Lexis AI-Assistent ×
Blog:

Fördermittel und Subventionen – Förderprogramme in Griechenland

Aktualisierungshinweis: Die ursprünglich hier dargestellte, sehr umfangreiche Übersicht bezog sich auf einzelne Förderaufrufe des Jahres 2011/2012 (u. a. auf Basis des inzwischen zweifach abgelösten Gesetzes 3908/2011) und ist vollständig ausgelaufen. Für Investitionen in Griechenland kommen heute grundsätzlich die folgenden drei Förderquellen infrage, die je nach Vorhaben miteinander kombiniert werden können:

  • Aufbaugesetz 4887/2022 (i. d. F. des Gesetzes 5203/2025): branchenübergreifende und branchenspezifische Förderregime für Investitionen ab in der Regel 100.000 € bis 1.000.000 € (kleinere Unternehmensformen) bzw. ohne Obergrenze bei „Großen Investitionen“; Förderarten: Zuschüsse, Steuerbefreiungen, Leasing- und Lohnkostenförderung, bei „Neuem Unternehmertum“ auch Risikokapital.

  • ESPA 2021–2027: landesweite und regionale Aktionslinien u. a. für Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung, Export, Landwirtschaft und Tourismus kleiner und mittlerer Unternehmen, überwiegend als nicht rückzahlbare Zuschüsse.

  • Ελλάδα 2.0 – Aufbau- und Resilienzplan: Kombination aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen (über teilnehmende Banken) für Investitionen in den Bereichen grüner und digitaler Wandel, Extrovertiertheit/Export, Landwirtschaft und – seit 2025/2026 verstärkt – Verteidigungsindustrie; sämtliche Projekte müssen bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Ergänzend bestehen weiterhin spezialisierte Finanzierungsinstrumente wie zinsgünstige Kleinkredite und Bürgschaften über die staatliche Förderbank (u. a. im Rahmen der Ταμείο Επιχειρηματικότητας-Programme), die insbesondere kleine und Kleinstunternehmen sowie Betriebsmittelfinanzierungen adressieren.

Da laufend neue Ausschreibungsrunden mit eigenen Fristen, Budgets und Fördersätzen veröffentlicht werden, empfehlen wir für ein konkretes Investitionsvorhaben eine gezielte, tagesaktuelle Prüfung der jeweils passenden Förderregime, statt sich auf eine – naturgemäß rasch veraltende – Gesamtübersicht zu verlassen.

FAQ

Das Gesetz 4887/2022 zielt darauf ab, die griechische Wirtschaft nachhaltig, digital und wettbewerbsfähig umzugestalten. Während frühere Gesetze (wie das alte Gesetz 3299/2004) primär auf den reinen Ausgleich regionaler Unterschiede abzielten, liegen die Schwerpunkte heute auf folgenden Bereichen:

  • Grüne Transformation: Förderung von Umwelt- und Klimaschutz sowie Energieeffizienz.
  • Digitale Transformation: Unterstützung von Industrie 4.0 und neuen Technologien.
  • Innovation und Forschung: Stärkung von Forschung und Entwicklung (F&E).
  • Regionale Kohäsion: Schaffung von Arbeitsplätzen und wirtschaftliche Stärkung strukturschwacher Regionen.

Die alte Einteilung in vier starre Zonen (A bis D) wurde abgelöst. Heute richten sich die Förderquoten nach der EU-Regionalfördergebietskarte (2022–2027). Die Höhe der Fördermittel ist direkt an das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der jeweiligen Region gekoppelt:

  • Höchste Fördersätze (bis zu 70 %): Diese gelten für strukturschwächere Regionen und Grenzgebiete. Dazu zählen beispielsweise die Nördliche Ägäis, Epirus, Ostmazedonien und Thrakien.
  • Mittlere Fördersätze: Regionen wie Thessalien, Westgriechenland oder der Peloponnes erhalten moderate bis hohe Förderungen.
  • Geringste Fördersätze: Die wirtschaftsstarken Ballungsräume, insbesondere weite Teile der Region Attika (Athen), erhalten die geringsten oder – je nach Unternehmensgröße – gar keine direkten Zuschüsse, um Investitionen in andere Landesteile zu lenken.

Je nach Region, Unternehmensgröße und Art der Investition gewährt der griechische Staat verschiedene Anreize, die oft auch miteinander kombiniert werden können:

  • Staatliche Zuschüsse: Direkte, nicht rückzahlbare Barauszahlungen zur Deckung eines Teils der förderfähigen Investitionskosten.
  • Steuerbefreiungen: Freistellung von der Körperschaftssteuer auf Gewinne des Unternehmens, bis der bewilligte Förderbetrag erreicht ist.
  • Leasing-Zuschüsse: Finanzielle Unterstützung bei den Raten für das Leasing von neuen Maschinen oder technischer Ausrüstung.
  • Lohnkostenzuschüsse: Subventionierung der Lohnkosten für neu geschaffene Arbeitsplätze, die direkt mit dem Investitionsvorhaben in Verbindung stehen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen im Fokus der griechischen Wirtschaftsförderung und profitieren von erheblichen Boni auf die regionalen Grundfördersätze:

  • Kleine Unternehmen können einen Aufschlag von bis zu 20 % auf die Basis-Förderquote erhalten.
  • Mittlere Unternehmen erhalten einen Aufschlag von bis zu 10 %.
  • Beispiel: In einer Region mit einem Grundfördersatz von 50 % kann ein kleines Unternehmen somit bis zu 70 % seiner förderfähigen Investitionskosten erstattet bekommen.
  • Ja. Um die Vorgaben des EU-Beihilferechts (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) einzuhalten, werden bei sehr großen Investitionsvorhaben (über 50 Millionen Euro) die Fördersätze gestaffelt reduziert:

    • Für den Teilbetrag bis 50 Mio. Euro wird der volle lokale Höchstsatz gewährt.
    • Für den Teilbetrag zwischen 50 Mio. und 100 Mio. Euro wird nur noch die Hälfte (50 %) des lokalen Höchstsatzes angesetzt.
    • Für Beträge über 100 Mio. Euro gelten nochmals reduzierte Sätze (34 % des lokalen Höchstsatzes), und sie erfordern häufig eine Einzelfallprüfung durch die EU-Kommission.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert