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    Unternehmensgründung

Ein Investitionsvorhaben beginnt in den meisten Fällen mit der Niederlassung des eigenen Unternehmens im Zielland. Eine Form der Niederlassung ist die Neugründung einer (Tochter-)Gesellschaft in Griechenland.

Gesellschaftsform

Bei der Wahl der Gesellschaftsform sind neben haftungsrechtlichen auch steuerliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zu den gängigen Gesellschaftsformen zählen die Personengesellschaften (OE = OHG und EE = KG) sowie die Kapitalgesellschaften – die klassische Aktiengesellschaft (AE), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (EPE) und die seit 2012 bestehende private Kapitalgesellschaft (IKE).

Gründungsverfahren: die elektronische Ein-Stopp-Dienststelle (e-ΥΜΣ)

Das im April 2011 eingeführte One-Stop-Shop-Verfahren wurde in den vergangenen Jahren durchgehend digitalisiert und ist heute als elektronische Ein-Stopp-Dienststelle (Ηλεκτρονική Υπηρεσία Μιας Στάσης, e-ΥΜΣ) unter eyms.businessportal.gr verfügbar. Gründerinnen und Gründer können darüber Personengesellschaften (OE, KG), die private Kapitalgesellschaft (IKE), die GmbH (EPE) sowie – bei Verwendung eines Mustergesellschaftsvertrags – auch die Aktiengesellschaft (AE) vollständig online gründen, ohne eine Behörde oder einen Notar persönlich aufsuchen zu müssen; die Unterzeichnung erfolgt elektronisch mittels TAXISnet-Zugangsdaten oder fortgeschrittener elektronischer Signatur. Das Allgemeine Handelsregister (ΓΕΜΗ) bleibt zentrale Registrierungsstelle; Steuernummer, Handelskammer-Mitgliedschaft und die Meldung der Geschäftsführer beim Sozialversicherungsträger EFKA erfolgen im Zuge der Online-Gründung automatisiert. Lediglich Gesellschaften von „öffentlichem Interesse“ (u. a. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen) sowie individuell abweichend ausgestaltete Satzungen bedürfen weiterhin der gesonderten notariellen Beurkundung bzw. der Bearbeitung durch die zuständige Gesellschaftsabteilung des Ministeriums für Entwicklung.

Besonderheiten der griechischen Gesellschaftsformen

Der griechische Gesetzgeber hat die Kapitalanforderungen für Kapitalgesellschaften deutlich abgesenkt: Für die EPE (griechische GmbH) besteht seit 2013 überhaupt kein Mindestkapital mehr – die Gesellschafter bestimmen die Kapitalhöhe frei; lediglich der einzelne Gesellschaftsanteil muss einen Nennwert von mindestens 1 Euro aufweisen. Für die AE (Aktiengesellschaft) gilt seit der Reform des Aktienrechts durch das Gesetz 4548/2018 (in Kraft seit 1.1.2019) ein Mindestkapital von 25.000 Euro (zuvor 24.000 Euro).

Die Gesellschaftsform IKE

Die private Kapitalgesellschaft IKE (idiotiki kefalaiouchiki etairia, international auch als „Private Company“ bezeichnet) wurde 2012 durch das Gesetz 4072/2012 eingeführt und hat sich seither neben der EPE als attraktive, schlanke Gesellschaftsform etabliert. Zur Gründung genügt ein Mindestkapital von einem Euro (1 €); die Gesellschafter können Kapitaleinlagen, kapitalexterne Einlagen oder Garantieeinlagen (Bürgschaftsleistungen) einbringen. Die Gründung erfolgt im e-ΥΜΣ-Verfahren regelmäßig innerhalb weniger Tage, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

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