Subventionen in Griechenland nach dem neuen Investitionsgesetz
Das neue Investitionsgesetz sieht im Vergleich zu dem früheren Investitionsförderungsgesetz 3299/2004 neue Verfahren sowie neue Finanzierungs- und Förderungsmittel vor. Wesentliche Merkmale dieses Gesetzes sind in erster Line Transparenz, Effizienz und Beschleunigung.
Insbesondere zeichnet sich das Gesetz durch folgende Besonderheiten aus:
- Festlegung eines bestimmten jährlichen Budgets und damit von Obergrenzen für die Investitionen
- Ausweitung des Anwendungsbereiches auf alle Bereiche der Wirtschaft, ausgenommen der in Art. 2 des Gesetzes vorgesehenen Wirtschaftssektoren
- Schaffung von neuen Fördermitteln, insbesondere in Form von Steuerbefreiungen, Subventionen, Leasingförderungen und Darlehen mit niedrigen Zinssätzen
- Antragstellung auf elektronischem Wege auf einer gesondert hierfür eingerichteten Website sowie in schriftlicher Form bei den zuständigen Stellen
- Festlegung von festen Einreichungsfristen (April und Oktober)
- Neues Verfahren zur Bewertung der eingereichten Anträge und Einrichtung eines Nationalen Registers von Gutachtern und Prüfern
- Förderung der Innovation
- Stärkung des Zusammenhalts der Peripherie
- Schaffung von Arbeitsplätzen
- Förderung von Jungunternehmer
- Die Eigenkapitalquote liegt bei 25% der Investition.
Investitionskategorien
1. Generelle Unternehmen
- betrifft jeden Unternehmer
- Steuerbefreiungen bis zu 10 Jahren in gestaffelter Form und bis zu 100% der maximal gesetzlich vorgesehenen Förderungshöhe
2. Zusammenarbeit mit der Peripherie
- betrifft jeden UnternehmerInvestitionspläne mit Bezug auf lokale Bedürfnisse oder durch Nutzung lokaler Wettbewerbsvorteile
- In Bezug auf alle Investitionsformen
- Subventionen und Leasingförderung bis zu 70% der maximal gesetzlich vorgesehenen Förderungshöhe
- Für neue Unternehmen kann dieser Prozentsatz um weitere 10% erhöht werden
- der restliche Prozentsatz bis zur maximal gesetzlich vorgesehenen Förderungshöhe wird durch Steuerbefreiungen ergänzt.
3. Technologisches Wachstum
- Investitionen in Erneuerungen und technologischem Fortschritt des Unternehmens
- Subventionen und Leasingförderung bis zu 80% der maximal gesetzlich vorgesehenen Förderungshöhe
- Für neue Unternehmen kann dieser Prozentsatz um weitere 10% erhöht werden
- der restliche Prozentsatz bis zur maximal gesetzlich vorgesehenen Förderungshöhe wird durch Steuerbefreiungen ergänzt.
4. Junge Unternehmerschaft
- Bezieht sich auf Jungunternehmer mit einem Alter von 20 bis 40 Jahren
- Förderung der gesamten Ausgaben für die Dauer von 5 Jahren ab der Inbetriebnahme des Unternehmens.
- Die Gesamtförderung beläuft sich auf maximal 1.000.000 €.
5. Große Investitionspläne
- Investitionen von mindestens 50.000.000 €,
- alle Formen der Förderungen, vereinzelt oder kumulativ.
- Die Höhe der Förderung reduziert sich, sofern sie die Höhe der Investition erhöht.
- Die Subvention beläuft sich auf maximal 60% der gesamten Förderung.
6. Vollendete mehrjährige Investitionspläne
- Investitionspläne zur Umsetzung vollendeter mehrjähriger (2-5 Jahre) Unternehmenspläne in einer Höhe von mehr als 2.000.000 €.
- Diese Unternehmen müssen mindestens fünf Jahre existieren.
- Ziel ist der technologische, verwaltungsrechtliche, organisatorische und unternehmerische Fortschritt.
- Steuerbefreiungen bis zu 100% der maximal gesetzlich vorgesehenen Förderungshöhe
7. Pläne zur Synergie und Vernetzung (sog. Clustering)
- Unternehmensstrukturen der Synergie und Vernetzung von mindestens 10 Unternehmen in Athen und Thessaloniki und von 5 Unternehmen im übrigen Griechenland, in Form eines Joint Venture.
- Jede Form der Förderungsmittel.
Formen der Förderungen
- Steuerbefreiungen von 8 bis 10 Jahren
- Subventionen
- Förderung von Leasingverträgen
- günstige Darlehen vom ETEAN
FAQ
Das Gesetz 4887/2022 setzt auf Transparenz, Effizienz und die Ausrichtung auf europäische Zukunftsziele. Zu den wesentlichen Merkmalen gehören:
- Fokus auf Zukunftsmärkte: Vorrangige Förderung der grünen Transformation (Umweltschutz) und der digitalen Transformation (Industrie 4.0).
- Vollständig digitale Abwicklung: Die Antragstellung und Evaluierung erfolgt rein elektronisch über das zentrale staatliche Informationssystem (OPS-Anaptixiako).
- Beschleunigte Verfahren: Einreichung, Bewertung und Bewilligung sind zeitlich streng getaktet. Das Gesetz zielt auf Evaluierungszeiten von unter 60 Tagen ab.
- Garantierte Budgets: Für jeden Aufruf (Call) wird vorab ein festes Budget definiert, was Investoren Planungssicherheit gibt.
- Audits durch Dritte: Zur Beschleunigung können zertifizierte, private Wirtschaftsprüfer aus dem Nationalen Register für die Kontrolle und Abnahme der Investitionen herangezogen werden.
- Eigenkapital: Die geforderte Eigenbeteiligung des Investors an den förderfähigen Kosten liegt in der Regel bei mindestens 25 % (ohne staatliche Beihilfen).
Das aktuelle Gesetz ist nicht mehr in wenige starre Kategorien unterteilt, sondern umfasst 13 spezialisierte Förderregime (Regelwerke). Zu den wichtigsten gehören:
- Grüne Transformation (Green Transition): Förderung von Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und umweltfreundlichen Technologien.
- Digitale und technologische Transformation: Unterstützung bei der Umstellung auf moderne, digitale Geschäftsprozesse.
- Tourismus & Alternative Tourismusformen: Förderung von Hotelneubauten (meist ab 4 Sternen), Modernisierungen sowie Agrotourismus und Gesundheitstourismus.
- Verarbeitendes Gewerbe & Agrar- und Ernährungssektor: Stärkung der lokalen Produktion und Lieferketten.
- Neue Unternehmerschaft (Start-ups): Gezielte Förderung von neu gegründeten Unternehmen zur Stärkung der Innovationskraft.
- Forschung und angewandte Innovation: Unterstützung von F&E-Projekten.
- Große Investitionspläne: Sonderregelungen für Vorhaben mit einem Budget von über 15 Millionen Euro (bis hin zu Großprojekten über 50 Mio. Euro, bei denen spezielle Beihilfegrenzen greifen).
Je nach Region, Unternehmensgröße und gewähltem Förderregime können verschiedene Instrumente (oft auch kombiniert) in Anspruch genommen werden:
- Staatliche Zuschüsse (Subventionen): Direkte finanzielle Beteiligung an den Investitionsausgaben.
- Steuerbefreiungen: Befreiung von der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer auf Gewinne, bis die genehmigte Fördersumme erreicht ist.
- Leasing-Zuschüsse: Übernahme eines Teils der Leasingraten für die Anschaffung neuer Maschinen und Anlagen (für max. 7 Jahre).
- Lohnkostenzuschüsse: Subventionierung der Lohnkosten für neue Arbeitsplätze, die durch die Investition geschaffen werden.
- Zusatzfinanzierungen: Ergänzend können zinsgünstige Darlehen über staatliche Institutionen wie die Hellenic Development Bank (HDB) oder den EU-Aufbaufonds (RRF) beantragt werden.
Das Ministerium für Entwicklung und Investitionen veröffentlicht in regelmäßigen Abständen sogenannte "Calls" (Aufrufe) für die einzelnen Förderkategorien.
- Antragsfenster: Diese Aufrufe sind meist für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten geöffnet.
- Transparenz: Investoren reichen ihre Pläne (inklusive Businessplan und Machbarkeitsstudie) digital ein. Über das Portal können Antragsteller den Status ihres Projekts jederzeit in Echtzeit verfolgen.
- Bewertung & Auszahlung: Nach Ablauf der Frist erfolgt ein schnelles Rankingverfahren. Wird das Projekt genehmigt, werden die Meilensteine für die Auszahlung der Gelder vertraglich fixiert.

