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Fördermittel – Subventionsrecht

Die wichtigste Aufgabe, vor welcher die griechische Regierung derzeit steht, liegt darin, die Wirtschaft des Landes schnell anzukurbeln. Neben der Umsetzung eines strengen Haushalts- und Reformplanes, der im Wesentlichen eine sehr straffe Sparpolitik darstellt, bedarf es im Gegenzug aber auch der Schaffung wichtiger wirtschaftlicher Anreize für Investoren, um insbesondere die Investitionen im eigenen Land zu fördern.

Eines der wichtigsten Instrumente ist hierbei die Bereitstellung von Fördermitteln jeder Art. Im Zusammenspiel mit den weiteren, krisenbedingten Faktoren, die jeden in- oder ausländischen Investor durchaus begünstigen, soll mit diesem Instrument die Umsetzung von Investitionen erleichtert werden.

In diesem Bereich haben die griechischen Regierungen bereits seit einigen Jahren entsprechende Gesetzeswerke auf den Weg gebracht, die in der Praxis wirkungsvoll umgesetzt wurden. Änderungen in der Form der Auszahlung, insbesondere die Möglichkeit der Vorauszahlung der Fördersumme bis zu 100% bereits vor Investitionsbeginn, sofern natürlich die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden, haben darüber hinaus die Bedingungen für die Umsetzung einer Investition spürbar verbessert und damit auch die Umsetzung der Investitionen erheblich vereinfacht.

Zu den vorgenannten Förderprogrammen zählen beispielsweise

Auch derzeit wird die Verabschiedung zwei neuer, wichtiger Investitionsförderungsprogramme erwartet:

Die Eröffnung der beiden Förderprogramme wird zu Beginn des Jahres 2016 erwartet. Auch mit diesen Gesetzen wird wieder für die meisten Unternehmensbereiche die Möglichkeit einer Subventionierung geschaffen. Die Rahmenbedingungen sollen hierbei zugunsten der Unternehmer und Investoren effizient gestaltet werden. Bereits mit den ESPA-Programmen werden insbesondere auch kleine und mittelständische Unternehmer in den Genuss von Fördermitteln gelangen können, um das operative Geschäft, aber auch die Erweiterung des Unternehmens langfristig stärken zu können.