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    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Als Wettbewerbsrecht werden die gesetzlichen Regeln verstanden, die den Wettbewerb vor Einschränkungen und unerwünschten Unternehmenspraktiken schützen sollen.

In Griechenland wird – wie in Deutschland – zwischen dem Recht des unlauteren Wettbewerbs und dem Kartellrecht unterschieden.

Das Recht des unlauteren Wettbewerbs verbietet wettbewerbswidrige, gegen die guten Sitten verstoßende Unternehmenspraktiken; Rechtsgrundlage ist weiterhin das Gesetz 146/1914 mit seiner allgemeinen Verbotsklausel. Unternehmen dürfen zwar konkurrieren, um ihre Kundenbasis zu erweitern und ihre Gewinne zu mehren – dies findet aber dort seine Grenze, wo Verbraucher getäuscht oder in ihrer Wahlfreiheit unangemessen beeinträchtigt werden.

Das Kartellrecht schützt demgegenüber den Wettbewerb vor Beschränkungen, die sich Unternehmen selbst auferlegen. Es ist im Gesetz 3959/2011 geregelt (welches das frühere Gesetz 703/1977 abgelöst hat) und wurde seither mehrfach novelliert – zuletzt u. a. durch die Gesetze 4886/2022 (Neuordnung der Organe der Wettbewerbskommission und Einführung digitaler Ermittlungsinstrumente), 5111/2024 und 5255/2025.

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes verfügt das griechische Recht über ein Urheberrechtsgesetz (Gesetz 2121/1993, zuletzt geändert durch Gesetz 5221/2025), ein eigenständiges Markengesetz (Gesetz 4679/2020, das die entsprechenden Vorschriften des Gesetzes 4072/2012 ersetzt hat) sowie ein Patentgesetz (Gesetz 1733/1987). Griechenland hat zudem zahlreiche internationale Verträge und EU-Richtlinien zum Schutz des geistigen Eigentums umgesetzt; unmittelbar geltendes EU-Recht wie die Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001 (vormals Gemeinschaftsmarkenverordnung (EG) Nr. 207/2009) wird von den griechischen Gerichten unmittelbar angewandt.

FAQ

Antwort: Als Wettbewerbsrecht werden die gesetzlichen Regeln verstanden, die den Wettbewerb vor Einschränkungen und unerwünschten Unternehmenspraktiken schützen. In Griechenland wird – wie in Deutschland – zwischen dem Recht des unlauteren Wettbewerbs und dem Kartellrecht unterschieden.

Antwort: Das Recht des unlauteren Wettbewerbs ist weiterhin im Gesetz 146/1914 (in der jeweils geltenden, mehrfach novellierten Fassung) geregelt. Es enthält eine Generalklausel zum Verbot wettbewerbswidriger Unternehmenspraktiken, die gegen die guten Sitten verstoßen, und schützt den Wettbewerb als Institution sowie Wettbewerber und Verbraucher (insbesondere vor Täuschung). Ergänzend gilt seit 2019 das Gesetz 4605/2019, das den zivilrechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entsprechend der EU-Richtlinie (EU) 2016/943 regelt (siehe unsere FAQ zur Verletzung von Betriebsgeheimnissen).

Antwort: Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb vor Beschränkungen, die sich Unternehmen selbst auferlegen. Es greift ein, wenn Unternehmen den Wettbewerb durch Vereinbarungen oder einseitige Praktiken beschränken. Das griechische Kartellrecht ist im Gesetz 3959/2011 geregelt, das das frühere Gesetz 703/1977 ersetzt hat und seinerseits zuletzt durch das Gesetz 4886/2022 grundlegend reformiert wurde (Näheres in unserer FAQ zu Wettbewerbsrecht und Kartellrecht).

Antwort: Wichtige Aktualisierung: Wesentliche Gesetze sind heute:

  • das Urheberrechtsgesetz (Gesetz 2121/1993, mehrfach novelliert);
  • das Markengesetz (Gesetz 4679/2020, das die früheren Markenvorschriften der Art. 121–182 des Gesetzes 4072/2012 mit Wirkung zum 20.3.2020 abgelöst hat);
  • das Patentgesetz (Gesetz 1733/1987, mehrfach novelliert);
  • das Gesetz 4605/2019 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Antwort: Wichtige Aktualisierung: Wesentliche Gesetze sind heute:

  • das Urheberrechtsgesetz (Gesetz 2121/1993, mehrfach novelliert);
  • das Markengesetz (Gesetz 4679/2020, das die früheren Markenvorschriften der Art. 121–182 des Gesetzes 4072/2012 mit Wirkung zum 20.3.2020 abgelöst hat);
  • das Patentgesetz (Gesetz 1733/1987, mehrfach novelliert);
  • das Gesetz 4605/2019 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

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