Nationale und internationale Kooperationen und Mitgliedschaften
Die Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner ist Partnerkanzlei zahlreicher Anwaltsvereinigungen, Kooperationsgemeinschaften, Vereine etc. und unterhält ein eigenes interdisziplinäres Kooperationsnetzwerk mit dem Namen KPAG Business consulting network
- DAV – Deutscher Anwaltsverein
- DAV Griechenland – Deutscher Anwaltverein in Griechenland
- CBBL Internationale Vereinigung länderübergreifend tätiger, deutschsprachiger Kanzleien
- AHK Griechenland – Deutsch-griechische Industrie- und Handelskammer
- Advounion – Überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten e.V.
- DGJV – Deutsch-griechische Juristenvereinigung e.V.
- DASV – Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
- Ausländischer Anwaltsverein Deutschland e.V.
- Rechtsanwaltskammer Stuttgart (Herr Rechtsanwalt Kosmidis)
- Rechtsanwaltskammer Celle (Herr Rechtsanwalt Kapsalis)
- Griechischer Anwaltsverein Thessaloniki.
FAQ
Die Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner ist Partnerkanzlei zahlreicher Anwaltsvereinigungen, Kooperationsgemeinschaften und Vereine. Sie unterhält ein eigenes interdisziplinäres Kooperationsnetzwerk unter dem Namen „KPAG Business Consulting Network”.
Werden diese Risiken nicht ausreichend abgesichert, unterbleiben mitunter auch lukrative Auslandsgeschäfte – aus Sorge vor einem unkalkulierbaren Forderungsausfall. Die Folge kann eine Hemmung des exportwirtschaftlichen Wachstums sein.
Exportorientierte Staaten haben deshalb ein besonderes Interesse daran, geeignete Instrumente zur Ausfuhrförderung einzusetzen, die inländische Exporteure so weit wie möglich gegen Ausfuhrkreditrisiken absichern und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Exportwirtschaft erhalten. Zu diesem Zweck werden in der Praxis sowohl private als auch staatliche Kreditversicherungen eingesetzt.
Die KPAG ist u. a. Mitglied bzw. Partner von:
Deutscher Anwaltverein (DAV)
DAV Griechenland (Deutscher Anwaltverein in Griechenland)
CBBL (internationale Vereinigung länderübergreifend tätiger, deutschsprachiger Kanzleien)
AHK Griechenland (Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer)
Advounion (überregionale Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten e. V.)
DGJV (Deutsch-Griechische Juristenvereinigung e. V.)
DASV (Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V.)
Ausländischer Anwaltsverein Deutschland e. V.
Rechtsanwaltskammer Stuttgart (Herr Rechtsanwalt Kosmidis)
Rechtsanwaltskammer Celle (Herr Rechtsanwalt Kapsalis)
Anwaltskammer Thessaloniki (sämtliche griechischen Dikigoroi der Kanzlei)
Griechischer Anwaltsverein Thessaloniki
Wichtig zur Aktualisierung: Der private Kreditversicherer Euler Hermes tritt seit 2021 unter der neuen Konzernmarke Allianz Trade auf. Die Umbenennung betrifft ausschließlich das private Kreditversicherungsgeschäft – die staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes bleiben rechtlich unverändert bei der Euler Hermes Aktiengesellschaft als Mandatar der Bundesregierung angesiedelt.
Die Bundesregierung trägt die haushaltsrechtliche Verantwortung für das Förderinstrument der Exportkreditversicherungen. Sie entscheidet über die Deckungspolitik und die Übernahme von Hermesdeckungen im Interministeriellen Ausschuss (IMA), in dem das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten sind. Für Deckungsanträge zwischen 5 und 10 Millionen Euro entscheidet der Kleine Interministerielle Ausschuss (KLIMA); über Anträge bis 5 Millionen Euro entscheidet die Euler Hermes Aktiengesellschaft selbst nach Weisung und unter Kontrolle der Bundesregierung. Im Rahmen des sogenannten Ermächtigungsverfahrens wird die gesamte Deckungssumme der staatlichen Exportkreditversicherung jährlich im Bundeshaushalt festgelegt.
Hinweis zur Ministeriumsbezeichnung: Die Zuständigkeit lag zeitweise beim „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz” (BMWK). Mit Organisationserlass vom 6. Mai 2025 wurde das Ressort in Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) rückbenannt.
Nach dem geltenden Subsidiaritätsprinzip soll der Staat nur dort eingreifen, wo Exporteuren kein anderweitiges ausreichendes privatwirtschaftliches Kreditversicherungsangebot zur Verfügung steht. Dies ist insbesondere bei längeren Kreditlaufzeiten, aber auch bei politisch bedingten Zahlungsausfällen der Fall.
Das Netzwerk gewährleistet eine umfassende und bereichsübergreifende Beratung der Mandanten und ermöglicht die Bearbeitung komplexer länderübergreifender Rechtsangelegenheiten unter Einbindung qualifizierter Kooperationspartner.
- Handelt es sich beim ausländischen Kunden/Importeur um den Staat selbst oder eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrbürgschaft (Hermesbürgschaft).
- Handelt es sich beim ausländischen Vertragspartner hingegen um eine Privatperson oder eine insolvenzfähige juristische Person des Privatrechts, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrgarantie (Hermesgarantie).
Ausfuhrgarantien schließen dementsprechend in der Regel auch das Insolvenzrisiko des Abnehmers ein – ein Risiko, das es bei Hermesbürgschaften mangels Konkursfähigkeit staatlicher Schuldner nicht geben kann. Entsprechend unterscheiden sich beide Deckungsformen auch in der Höhe des Entgelts.

