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    Steuerrecht

Das Steuerrecht nimmt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine zentrale Bedeutung ein, da sich der Staatshaushalt hierüber finanziert. Eine Harmonisierung des länderübergreifenden Steuerrechts ist deshalb für die Funktionsfähigkeit der EU von tragender Bedeutung; die Steuerhoheit selbst verbleibt jedoch bei den einzelnen Mitgliedstaaten.

Die wichtigsten Gesetze des griechischen Steuerrechts sind das Einkommensteuergesetz (Gesetz 4172/2013), das Umsatzsteuergesetz (Gesetz 2859/2000), das Steuerverfahrensgesetz (Gesetz 4174/2013) sowie der Kodex über Erbschafts-, Schenkungs- und Elternzuwendungssteuer (Gesetz 2961/2001).

Aktuelle Eckdaten der griechischen Besteuerung

  • Einkommensteuer natürlicher Personen: progressive Skala von 9 % (Einkommen bis 10.000 €) bis 44 % (Einkommen über 40.000 €) für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Renten; Anfang 2026 wurden mehrere mittlere Tarifstufen für niedrige und mittlere Einkommen weiter gesenkt.

  • Mieteinkommen: progressiv besteuert mit Sätzen von 15 % bis 45 %, gestaffelt nach der Höhe der Jahresmieteinnahmen.

  • Körperschaftsteuer: einheitlicher Satz von 22 % für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, IKE); auf ausgeschüttete Dividenden wird zusätzlich eine Quellensteuer von 5 % erhoben.

  • Umsatzsteuer: Regelsatz 24 %, ermäßigte Sätze von 13 % bzw. 6 % für bestimmte Güter und Dienstleistungen; für einzelne Inseln gelten zeitlich befristete Ermäßigungen.

  • Grunderwerbsteuer: 3 % zzgl. Zuschlag zugunsten der Kommunen (insgesamt rund 3,09 %) auf den – gegebenenfalls nach oben korrigierten – Kaufpreis; die Mehrwertsteuer auf den Ersterwerb von Neubauten ist derzeit bis Ende 2025 ausgesetzt.

  • Schenkungen, Elternzuwendungen und Erbschaften: Für Zuwendungen zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern/Großeltern und Kindern/Enkelkindern (Kategorie A) wurde der Steuerfreibetrag zum 1. Oktober 2021 auf 800.000 € pro Empfänger angehoben; darüber hinausgehende Beträge werden mit 10 % besteuert. Für entferntere Verwandte und fremde Dritte gelten deutlich niedrigere Freibeträge und höhere Steuersätze (Kategorie B bzw. C).

Innerhalb der EU wird unter „europäischem Steuerrecht“ vor allem das grenzüberschreitende Recht der indirekten Steuern verstanden. Die Mehrwertsteuer wurde durch die MwSt-Systemrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG) harmonisiert; für direkte Steuern verfügt die EU dagegen über keine eigene Rechtsetzungskompetenz und stützt sich lediglich auf punktuelle Angleichungen wie die Fusionsrichtlinie, die Mutter-Tochter-Richtlinie und die Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

FAQ

Antwort: Das Steuerrecht nimmt in allen Staaten der Europäischen Union eine zentrale Bedeutung ein, weil sich der Staat hierdurch finanziert. Eine Harmonisierung des länderübergreifenden Steuerrechts ist daher von tragender Bedeutung für die nachhaltige Funktion der EU. Die Steuerhoheit bleibt jedoch bei den einzelnen Mitgliedstaaten.

Werden diese Risiken nicht ausreichend abgesichert, unterbleiben mitunter auch lukrative Auslandsgeschäfte – aus Sorge vor einem unkalkulierbaren Forderungsausfall. Die Folge kann eine Hemmung des exportwirtschaftlichen Wachstums sein.

Exportorientierte Staaten haben deshalb ein besonderes Interesse daran, geeignete Instrumente zur Ausfuhrförderung einzusetzen, die inländische Exporteure so weit wie möglich gegen Ausfuhrkreditrisiken absichern und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Exportwirtschaft erhalten. Zu diesem Zweck werden in der Praxis sowohl private als auch staatliche Kreditversicherungen eingesetzt.

Antwort: Hauptgesetze sind das Einkommensteuergesetz (Gesetz 4172/2013, seither mehrfach novelliert, zuletzt insbesondere durch das Gesetz 5246/2025), das Umsatzsteuergesetz (Gesetz 2859/2000), der Steuerverfahrenskodex (Gesetz 4174/2013) sowie das Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetz (Gesetz 2961/2001).

Antwort: In Griechenland gilt eine Steuerprogression mit unterschiedlichen Steuersätzen für Einkommen aus Arbeits- und Rentenbezügen, Mieteinkommen und Kapitaleinkommen (z. B. Dividenden). Die konkreten Steuersätze und Freibeträge wurden zum Steuerjahr 2026 durch das Gesetz 5246/2025 angepasst (Näheres in unserer separaten FAQ zur Einkommensbesteuerung).

Wichtig zur Aktualisierung: Der private Kreditversicherer Euler Hermes tritt seit 2021 unter der neuen Konzernmarke Allianz Trade auf. Die Umbenennung betrifft ausschließlich das private Kreditversicherungsgeschäft – die staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes bleiben rechtlich unverändert bei der Euler Hermes Aktiengesellschaft als Mandatar der Bundesregierung angesiedelt.

Die Bundesregierung trägt die haushaltsrechtliche Verantwortung für das Förderinstrument der Exportkreditversicherungen. Sie entscheidet über die Deckungspolitik und die Übernahme von Hermesdeckungen im Interministeriellen Ausschuss (IMA), in dem das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten sind. Für Deckungsanträge zwischen 5 und 10 Millionen Euro entscheidet der Kleine Interministerielle Ausschuss (KLIMA); über Anträge bis 5 Millionen Euro entscheidet die Euler Hermes Aktiengesellschaft selbst nach Weisung und unter Kontrolle der Bundesregierung. Im Rahmen des sogenannten Ermächtigungsverfahrens wird die gesamte Deckungssumme der staatlichen Exportkreditversicherung jährlich im Bundeshaushalt festgelegt.

Hinweis zur Ministeriumsbezeichnung: Die Zuständigkeit lag zeitweise beim „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz” (BMWK). Mit Organisationserlass vom 6. Mai 2025 wurde das Ressort in Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) rückbenannt.

Nach dem geltenden Subsidiaritätsprinzip soll der Staat nur dort eingreifen, wo Exporteuren kein anderweitiges ausreichendes privatwirtschaftliches Kreditversicherungsangebot zur Verfügung steht. Dies ist insbesondere bei längeren Kreditlaufzeiten, aber auch bei politisch bedingten Zahlungsausfällen der Fall.

Antwort: Wichtige Aktualisierung: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, IKE) unterliegen heute einheitlich einer Körperschaftsteuer von 22 % auf ihre Gewinne (gesenkt von zuvor 24 % durch das Gesetz 4799/2021); auf ausgeschüttete Dividenden wird zusätzlich eine Quellensteuer von 5 % einbehalten (gesenkt von zuvor 10 % seit 2020). Für Freiberufler und Einzelunternehmer gilt die progressive Einkommensteuerskala natürlicher Personen (siehe unsere FAQ zur Einkommensbesteuerung).

  • Handelt es sich beim ausländischen Kunden/Importeur um den Staat selbst oder eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrbürgschaft (Hermesbürgschaft).
  • Handelt es sich beim ausländischen Vertragspartner hingegen um eine Privatperson oder eine insolvenzfähige juristische Person des Privatrechts, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrgarantie (Hermesgarantie).

Ausfuhrgarantien schließen dementsprechend in der Regel auch das Insolvenzrisiko des Abnehmers ein – ein Risiko, das es bei Hermesbürgschaften mangels Konkursfähigkeit staatlicher Schuldner nicht geben kann. Entsprechend unterscheiden sich beide Deckungsformen auch in der Höhe des Entgelts.

Antwort: Wichtige Aktualisierung: Seit dem Steuerjahr 2026 gilt eine vierstufige Progressionstabelle (Gesetz 5246/2025): 15 % bis 12.000 €, 25 % für den Teil zwischen 12.001 € und 24.000 €, 35 % für den Teil zwischen 24.001 € und 36.000 € sowie 45 % für den übersteigenden Teil.

Sammeldeckung mehrerer Geschäfte

  • Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG): Sichert kurzfristige Forderungen mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten gegen Zahlungsausfall ab und schützt den Exporteur gegen die Uneinbringlichkeit der Forderung aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken.
  • APG-Light: Sichert kurzfristige Forderungen deutscher Exporteure ab, die wiederholt mehrere Importeure in unterschiedlichen Ländern beliefern (Zahlungsziel bis zu 4 Monaten).
  • Revolvierende Lieferantenkreditdeckung: Sichert kurzfristige Forderungen deutscher Exporteure ab, die wiederholt einen ausländischen Importeur mehrmals beliefern (Zahlungsziel in der Regel bis zu 12 Monaten, ausnahmsweise bis zu 24 Monaten).
  • Revolvierende Finanzkreditdeckung: Sichert kurzfristige Darlehensforderungen von Banken ab (Kreditlaufzeit in der Regel bis zu 12 Monaten, ausnahmsweise bis zu 24 Monaten), die aus der Finanzierung regelmäßiger, kurzfristiger Exportgeschäfte eines Exporteurs mit einem bestimmten ausländischen Importeur resultieren.
  • Rahmenkreditdeckung: Sichert mittel- und langfristige Bankforderungen aus Einzelkrediten ab, die aus einem Rahmenkredit zur Finanzierung deutscher Exportgeschäfte resultieren.

Einzelgeschäfte und Produktionsrisiken

  • Lieferantenkreditdeckung: Absicherung einer einzelnen kurz- oder mittelfristigen Forderung aus einem einzelnen Exportgeschäft.
  • Leistungsdeckung: Absicherung einer einzelnen kurz- oder mittelfristigen Forderung, die die Erbringung von Leistungen statt einer Warenlieferung zum Gegenstand hat.
  • Finanzkreditdeckung: Absicherung kurz- und mittelfristiger Darlehensforderungen von Banken aus der Finanzierung eines einzelnen Ausfuhrgeschäfts.
  • Fabrikationsrisikodeckung: Absicherung der im Zusammenhang mit einem Exportgeschäft anfallenden Produktionskosten bis zum Versand der Ware – etwa bei einem Produktionsabbruch aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen.
  • Bauleistungsdeckung: Absicherung deutscher Exporteure gegen typische Risiken in Auslandsgeschäften (insbesondere relevant für deutsche Bauunternehmen).
  • Airbus-Garantie: Spezielle Deckungsform für Airbus-Geschäfte.
  • Projektfinanzierungen
  • Schiffsfinanzierungen

Besondere Deckungsformen für spezifische Szenarien

  • Akkreditivbestätigungsrisikodeckung
  • Avalgarantie
  • Beschlagnahmerisikodeckung
  • Leasingdeckung
  • Verbriefungsgarantie
  • Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm
  • Vertragsgarantiedeckung

Antwort: Grundsätzlich fällt die Grunderwerbsteuer in Höhe von aktuell 3,09 % (3 % zzgl. kommunalem Zuschlag) auf den Kaufpreis an, sofern dieser über dem vom Finanzamt festgesetzten „objektiven Wert” liegt. Beim gewerblichen Verkauf von Neubauten (Baugenehmigung ab dem 1.1.2006) unterliegt der Kaufpreis grundsätzlich der Mehrwertsteuer von aktuell 24 %; diese Mehrwertsteuer ist derzeit jedoch bis Ende 2026 ausgesetzt, sodass in diesem Zeitraum auch bei Neubauten nur die Grunderwerbsteuer anfällt (Näheres in unserer FAQ zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf).

Politische Risiken - Forderungsausfälle infolge gesetzgeberischer oder behördlicher Maßnahmen, Krieg u. Ä. - Schadenfälle infolge Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs - Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aus politischen Gründen - Warenverlust vor Gefahrübergang infolge politischer Umstände

Wirtschaftliche Risiken - Forderungsausfälle infolge Nichtzahlung - Forderungsausfälle infolge Insolvenz, Vergleich, fruchtloser Zwangsvollstreckung u. Ä.

Aufgrund der Vielzahl der bestehenden Risiken im Rahmen von Ausfuhrgeschäften sind diese für jedes Exportgeschäft gesondert zu bestimmen und abzusichern.

Die Höhe des Entgelts richtet sich unter anderem nach der Länderrisikogruppe, in die das Käuferland eingestuft ist, nach Art der gestellten Sicherheiten sowie nach der Deckungslaufzeit. Seit dem 1. September 2011 gilt ein am OECD-Konsens (Arrangement) ausgerichtetes Entgeltsystem, auf das sich die staatlichen Exportkreditversicherungs-Agenturen (ECAs) der OECD-Staaten verständigt haben; die Entgeltsätze werden seither periodisch angepasst. Die jeweils aktuellen Richtlinien und Entgeltsätze sind über das AGA-Portal (aga-portal.de) abrufbar.

Aktuelle Entwicklung: Der Bund hat sein Kriterium für die Förderungswürdigkeit eines Ausfuhrgeschäfts erweitert. Neben dem klassischen Warenursprungsprinzip berücksichtigt das neue Programm „flex&cover” zusätzlich den Wertschöpfungsbeitrag, den ein Unternehmen für den Standort Deutschland leistet – etwa durch Firmensitz, Forschungs- und Entwicklungsaktivität, Investitionsvolumen, Beschäftigten- und Ausbildungsplatzzahlen sowie das Sourcing in Deutschland.

Antwort: Für Schenkungen, elterliche Zuwendungen und Erbschaften an nahe Angehörige (Kategorie A: Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern) bestehen deutlich höhere Freibeträge als für entferntere oder familienfremde Empfänger; die konkreten Freibeträge wurden in den letzten Jahren mehrfach angehoben und sollten für den Einzelfall aktuell geprüft werden (siehe unsere FAQ zum Erbrecht in Griechenland).

Antwort: Die EU ist befugt, indirekte Steuern zu harmonisieren, um Handelsbarrieren abzuschaffen, insbesondere im Bereich der Mehrwertsteuer (heute: MwSt-Systemrichtlinie 2006/112/EG). Bei direkten Steuern besteht hingegen keine umfassende Eingriffsbefugnis; geregelt sind hier nur Teilbereiche wie die Fusionsrichtlinie, die Mutter-Tochter-Richtlinie sowie die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

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