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    Franchise

Als Franchising wird die Technik bezeichnet, das erfolgreiche Geschäftsmodell eines anderen Unternehmens gegen Zahlung einer Gebühr zu übernehmen und zu nutzen. Das dem Franchisenehmer überlassene Franchisepaket umfasst insbesondere die gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte an Warenzeichen, Handelsnamen, Ladenschildern, Gebrauchsmustern, Know-how, Geschmacksmustern, Urheberrechten oder Patenten, mit dem Recht zur Nutzung für den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen an Endverbraucher.

Der Franchisegeber ist das Unternehmen, das dem Franchisenehmer gegen unmittelbare oder mittelbare finanzielle Vergütung das Recht einräumt, sein Franchise-System zu betreiben. Der Franchisenehmer ist das Unternehmen bzw. die Person, die dieses Recht erhält, um Produkte oder Dienstleistungen unter der Marke, dem Patent oder dem Waren- und Dienstleistungszeichen des Franchisegebers zu vermarkten.

Für den Franchisegeber stellt Franchising eine Alternative zum eigenen Filialaufbau dar: Er vermeidet die damit verbundenen Investitionskosten und Haftungsrisiken, ist im Gegenzug aber vom Erfolg des – sein Unternehmen eigenverantwortlich führenden – Franchisenehmers abhängig, dessen Tagesgeschäft er nicht unmittelbar kontrollieren kann.

In Griechenland existiert weiterhin kein spezielles Franchise-Gesetz; der Franchisevertrag unterliegt vielmehr den jeweils einschlägigen allgemeinen Regelungen, insbesondere dem Markengesetz (Gesetz 4679/2020, das die entsprechenden Vorschriften des Gesetzes 4072/2012 abgelöst hat), dem Patentgesetz (Gesetz 1733/1987), dem Kartellrecht (Gesetz 3959/2011) sowie dem Zivilgesetzbuch.

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