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    Fördermittel – Subventionsrecht

Die Förderung privater Investitionen ist seit Jahren ein zentrales Instrument der griechischen Wirtschaftspolitik zur Ankurbelung von Wachstum, Beschäftigung und regionalem Zusammenhalt. In- und ausländischen Investoren stehen dafür heute im Wesentlichen drei Förderinstrumente zur Verfügung, die sich kombinieren, aber nicht kumulieren lassen:

  • Der Entwicklungs- bzw. Aufbaugesetz „Ελλάδα Ισχυρή Ανάπτυξη“ (Gesetz 4887/2022, novelliert durch Gesetz 5203/2025): das zentrale nationale Investitionsförderungsgesetz mit zahlreichen branchen- und zweckspezifischen „Förderregimen“ (καθεστώτα ενισχύσεων), die in mehreren Ausschreibungsrunden pro Jahr eröffnet werden.

  • ESPA 2021–2027: das laufende Partnerschaftsabkommen zur Nutzung der EU-Strukturfonds, mit landesweiten Aktionslinien (u. a. „Ανταγωνιστικότητα“/Wettbewerbsfähigkeit) und regionalen operationellen Programmen.

  • Ελλάδα 2.0 – Aufbau- und Resilienzplan (Ταμείο Ανάκαμψης και Ανθεκτικότητας): Griechenlands nationaler Aufbauplan im Rahmen der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität, der neben Zuschüssen auch zinsgünstige Darlehen für private Investitionen bereitstellt; die Umsetzung sämtlicher Projekte muss bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Das Aufbaugesetz 4887/2022 im Überblick

Das Gesetz 4887/2022 (ΦΕΚ Α’ 16/4.2.2022) löste das Vorgängergesetz 4399/2016 ab und wurde seinerseits durch das Gesetz 5203/2025 (ΦΕΚ Α’ 87/2.6.2025) umfassend reformiert – u. a. durch neue Förderregime, ein Schnellgenehmigungsverfahren für bestimmte Investitionen sowie ein vereinfachtes Bewertungs- und Kontrollverfahren. Das Gesetz gliedert sich in zahlreiche thematische Förderregime, darunter beispielsweise:

  • Allgemeine Unternehmerschaft (Γενική Επιχειρηματικότητα)

  • Verarbeitung – Lieferkette (Μεταποίηση – Εφοδιαστική Αλυσίδα)

  • Große Investitionen (Μεγάλες Επενδύσεις)

  • Gebiete mit besonderem Förderbedarf (Περιοχές Ειδικής Ενίσχυσης)

  • Tourismusinvestitionen und alternative Tourismusformen

  • Soziale Unternehmerschaft und Handwerk

  • Unternehmerschaft 360° (Επιχειρηματικότητα 360ο) für kleinere Investitionsvorhaben

  • seit 2025 ein eigenes, gewichtigeres Regime für Verteidigung, Fahrzeug- und Luftfahrtindustrie

Je nach Regime werden Zuschüsse, Steuerbefreiungen, Leasingförderungen, Zuschüsse zu den Lohnkosten neu geschaffener Arbeitsplätze oder – beim Regime „Neues Unternehmertum“ – auch Risikokapitalfinanzierungen gewährt. Die maximale Förderintensität richtet sich nach der von der EU-Kommission genehmigten Regionalbeihilfekarte und der Unternehmensgröße; sie liegt je nach Region und Regime typischerweise zwischen 10 % und 75 % der förderfähigen Kosten (kleine und Kleinstunternehmen erhalten regelmäßig einen Aufschlag gegenüber mittleren und großen Unternehmen), mit Sonderzuschlägen u. a. für Gebiete des „Gerechten Übergangs“, Naturkatastrophengebiete oder Berggebiete.

Anträge für Investitionsvorhaben bis zu 1.000.000 € werden bei der zuständigen Regionaldirektion für Entwicklungsplanung eingereicht, größere Vorhaben bei der Generaldirektion für Privatinvestitionen des Ministeriums für Entwicklung; die konkreten Ausschreibungsrunden (Προκηρύξεις) je Regime werden laufend im Amtsblatt sowie auf dem Investitionsportal des Ministeriums veröffentlicht.

Hinweis: Da sich Ausschreibungsrunden, Fristen und Budgets der einzelnen Förderregime mehrmals jährlich ändern, empfehlen wir, die tagesaktuellen Ausschreibungen unmittelbar vor einer Antragstellung zu prüfen.

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