Subventionen in Griechenland nach dem neuen Investitionsgesetz
Aktualisierungshinweis: Auch das Investitionsgesetz 3908/2011 ist seit Langem außer Kraft; es wurde 2016 durch das Gesetz 4399/2016 und 2022 durch das aktuell geltende Gesetz 4887/2022 (novelliert durch Gesetz 5203/2025) abgelöst. Die seinerzeitigen Einreichungsfristen (April/Oktober 2011), Investitionskategorien und Förderhöchstsätze haben keine praktische Bedeutung mehr; aktuelle Informationen finden Sie im Übersichtsartikel „Fördermittel – Subventionsrecht“.
Das Gesetz 3908/2011 hatte gegenüber seinem Vorgänger 3299/2004 insbesondere Transparenz, Effizienz und Verfahrensbeschleunigung zum Ziel: feste jährliche Investitionsbudgets, ein erweiterter Anwendungsbereich, elektronische Antragstellung, feste Einreichungsfristen (April und Oktober) sowie ein nationales Register akkreditierter Gutachter. Es unterschied sieben Investitionskategorien – u. a. allgemeine Unternehmen, Investitionen mit regionalem Bezug, technologisches Wachstum, junge Unternehmerschaft (20 bis 40 Jahre), große Investitionspläne ab 50 Mio. €, mehrjährige Investitionspläne sowie Unternehmensnetzwerke (Clustering) – mit Fördersätzen von bis zu 80 % der gesetzlichen Förderhöchstgrenze zzgl. ergänzender Steuerbefreiungen.
Diese Struktur wurde im Kern von den Nachfolgegesetzen 4399/2016 und 4887/2022 übernommen und weiterentwickelt: Auch das heutige Recht gliedert sich in mehrere branchen- bzw. zweckbezogene Förderregime mit vergleichbaren Förderinstrumenten (Zuschüsse, Steuerbefreiungen, Leasing- und Lohnkostenförderung), allerdings mit heute deutlich höheren Investitionsschwellen, aktualisierten Fristen und einem im Vergleich zu 2011 spürbar digitalisierten Antrags- und Bewertungsverfahren.
FAQ
Das Gesetz 4887/2022 setzt auf Transparenz, Effizienz und die Ausrichtung auf europäische Zukunftsziele. Zu den wesentlichen Merkmalen gehören:
- Fokus auf Zukunftsmärkte: Vorrangige Förderung der grünen Transformation (Umweltschutz) und der digitalen Transformation (Industrie 4.0).
- Vollständig digitale Abwicklung: Die Antragstellung und Evaluierung erfolgt rein elektronisch über das zentrale staatliche Informationssystem (OPS-Anaptixiako).
- Beschleunigte Verfahren: Einreichung, Bewertung und Bewilligung sind zeitlich streng getaktet. Das Gesetz zielt auf Evaluierungszeiten von unter 60 Tagen ab.
- Garantierte Budgets: Für jeden Aufruf (Call) wird vorab ein festes Budget definiert, was Investoren Planungssicherheit gibt.
- Audits durch Dritte: Zur Beschleunigung können zertifizierte, private Wirtschaftsprüfer aus dem Nationalen Register für die Kontrolle und Abnahme der Investitionen herangezogen werden.
- Eigenkapital: Die geforderte Eigenbeteiligung des Investors an den förderfähigen Kosten liegt in der Regel bei mindestens 25 % (ohne staatliche Beihilfen).
Das aktuelle Gesetz ist nicht mehr in wenige starre Kategorien unterteilt, sondern umfasst 13 spezialisierte Förderregime (Regelwerke). Zu den wichtigsten gehören:
- Grüne Transformation (Green Transition): Förderung von Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und umweltfreundlichen Technologien.
- Digitale und technologische Transformation: Unterstützung bei der Umstellung auf moderne, digitale Geschäftsprozesse.
- Tourismus & Alternative Tourismusformen: Förderung von Hotelneubauten (meist ab 4 Sternen), Modernisierungen sowie Agrotourismus und Gesundheitstourismus.
- Verarbeitendes Gewerbe & Agrar- und Ernährungssektor: Stärkung der lokalen Produktion und Lieferketten.
- Neue Unternehmerschaft (Start-ups): Gezielte Förderung von neu gegründeten Unternehmen zur Stärkung der Innovationskraft.
- Forschung und angewandte Innovation: Unterstützung von F&E-Projekten.
- Große Investitionspläne: Sonderregelungen für Vorhaben mit einem Budget von über 15 Millionen Euro (bis hin zu Großprojekten über 50 Mio. Euro, bei denen spezielle Beihilfegrenzen greifen).
Je nach Region, Unternehmensgröße und gewähltem Förderregime können verschiedene Instrumente (oft auch kombiniert) in Anspruch genommen werden:
- Staatliche Zuschüsse (Subventionen): Direkte finanzielle Beteiligung an den Investitionsausgaben.
- Steuerbefreiungen: Befreiung von der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer auf Gewinne, bis die genehmigte Fördersumme erreicht ist.
- Leasing-Zuschüsse: Übernahme eines Teils der Leasingraten für die Anschaffung neuer Maschinen und Anlagen (für max. 7 Jahre).
- Lohnkostenzuschüsse: Subventionierung der Lohnkosten für neue Arbeitsplätze, die durch die Investition geschaffen werden.
- Zusatzfinanzierungen: Ergänzend können zinsgünstige Darlehen über staatliche Institutionen wie die Hellenic Development Bank (HDB) oder den EU-Aufbaufonds (RRF) beantragt werden.
Das Ministerium für Entwicklung und Investitionen veröffentlicht in regelmäßigen Abständen sogenannte "Calls" (Aufrufe) für die einzelnen Förderkategorien.
- Antragsfenster: Diese Aufrufe sind meist für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten geöffnet.
- Transparenz: Investoren reichen ihre Pläne (inklusive Businessplan und Machbarkeitsstudie) digital ein. Über das Portal können Antragsteller den Status ihres Projekts jederzeit in Echtzeit verfolgen.
- Bewertung & Auszahlung: Nach Ablauf der Frist erfolgt ein schnelles Rankingverfahren. Wird das Projekt genehmigt, werden die Meilensteine für die Auszahlung der Gelder vertraglich fixiert.

