΕΦΚΑ zur Effizienzsteigerung sowie fortlaufende Digitalisierung der Verwaltung (u. a. über das System ΑΤΛΑΣ).

Ja. Personen, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat sozialversichert sind (z. B. durch Entsendung), können unter den Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 von der Versicherungspflicht in Griechenland befreit werden, um eine Doppelversicherung zu vermeiden (Näheres in unserer separaten FAQ zur Sozialversicherung bei Auslandstätigkeit).

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit markiert *