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Liquidation von Unternehmen

Alle Unternehmen, entweder Kaufleute oder auch Gesellschaften, müssen direkt nach ihrer Auflösung ein Liquidationsverfahren einleiten. Ausnahme dabei ist die Auflösung wegen eines Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens, wobei kein Liquidationsverfahren in diesem Sinne verfolgt wird, sondern das im griechischen Insolvenzrecht vorgesehenes Abwicklungsverfahren.
Als allgemeine Gründe für die Auflösung bzw. Liquidationseröffnung bei allen Handelsgesellschaft werden insbesondere vorgesehen: der Ablauf der in der Satzung vorgesehen Dauer der Gesellschaft, Beschluss der Gesellschafter das mit größerer Mehrheit gefasst wird, die Aufkündigung der Gesellschaft durch einen der Gesellschafter (bei Personengesellschaften), der Verlust der Rechtsfähigkeit von einem der Gesellschafter (OHG) usw.

Das Liquidationsverfahren wird umgehend mit der Veröffentlichung der Auflösung der Gesellschaft eröffnet. Dabei sind die Liquidatoren (die entweder mit dem Auflösungsbeschluss, bzw. mit einer Bestimmung der Satzung zu dieser Stellung beauftragt werden) verpflichtet die Liquidationseröffnungsbilanz zu erstellen, sowie eine Inventur aller Vermögensgegenstände, Verpflichtungen und Ansprüche der Gesellschaft zu erstellen. Die Handlungen im Rahmen der Liquidation müssen immer den Zweck haben, die Gesellschaft schnellstmöglich abzuwickeln, damit alle Ansprüche der Gesellschaft liquidiert, sowie alle Verpflichtungen der Gesellschaft bezahlt werden können. Dies ist in der Tat nicht immer einfach, weshalb ein Liquidationsverfahren mehrere Jahre dauern kann. Ansprüche der Gesellschaft, die nicht beigetrieben werden können, werden in der Regel ausgebucht, während Ansprüche gegen die Gesellschaft entweder durch Nachschießen von Kapital durch die Gesellschafter oder durch Fortsetzung der Tätigkeiten der Gesellschaft und somit Gewinnerlangung bezahlt werden. Nach der gesetzlichen Regelung können sich die Liquidatoren zwar für eine solche Fortsetzung der Tätigkeiten entscheiden, diese kann aber nur den Zweck verfolgen, Umsätze bzw. Gewinne zu generieren, damit die Ansprüche gegen die Gesellschaft bzw. andere offenen Fragen schneller erledigt werden können.

Sobald alle offenen Punkte abgewickelt worden sind, werden die noch bestehenden Vermögensgegenstände der Gesellschaft an die Gesellschafter ihrem Anteil entsprechend ausgeschüttet, und die Liquidationsabschlussbilanz erstellt, die dann beim Handelsregister sowie beim Finanzamt zu veröffentlichen ist.