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Die PKW-Einfuhr nach Griechenland

Die Einfuhr eines Privatkraftwagens aus den EU-Ländern und seine Zulassung in Griechenland unterliegen keinen besonderen Einschränkungen (wie z.B. Altersgrenzen) und bedürfen keiner vorherigen Genehmigungen. Lediglich Dieselfahrzeuge dürfen nur außerhalb der Großstädte Athen und Thessaloniki zugelassen werden. Um ein Fahrzeug in Griechenland zuzulassen, muss es zunächst vom örtlichen Zollamt taxiert und für den freien Verkehr abgefertigt werden. Hierfür ist bei Gebrauchtwagen eine technische Abnahme beim griechischen TÜV (KTEO) notwendig. Danach kann das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle angemeldet werden und ein griechisches Kennzeichen erhalten. Für die Taxierung eines Fahrzeugs im Zollamt werden Kfz-Brief, Fahrzeugschein und Kaufrechnung (oder ein Kaufvertrag, der vor einem griechischen Konsulat in Deutschland beglaubigt sein muss), bzw., bei einer gewerblichen Ausfuhr, das vorgesehene EU-Begleitdokument (EVD) benötigt. Das Fahrzeug kann sowohl mit konventionellen als auch mit Zoll-Kennzeichen einreisen.

193 Antworten zu “Die PKW-Einfuhr nach Griechenland”

  1. Sebastian Raff sagt:

    Guten Tag,
    Ich lebe auf Kreta und in Deutschland,Deutschland ist mein Hauptwohnsitz und habe eine deutschen Pass. Ich wechsel ca. alle 3 Monate den Wohnsitz.Mein PKW hat ein deutsches Kennzeichen und war vergangenes Jahr mehr als 6 Monate in Griechenland (3Monate in Heraklion am Flughafen). Jetzt wurde ich vom griechischen Zoll kontrolier und mein PKW wurde kofisziert.Ich muss nun nachweisen das in Deutschland mein Hauptwohnsitz ist. Welche Strafen sind in so einem Fall zu erwarten, was kann ich tun?
    Hochachtungsvoll
    Sebastian

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Raff,

      gerne können wir Sie in dieser Angelegenheit unterstützen. Aus Gründen der Vertraulichkeit, lassen Sie mir bitte die Unterlagen und Informationen per Email an t.tosounidis@kpag.com, ich informiere Sie dann, wir in der Angelegenheit vorzugehen ist.

  2. Bauer maria sagt:

    Hallo
    Habe eine frage den ich werde mit der kfz stelle hier in trikala nicht schlau.
    Habe ein pkw in deutschland gekauft und auch hier in griechenland verzollt tuev auch gemacht alles ok. Die zulassungstelle da ich deutsche bin deutschen personalausweis habe gibt mir nicht die nummer schilder da ich eine antrag bei der polizei machen soll karta europaiko politi.(Das wird dauern haben sie gesagt bei der polizei papiere die sie anfodern sind arbeitsvertag versicherungsummern mietvertrag, eine rechnung telefon strom usw .Bin mit einen griechen verheiratet sowohl arbeite und zahle auch steuern wie jeder buerger auch. Bin seit 2003 hier kann alles nachgewiesen werden. So wie ich es von der polizei gesagt worden ist es ist ein aufenthaltserlaubnis nach 5 jahren bekomme ich eine unbefristete wir sind doch in der eu und kein ausser eu land damit ich ein aufenthalts erlaubniss bekomme.. bevor ich den pkw aus Deutschland gekauft habe war ich seit 2008 besitz eines fahrzeuges habe es auch ohne probleme verkauft. Ich jabe jetzt ein auto draussen geparkt und beschaeftige mich mit soviel papierkramm buerokratie damit ich an meine nummer schilder bekomme. Koennen sie mir sagen ob das stimmt mit der europiako karta politi. Ansonsten leite ich andere schritte ein. Den das ist eine unverschaemtheit.

    Mit freundlichen gruessen
    Maria

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrte Frau Bauer,

      bei der „karta evropeou politi“ handelt es sich praktisch um die Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger. Letztere sind also verpflichtet, bei einem Aufenthalt längeren als 3 Monate sich als wohnhaft in Griechenland anzumelden bzw. diese Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Diese ist vom zuständigen Polizeiamt in einem (anders als bei nicht EU-Bürger) vereinfachten Verfahren zu bekommen. Offensichtlich haben Sie dies bisher niemals getan, obwohl Sie seit über 20 Jahren in Griechenland leben, daher also die entsprechende Anforderung der Behörde.

  3. Chris Blank sagt:

    Hallo allerseits, ich überlege in D ein Elektroauto zu kaufen und nach Griechenland dauerhaft zu exportieren. Meine Fragen dazu:
    1. Ist es richtig, dass keine Taxierungsgebühr für E Autos anfällt?
    2. Zusätzlich muss, auch wenn man USt in D bezahlt haben, weiterhin in Griechenland die USt bezahlen, wenn das Auto jünger als 1 Jahr ist. Ist dies richtig? Man kann dann in D die USt sich wieder zurück holen.

    Ist dies so richtig

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Sehr geehrter Herr Blank,

      gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

      1. es ist zutreffend, dass aktuell für den Import von E Autos keine Gebühren anfallen.
      2. Sofern nachgewiesen wird, dass die MwSt bereits in Deutschland bezahlt worden ist (z.B. durch Vorlage der Rechnung des Autohändlers), und der Wagen älter als 6 Monate ist sowie über 6.000 Km hat, ist in Griechenland keine Mwst zu bezahlen. Das Problem kommt üblicherweise vor, wenn man z.B. in Deutschland von einer Privatperson kauft und es daher nicht nachgewiesen werden kann, dass die MwSt beim Kauf bezahlt worden ist (bzw. wenn das Auto jünger als 6 Monate ist bzw. weniger als 6000 km gefahren ist).

  4. Arnd sagt:

    Ist es richtig, dass ich meinen 4 Sitzigen Kleinkombi mit einer LKW Zulassung nicht in GR als Privatmann zulassen kann? (Leider kann das Fahzeug in D nicht umgeschrieben werden)

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag,

      es ist grundsätzlich zutreffend dass für die als LKW zugelassene Fahrzeuge eine Gewerbeanmeldung bei der Behörde vorgelegt werden soll. Nähere Informationen über die etwaigen Möglichkeiten bekommen Sie bitte bei einem Zollexperten („ektelonistis“ auf Griechisch).

  5. Katja K sagt:

    Guten Abend, ich hätte gerne gewusst, welche Formalitäten zu erledigen und wie hoch die anfallenden Zollgebühren für das Ummelden eines kleinen Gebrauchtwagens von D nach GR sind. Herzlichen Dank vorab. MfG Katja K

    • Themistoklis Tosounidis sagt:

      Guten Tag,

      Sie müssten mit einem Zollexperten („ektelonistis“ auf griechisch) in GR Kontakt aufnehmen, um eine genaue Berechnung zu bekommen. Ich kann Ihnen zunächst mitteilen, dass das Fahrzeuge der letzteren Emissionsklasse (zB Euro6D) viel günstiger beim Import sind und Fahrzeuge älter als der Emissionsklasse Euro4 dürfen gar nicht importiert werden.