Die Gesetzvorlage des neuen Steuerpakets soll ab dem 1. Januar 2013 in Kraft treten. Sie bringt teils gravierende Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmern, Rentnern, Personengesellschaften und Freiberuflern mit sich. Das neue Steuerpaket sieht Änderungen in der Einkommensbesteuerung natürlicher und juristischer Personen. Ferner soll sie auch Änderungen bei der Immobiliensteuer und bei der Erhebung der Einheitssteuer umfassen.
Gleichzeitig sollen ab sofort 150 neue Steuerprüfer eingesetzt und mit der Überprüfung größerer Steuerangelegenheiten betraut werden.
Der Entwurf des neuen Einkommenssteuergesetzes sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
- Neue Steuersätze bei der Einkommensbesteuerung von Arbeitnehmern und Rentnern unter Streichung des pauschalen Steuerfreibetrages von bisher 5.000 Euro
sowie der Kinderfreibeträge.
- Ferner ist die Einführung einer neuen Steuertabelle mit nur drei Steuersätzen wie folgt vorgesehen:
- Neue Steuersätze bei der Einkommensteuer von Personengesellschaften und Freiberuflern:
Was passiert mit 50.000€ mit dem neuen Steuergesetz
Sehr geehrte Fragestellerin,
Das neue Steuergesetz sieht für Freiberufler oder Einzelunternehmen eine Steuerskala vor, wonach Einkünfte bis zu 50.000 € , mit einem Steuersatz von 26% und die darüber hinaus gehenden ( d.h. über 50.000 € ) mit 33% besteuert werden. Sollte Ihre Frage auf eine andere Einkommensgruppe abzielen bitte ich Sie um entsprechende Konkretisierung.
Und mit 100.ooo
Und mit 100.000?????????????ß