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Übernahme von 14 griechischen Flughäfen durch FRAPORT

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte der Vereinbarung, die den Betrieb von 14 Flughäfen umfasst. Geplant sind umfangreiche Umbauarbeiten, aber die Vereinbarung enthält auch eine Vielzahl von günstigen Regelungen für den Betreiber FRAPORT. FRAPORT FLUGHAEFEN GRIECHENLAND Im Rahmen des Privatisierungsprogramms wurden auch 14 griechische Flughäfen „privatisiert“. Hierzu wurde bereits am 14.12.2015 ein Vertrag zwischen der griechischen Regierung, der Fraport AG und der Slentel Limited über die Nutzungs– und Managementübertragung der 14 griechischen Flughäfen für eine Dauer von 40 Jahren abgeschlossen. Diese Übertragung betrifft die Erneuerung, Instandhaltung, Verwaltung und den Betrieb der 14 Flughäfen. Das aus Fraport und Slentel bestehende Joint Venture ist dabei verpflichtet, innerhalb der ersten 4 Jahre Investitionen in die Infrastruktur i.H.v. ca. 330 Millionen zu tätigen.

Konkret handelt es sich um die folgenden Flughäfen und Umbauten:

  • Flughafen Thessaloniki „Makedonia“: Das Terminal soll um 35.000 qm2 erweitert werden. Ferner wird eine Modernisierung der Flughafengebäude stattfinden. In einem späteren Schritt soll die Erweiterung des Flughafens um ca. 100.000 qm2 erfolgen. Das Fassungsvermögen des Flugzeugparkplatzes wird von 22 auf 28 Flugzeuge erweitert.
  • Corfu: Erweiterung des Flughafens, anfänglich um 2.700 qm2 und später noch weiter. Die Start- und Landebahnen sollen umfangreich renoviert werden.
  • Chania: Installation einer Flugüberwachungsanlage. Ferner wird der Flughafen um ca. 80.000 qm2 erweitert.
  • Zakynthos: Verbesserung der Infrastruktur, zur Verkürzung der Wartezeiten im Terminal. Es wird eine zweite Start- und Landebahn gebaut und die bestehenden um ca. 75 qm2 verbreitert. Dies setzt eine Zwangsenteignung einer Fläche von ca. 250.000 qm2 voraus.
  • Kefalonia: Die Warte- und Aufenthaltsflächen sind zu klein und werden erweitert. Das Hauptgebäude ist sehr alt und wird umfassend renoviert. Es ist ferner eine Verbreiterung der Start- und Landebahn vorgesehen.
  • Aktion: Verbreiterung der Start- und Landebahn um 75 qm2. Das Terminal wird um ca. 4.000 qm2 erweitert.
  • Kavala Flughafen: Erweiterung des Terminals um ca. 5.000 qm2
  • Rhodos: Verbreiterung der Start- und Landebahn, sowie Vergrößerung des Terminals um ca. 11.000 qm2
  • Kos: Aktuell existiert kein Passagierwarteraum, somit Erweiterung des Terminals anfänglich um ca. 18.000 qm2, während noch zwei Erweiterungen notwendig sein werden. Bau einer weiteren Start- und Landebahn, sowie Verbreiterung der bestehenden Bahn um ca. 75 m.
  • Santorini: Verbreiterung der Start- und Landebahn um 75 Meter, sowie Vergrößerung des Terminals um ca. 17.000 qm2. Es werden noch zwei weitere Erweiterungen notwendig sein.
  • Mykonos: Es sind umfassende Renovierungsarbeiten sowohl im Terminal als auch auf der Start- und Landebahn geplant. Eine Erweiterung um ca. 9.000 qm2 ist notwendig.
  • Mytilini: Der Flughafen ist zu klein und entspricht nicht den internationalen Standards, weshalb umfassende Umbauarbeiten durchgeführt werden müssen.
  • Samos: Warteräume für Passagiere sind zu klein und werden deshalb erweitert. Zu der einen bestehenden Start- und Landebahn soll eine weitere hinzukommen, ferner wird ein neues Gepäckmanagementsystem installiert.
  • Skiathos: Verbreiterung des Start- und Landebahn. Überdies ist die Schutzzone am Ende der Flugzeugbahn zu kurz. Es wird damit gerechnet, dass auch der alte Flughafen nochmals in Betrieb genommen wird.

Bestimmungen des Konzessionsvertrages mit FRAPORT

Einheitliche Immobilienbesitz – Steuer ENFIA: Fraport wird von der Entrichtung der ENFIA-Steuer hinsichtlich der ihr zahlreich zur Verfügung stehenden Hektar befreit. Kommunale Gebühren: das Abkommen sieht die Befreiung von kommunalen Gebühren vor. Neue Passagiergebühren: Außer den bereits bestehenden vier Gebühren (der Flughafengebühr „Spatosimo-Steuer“, der Lande-Park-und Überfluggebühr), werden zudem drei weiteren Gebühren eingeführt, und zwar die Beleuchtungsgebühren, sowie die Sicherheits-und Passagiergebühren. Diese Gebühren fließen an den Betreiber FRAPORT. Angesichts der aktuellen Lage muss ein Flughafen bei ca. 850.000 Ankünften pro Jahr mit ca. 1.300.000 Euro Security-Kosten rechnen. Eine Anpassung der Flughäfen an die internationalen Sicherheitsstandards mit einer notwendigen Heraufstufung der Sicherheitsausrüstungen, wie z.B. Sicherheitskontrollen der 4. Generation, HD-Screening, Sprengstoffdetektoren mit teuren Sensoren usw., führt zu weiteren Kosten für die Fluggäste. Darüber hinaus gewährt der Konzessionsvertrag dem Betreiber Autonomie bei der der Festsetzung von Luftfahrtgebühren zu.

Staatliche Entschädigungen

Kompensation für Änderung der Gesetzgebung: Mit der Einführung des Begriffs „ausgleichsfähige Änderung der Gesetzgebung“ ist der Betreiber berechtigt, infolge von Änderungen des Rechtsrahmens (wie z.B. in Bezug auf Arbeitsverträge), sich auf zusätzliche Betriebskosten zu berufen und diese als Entschädigungen gegenüber dem griechischen Staat geltend zu machen. Unfallentschädigung: Für Personen- und Sachschäden, sowie für Todesfälle infolge eines Handels oder Unterlassens eines der Vertragspartner haftet nicht der Betreiber, sondern der griechische Staat. Erfasst wird von dieser Regelung das gesamte Flughafenpersonal. Streik: Als „Haftungstatbestand des Staates“ wird zudem auch die Unfähigkeit des Luftverkehrskontrolldienstes betrachtet, eine bestimmte Anzahl von Flugzeugen pro Stunde zu bedienen (Starts - Landungen). Ist zum Beispiel die Flughafenkapazität offiziell auf 10 Abläufe pro Stunde bestimmt und tritt ein Defekt an einer Funknavigationseinrichtung auf, kann FRAPORT für den hierdurch entstehenden Ausfall Schadenersatzansprüche gegen den griechischen Staat geltend machen. Dies soll auch im Falle eines Streiks im Luftverkehr gelten und stellt ebenfalls einen „Haftungstatbestand des Staates“ für entgangenen Gewinn, Abnahme des Leistungsindikators usw. dar, wodurch Schadenersatzansprüche ausgelöst werden.

Grenzwerte für Strom, Telekommunikation (OTE) und Wasserversorgung

Sofern staatliche Träger wie der Nationale Wetterdienst (EMY), die Luftfahrt, Feuerwehr, das Zollamt oder die Polizei einen bestimmten Bezugswert im Strom-oder Wasserverbrauch oder im Rahmen der Telekommunikation überschreiten, sind diese verpflichtet, an FRAPORT eine Entschädigung zu zahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass für, elektronische Flughafensysteme mit hohem Stromverbrauch, die sich im Dauerbetrieb befinden, der Betreiber selbständig einen Grenzwert festlegen wird, dessen Überschreitung die Entschädigungspflicht des Staates auslöst.

Schadenersatzansprüche für Sachschäden

TAIPED FRAPORT GRIECHENLANDDer griechische Staat übernimmt die Wiederherstellung von Schäden über 1 Million, die an den übertragenen Werten entstehen. Demnach dürfte der griechische Staat während der gesamten vierzigjährigen Laufzeit für Renovierungen und Ersetzungen von veralteten Geräten aufkommen. Planungskosten zu Lasten des Staates: Sämtliche Aktualisierungen der Umweltverträglichkeitsprüfungen erfolgen auf Kosten des griechischen Staates. Fortan wird der Staat auch für neue Planungen / Entwürfe, für Ausrüstungskosten, Emissionsminderungstechnologien, Lärmmessungen u.a. aufkommen müssen. Dies wird auch jedes Mal der Fall sein, wenn ein Flughafen an eine neue europäische Umweltrichtlinie angepasst werden muss. Angesichts der Tatsache, dass sämtliche Umweltgenehmigungen noch gültig sind, könnten sich nach der endgültigen Verwaltungsübernahme durch FRAPORT weitere Abweichungen in Bezug auf die Umweltstudien ergeben. Nach den vertraglichen Regelungen haftet ausschließlich der griechische Staat und zwar auch, falls Verzögerungen bei der Ausführung der notwendigen Umweltprojekte festgestellt werden sollten.

FRAPORT als Auftragnehmer

Das Abkommen sieht vor, dass FRAPORT auch als Auftragnehmerin für sämtliche, öffentliche Bauvorhaben, zu deren Abschluss sich der Konzessionsgeber vor der Übergabe verpflichtet hat, tätig werden darf. Ferner ist für die Erteilung von Subunternehmeraufträgen durch FRAPORT keine Zustimmung des griechischen Staates nötig.

Bankkredite

FRAPORT kann mit Zustimmung des griechischen Staates Kredite für ihre Investition hinsichtlich weiterer Modernisierungen aufnehmen, wobei die Zustimmung lt. Vereinbarung als erteilt gilt. Möglichkeit zur Veräußerung von nicht verwendbaren Vermögenswerten: FRAPORT ist berechtigt, Vermögenswerte zu verkaufen, welche für den Betrieb nicht verwendet werden können. Hierüber ist die Luftfahrtbehörde rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und aufzufordern, innerhalb von 14 Tagen auf Kosten des Staates alle alten und nicht verwendbaren Vermögenswerte zu entfernen.

Beschaffungen und Ausrüstungen

FRAPORT ist berechtigt, Aufwendungen für Modernisierung und Austausch von Ausrüstung mit ihrem, an den Staat zu entrichteten Beitrag zu verrechnen (als Beitrag ist der Anteil von 8,5% und 35% an den Versicherungsträger für Freiberufler gemeint, der vor und nach 2024 zu entrichten ist).

Enteignungen

Es werden Enteignungen von Flächen zur Zertifizierung der Flughäfen vorgesehen, welche ausschließlich dem griechischen Staat zur Last fallen.

Möglichkeit zur Verlängerung der Konzessionslaufzeit

Falls der Staat Entschädigungen von über 5 Mio. Euro schuldet, ist FRAPORT zur entsprechenden Verlängerung der Konzessionslaufzeit für die Flughäfen berechtigt. Damit würde sich ggfls. die Vertragslaufzeit über 40 Jahre hinaus verlängern. Entsprechendes gilt auch für die Klauseln, die wegen höherer Gewalt zu Zahlungsaufschub berechtigten.

Anpassung des Mietzinses und Verpflichtungen

Anpassungen der Konzessionsvergütungen sind in Verbindung mit den Flughafenleistungen möglich.

Projekte

Die Konzessionsvereinbarung sieht zudem vor, dass, wenn Projekte zur Umsetzung der Umweltbedingungen benötigt werden, der Mietzins zu ihren Gunsten angepasst werden kann, anstatt eine Entschädigung vom Staat zu erhalten. Sämtliche Regionalflughäfen weisen Probleme in Bezug auf die Abwassernetzwerke und Entwässerungsgräben auf, zu deren Wiederherstellung hohe Summen benötigt werden. Diese sind dann entsprechend abzugsfähig vom Mietzins.

Keine Verbindlichkeiten nach Ablauf der Vertragslaufzeit

Für ihre durchzuführenden Projekte wird FRAPORT Garantien über die gute Ausführung der Projekte und den guten Betrieb stellen, welche aber mit Ablauf der Konzessionsvereinbarung enden. Dies bedeutet, dass bei Übernahme der Flughäfen in 40 Jahren durch den griechischen Staat auch etwaige Garantien enden.

Möglichkeit für andere Geschäftstätigkeiten

Eine weitere Vertragsbestimmung legt ausdrücklich fest, dass FRAPORT nicht nur die Gebühren einnehmen, sondern auch über die ausschließliche kommerzielle Nutzung der Flughäfen bestimmen wird. Ferner ist FRAPORT berechtigt, auch andere Geschäftstätigkeiten im Flughafenbereich zu entwickeln. Im Sicherheitsbereich verfügt das Unternehmen über mehr als 20 Tochtergesellschaften.

Schließungen von Unternehmen

Da es mit dem neuen Betreiber voraussichtlich zu Betriebsschließungen kommen wird, ist vereinbart, dass FRAPORT keinerlei Haftung für einen eventuell direkten oder immateriellen Schaden, oder für den entgangenen Gewinn dritter Parteien zu tragen hat.

Dienstleistungen

Die Verträge werden in zwei Kategorien unterteilt: a) Duty-Free-Shops, Bodenabfertigungsträger und Versorger, sowie b) in die Luftfahrtbehörde gemeinsam mit anderen Trägern zur Erbringung von Dienstleistungen. Lediglich die Verträge der ersten Kategorie gelten als übertragbar. Für alle weiteren Verträge in Bezug auf Nutzungen und Geschäftstätigkeiten jeglicher Art oder zu erbringender Dienstleistungen für Fluggäste ist FRAPORT nicht zu deren Einhaltung verpflichtet, sofern sie den Staat darüber in Kenntnis setzt. Dieser ist wiederum verpflichtet, die jeweiligen Vereinbarungen auf eigene Kosten aufzulösen (und die Gegenpartei dementsprechend zu entschädigen). Damit dürfte der Betrieb verschiedener Unternehmen wie Autovermietungen, Kiosks etc. beendet werden.

Steuerbefreite Refinanzierung

Die Bedeutung der „steuerbefreiten Refinanzierung“ wird schnell klargestellt, womit der Weg zur Steuerbefreiung für Kapitalbewegungen der Gesellschaft geebnet wird (z.B. Veräußerung von Geschäftsanteilen oder eine andere Verbriefung, tägliche Betriebsmittel, Finanzierung bevorstehender Projekte usw.). Somit werden Bedingungen von unlauterem Wettbewerb geschaffen, nicht so sehr zu anderen, griechischen oder europäischen Unternehmen, sondern hauptsächlich gegenüber denjenigen, die im selben Luftfahrtbereich tätig sind, wie z.B. Bodenabfertigungsunternehmen.

Arbeitsthemen

Keine Verpflichtung: Hinsichtlich der arbeitsmäßigen Zukunft der Arbeitnehmer der Luftfahrtbehörde (welche im Betrieb und nicht in der Luftfahrt tätig sind) wird ausdrücklich festgelegt, dass der Konzessionsinhaber nicht zu deren Weiterbeschäftigung verpflichtet ist. Sofern sich die Arbeitnehmer wunschgemäß bei ihm beschäftigen möchten, können eventuell einige von ihnen aufgenommen werden, jedoch unter den Bedingungen und mit Gehältern der aktuellen Marktlage.

Entlassene Arbeitnehmer werden vom Staat entschädigt

Wie es des Weiteren im Konzessionsvertrag vorgesehen ist, wird der Staat FRAPORT hinsichtlich der ihr aus gerichtlichen Ansprüchen der entlassenen Arbeitnehmer entstandenen Kosten entschädigen. Hierbei handelt es sich um ca. 900 Arbeitnehmer der Regionalflughäfen, mit äußerst gekürzten Gehältern und großer Unsicherheit für ihre Zukunft.

Arbeitnehmer außerhalb der EU

Der Konzessionsvertrag verpflichtet zudem den Staat, die Einstellung von Mitarbeitern außerhalb der EU durch FRAPORT mit Erteilungen von Visum und Aufenthaltserlaubnis zu vereinfachen, gemeinsam mit ihren Familien. Offensichtlich werden somit Arbeitnehmer mit niedrigen Arbeitskosten eingestellt, wodurch die Anzahl der Arbeitslosen im Lande unverändert bleiben wird.

Der „unabhängige“ Ingenieur

Die Absicht des Konzessionsinhabers, allmählich die Rolle der Zentralen Dienststelle der Luftfahrtbehörde herabzusetzen ist deutlich zu erkennen, indem einem 'unabhängigen Ingenieuren' umfassende Vollmachten erteilt werden. Unter den Zuständigkeiten des unabhängigen Ingenieuren in der Konzessionsvereinbarung wird deutlich aufgeführt, dass dieser jedwede andere staatliche Behörde hinsichtlich der Projektaufsicht ersetzt. Die Scheinheiligkeit bezüglich der Unabhängigkeit des vorstehenden Ingenieurs lässt damit beweisen, dass dieser von FRAPORT bezahlt wird, somit ist zu bezweifeln, dass dieser unparteiisch handelt. Überdies wird er auch bei Beaufsichtigungen von Änderungsprojekten überstundenmäßig vom Staat bezahlt werden. Mehrere Vertragsklauseln erteilen FRAPORT das Recht, sich auf schlechte Leistungen bezüglich der Finanzen (Gebühren, Zahlungen an den Staat usw.) aufgrund von Verzögerungen der bevorstehenden Projekte mit Haftung des Staates zu berufen, wobei der angeblich unabhängige Ingenieur entweder beratungsmäßig oder schiedsrichterlich einschreitet. Der Staat wird dann auch hier zur Entschädigung aufgefordert werden. Das Konsortium wird einen Pauschalbetrag in Höhe von 1,23 Mrd. Euro beim rechtlichen Abschluss der Transaktion leisten, und für die nächsten 40 Jahre wird es einen jährlichen Mietzins von 22,9 Mil. Euro zahlen, zuzüglich der jährlichen Inflationsrate. Der Privatisierungsfond TAIPED wird einen jährlichen Gewinnanteil erhalten, der sich durch einen vorbestimmten Prozentsatz von 28,5% des Gewinns vor Steuern, der Zinsen und Abschreibungen der Flughäfen festlegen wird. Das Gemeinschaftsunternehmen Fraport AG – Kopelouzou wird an den griechischen Staat für die entsprechende 40-jährige Privatisierung einen Pauschalbetrag in Höhe von 1,23 Mrd. Euro zahlen, sowie Mietzinsen von 0,9 Mrd. Euro, Gewinn vor Steuern in Höhe von 4,56 Mrd. Euro (28,5% der jährlichen Nettoeinnahmen des Staates von 0,4 Mrd.) und Gebühren zu Gunsten der Luftfahrtbehörde in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Ein Gesamtbetrag von 7,89 Mrd. Euro für 40 Jahre, wovon 6,69 Mrd. Euro vom Privatisierungsfond TAIPED eingenommen werden. Wie es bereits im Privatisierungsfall des Hafens von Piräus bekannt ist, wird jeder vom TAIPED-Fond eingenommene Betrag gezwungenermaßen zur Tilgung der nicht nachhaltigen Staatsschulden verwendet.

5 Antworten zu “Übernahme von 14 griechischen Flughäfen durch FRAPORT”

  1. Hans Moeller sagt:

    Dieser Vertrag ist sittenwidrig, da er die Notlage des griechischen Staats ausnutzt.

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