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    Kanzlei und Mitarbeiter

Kanzlei

Bereits ab dem Zeitpunkt der Gründung der KPAG Anwaltsgesellschaft Kosmidis & Partner wurde der Schwerpunkt der Rechtsberatung, den hohen Anforderungen und Erwartungen angepasst, die insbesondere in den länderübergreifenden Rechtsbereichen (u.a. des Erb- Immobilienrechts sowie Handels- und Gesellschaftsrechts, erneuerbare Energien, Forderungs- und Erbrechtes) herrschen.

Durch entsprechende Fokussierung in diesem grenzüberschreitenden Bereich war es von Beginn an primäre Zielsetzung der KPAG Kosmidis & Partner die bestehende Lücke in diesem Bereich, durch fachspezifische und kompetente Rechtsberatung von juristischen und natürlichen Personen sowohl in Griechenland als auch in Deutschland auszufüllen.

Die in beiden Ländern qualifiziert ausgebildeten Mitarbeiter der KPAG verfügen über die erforderlichen Sprachkenntnisse , das besondere Engagement, aber auch über ausgiebige Kenntnisse sowohl im Hinblick auf die landesspezifisch in Deutschland und Griechenland bestehenden Verfahrensanforderungen und Besonderheiten, wodurch den individuellen Anforderungen und Erwartungen der Mandanten in einem qualitativ hohen Standard Rechnung getragen wird.

KPAG Kosmidis & Partner hat zudem nach inzwischen jahrzehntelanger länderübergreifenden Betätigung in den deutsch- griechischen Rechtsbereichen, gezielt ein landesweites Netzwerk von kompetenten Mitarbeitern und Fachleuten ausgebaut , wodurch eine umfassende aber auch bereichsübergreifende Beratung der Mandanten gewährleistet wird.

Da uns das Vertrauen der Mandanten und der unmittelbare persönliche Kontakt besonders wichtig sind, hat unsere Anwaltsgesellschaft Ihre Präsenz durch die Gründung von Zweigstellen sowohl in Deutschland als auch in Griechenland , unter Beibehaltung der zentralen Koordination, ausgeweitet, um auch auf diese Weise die Mandantennähe anzubieten.

Den Blick stets nach vorn und in die Zukunft gerichtet und mit dem Streben nach kontinuierlich steigender Kompetenz und innovativer hochqualitativer Beratung, verstärkt sich unsere Kanzlei durch qualifizierte, kompetente und motivierte Mitarbeiter, im ständigem Bewusstsein der Herausforderungen der Zeit, und um auch die höchsten Anforderungen und Ansprüchen der Mandanten in vollster Zufriedenheit zu erfüllen .

Nachfolgend soll eine Kurzvorstellung der Kanzlei, der Mitarbeiter, der Betätigungsfelder als auch der Kooperationsbereiche der KPAG Kosmidis & Partner einen ersten Einblick für interessierte Mandanten geben.

Wir freuen uns jederzeit über eine persönliche Kontaktaufnahme und eine Zusammenarbeit mit Ihnen!

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Partner und Mitarbeiter der Kanzlei:

Abraam Kosmidis

Rechtsanwalt + Dikigoros **, Senior Partner

Zur Person:
Geboren 1960 in Thessaloniki / Griechenland
1964-2000 Aufenthalt in Deutschland

Zulassungen:
Doppelzulassung als Rechtsanwalt in Deutschland (postulationsfähig bei allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten) und als Dikigoros in Griechenland beim Landgericht und Oberlandesgericht Thessaloniki und beim AREOPAG in Athen
Zuständige Kammern:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart (als Rechtsanwalt), Anwaltskammer Thessaloniki (als Dikigoros **)
Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, 2. Staatsexamen in Stuttgart, als Rechtsanwalt zugelassen seit 1992
Sprachen:
Deutsch, Griechisch, Englisch
Ehrenämter:
1996 – 2000 Mitglied des Ausländerausschusses der Stadt Stuttgart
Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen
Anwaltsvereins (DAV) in Griechenland
2014- Lokaler Bürgermeister des Orteils Angelochori – Grossgemeinde Thermaikos Griechenland
Vorstand des Fussballvereins FCA Keravnos Angelochori
Tätigkeitsschwerpunkte:
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründungen,
Mergers & Acquisitions, Immobilienrecht

Themistoklis Tosounidis LL.M.

Dikigoros **, Partner

Zur Person:
Geboren in Thessaloniki / Griechenland

Zulassungen:
Dikigoros ** beim Amts-, Land- und Oberlandesgericht Thessaloniki
Zuständige Kammern:
Anwaltskammer Thessaloniki
Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften an der Aristoteles Universität in Thessaloniki, LL.M. Universität von Thrakien (Dimokritio Panepistimoio in Komotini / Griechenland)
Sprachen:
Griechisch, Deutsch, Englisch, Französisch
Tätigkeitsschwerpunkte:
Vertragsrecht, Mietrecht, Handelsrecht,
Handelsvertreterrecht, gewerblicher Rechtschutz,
Immobilienrecht, Erbrecht

Aris Kapsalis

Rechtsanwalt, Partner

Zur Person:
Geboren in Neustadt – Hannover / Deutschland

Zulassungen:
Deutscher Rechtsanwalt, Hannover, postulationsfähig vor an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thessaloniki
Zuständige Kammern:
Anwaltskammer Hannover und Thessaloniki
Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover,
2. Staatsexamen in Hannover
Sprachen:
Deutsch, Griechisch, Englisch, Französisch
Tätigkeitsschwerpunkte:
Gesellschaftsrecht, Internationales Privatrecht, Energierecht

Lefteris Tsioulkas LL.M.

Dikigoros**

Zur Person:
Geboren in Larisa / Griechenland

Zulassungen:
Dikigoros ** beim Amts- und Landgericht Thessaloniki
Zuständige Kammern:
Anwaltskammer Thessaloniki
Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaft an der Aristoteles Universität Thessaloniki,
LL.M. Aristoteles Universität Thessaloniki – Öffentliches Recht
Sprachen:
Englisch, Griechisch
Tätigkeitsschwerpunkte:
Verwaltungsrecht, Steuerrecht, allgemeines Zivilrecht, Forderungseinzug

Sofia Rossopoulou LL.M.

Dikigoros**

Zur Person:
Geboren in Kastoria / Griechenland

Zulassungen:
Dikigoros ** beim Amts- , Land- und Berufungsgericht Thessaloniki
Zuständige Kammern:
Anwaltskammer Thessaloniki
Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften an der Aristoteles Universität Thessaloniki, LL.M. Strafrecht
Sprachen:
Griechisch, Englisch, Deutsch
Tätigkeitsschwerpunkte:
Zivilrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, allgemeines Zivilrecht, Forderungseinzug, Handelsrecht

Maria Tekidou

Dikigoros

Zur Person:
Geboren in Ludwigshafen am Rhein / Deutschland

 

Zulassungen:
Zugelassen an allen griechischen Gerichten

Zuständige Kammern:
Anwaltskammer Thessaloniki

Ausbildung:

Rechtswissenschaften an der Aristoteles Universität Thessaloniki

MLE Universität Hannover (Germany)

LL.M. Universität Erlangen-Nürnberg (Germany)

Sprachen:
Griechisch, Deutsch, Englisch

Tätigkeitsgebiete:

Zivilrecht, Internationales Privatrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht

Ioannis Kapos LL.M.

Dikigoros

Zur Person:
Geboren in Thessaloniki (Griechenland), zuvor wohnhaft in London (Vereinigtes Königreich)

Zulassungen:
Griechischer Rechtsanwalt, zugelassen zur Prozessführung vor allen griechischen Gerichten

Zuständige Rechtsanwaltskammern:
Rechtsanwaltskammer Thessaloniki

Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften an der Demokrit-Universität Thrakien (Griechenland), LL.M. an der Internationalen Griechischen Universität (Griechenland)

Sprachen:
Griechisch, Englisch

Tätigkeitsgebiete:
Internationales Privatrecht, Inkasso, Erbrecht

Ioanna Gkamarazi

Dikigoros**

Zur Person:
Geboren in Thessaloniki / Griechenland, langjähriger Aufenthalt in Frankfurt / Deutschland

Zulassungen:
Dikigoros ** beim Amts- und Landgericht Thessaloniki
Zuständige Kammern:
Anwaltskammer Thessaloniki
Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaft an der Aristoteles Universität Thessaloniki
Sprachen:
Englisch, Deutsch, Griechisch
Tätigkeitsschwerpunkte:
Zivilrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, allgemeines Zivilrecht, Forderungseinzug

Konstantinos P. Michailidis LL.M.

Dikigoros

zur Person:
Geboren in Thessaloniki / Griechenland

zur Person:
Geboren in Thessaloniki / Griechenland

Zulassungen:
Dikigoros beim Landgericht

Zuständige Kammern:
Mitglied der Anwaltskammer von Thessaloniki

Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften an der Aristoteles Universität Thessaloniki, LL.M. Finanzkriminalität

Sprachen:
Griechisch, Deutsch, Englisch

Tätigkeitsschwerpunkte:
Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Recht zur Bekämpfung der Geldwäsche

Despina Drosou

Dikigoros

zur Person:

Geboren in Thessaloniki / Griechenland

zur Person:
Geboren in Thessaloniki / Griechenland

Zulassungen:
Dikigoros beim Landgericht

Zuständige Kammern:
Mitglied der Anwaltskammer von Thessaloniki

Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Nikosia (Zypern)

Sprachen:
Griechisch, Englisch

Maria Karagianni

Dikigoros

zur Person:
Geboren in Thessaloniki / Griechenland

zur Person:
Geboren in Thessaloniki / Griechenland

 Zulassungen:
Dikigoros bei allen griechischen Gerichten

 Zuständige Kammern:
Mitglied der Anwaltskammer von Thessaloniki

 Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften an der Demokrit-Universität Thrakien,
Theologiestudium an der Aristoteles Universität Thessaloniki

 Sprachen:
Griechisch, Englisch, Russisch

 Tätigkeitsschwerpunkte:
Sachenrecht, Erbrecht, Handelsrecht, Privatrecht, Grundbuchrecht 

 

Nicole Kosmidis

Bürokauffrau (Leiterin des Sekretariats)

Zur Person:
Geboren in Pforzheim / Deutschland

Ausbildung:
Bürokauffrau, Leiterin des Sekretariats
Sprachen:
Deutsch, Griechisch, Englisch

Rania Lianou

Rechtsreferendarin

Zur Person:
Geboren in Thessaloniki Griechenland

Zuständige Kammern:
Rechtsreferendarin / Anwaltskammer Thessaloniki

Ausbildung:
Rechtswissenschaften an der Aristoteles Universität Thessaloniki

Theologische Fakultät an der Aristoteles Universität Thessaloniki

Sprachen:
Griechisch, Deutsch, Englisch

Tätigkeitsschwerpunkte:
Zivilrecht, Internationales Privatrecht, Öffentliches Recht, Vertragsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht

Athina Chatzitheodorou

Sekretariat

Zur Person:
Geboren in Athen / Griechenland

Zulassungen:
Griechischer Rechtsanwalt, zugelassen zur Prozessführung vor allen griechischen Gerichten

Zuständige Rechtsanwaltskammern:
Rechtsanwaltskammer Thessaloniki

Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften an der Demokrit-Universität Thrakien (Griechenland), LL.M. an der Internationalen Griechischen Universität (Griechenland)

Sprachen:
Griechisch, Englisch

Tätigkeitsgebiete:
Internationales Privatrecht, Inkasso, Erbrecht

Nadja Papakosta

Dikigoros**

Zur Person:
Geboren in Nürnberg / Deutschland

Zulassungen:
Dikigoros ** beim Amts-, Land- und Oberlandesgericht Athen
Zuständige Kammern:
Anwaltskammer Athen
Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Athen
Sprachen:
Griechisch, Deutsch, Englisch
Tätigkeitsschwerpunkte:
Handelsrecht, Förderungseinzug, Rechtschutz

Vassilia Casselli

Rechtsanwältin in Italien

Zur Person:
Geboren in Kavala (Griechenland)

Zulassungen:
Rechtsanwältin zugelassen bei allen italienischen Gerichten
Zuständige Kammern:
Ordine degli Avvocati di Bologna
Ausbildung:
Jura bei Università degli Studi di Bologna (Handels- und Arbeitsrecht)
Sprachen:
italienisch, griechische
Tätigkeitsschwerpunkte:
Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Inkasso, Arbeitsrecht, Familienrecht

FAQ

Bereits ab Gründung wurde der Schwerpunkt auf länderübergreifende Rechtsbereiche gelegt: Erb- und Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, erneuerbare Energien sowie Forderungsrecht. Ziel ist die Schließung der Lücke in diesem Bereich durch fachspezifische Rechtsberatung von juristischen und natürlichen Personen in Griechenland und Deutschland.

Werden diese Risiken nicht ausreichend abgesichert, unterbleiben mitunter auch lukrative Auslandsgeschäfte – aus Sorge vor einem unkalkulierbaren Forderungsausfall. Die Folge kann eine Hemmung des exportwirtschaftlichen Wachstums sein.

Exportorientierte Staaten haben deshalb ein besonderes Interesse daran, geeignete Instrumente zur Ausfuhrförderung einzusetzen, die inländische Exporteure so weit wie möglich gegen Ausfuhrkreditrisiken absichern und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Exportwirtschaft erhalten. Zu diesem Zweck werden in der Praxis sowohl private als auch staatliche Kreditversicherungen eingesetzt.

Die Mitarbeiter sind in beiden Ländern qualifiziert ausgebildet, verfügen über die erforderlichen Sprachkenntnisse und tiefgehende Kenntnisse zu landesspezifischen Verfahrensanforderungen sowie Besonderheiten in Deutschland und Griechenland.

Die KPAG verfügt über ein landesweites Netzwerk in Griechenland und hat Zweigstellen sowohl in Griechenland als auch ein Korrespondenzbüro in Deutschland gegründet, unter Beibehaltung der zentralen Koordination.

Wichtig zur Aktualisierung: Der private Kreditversicherer Euler Hermes tritt seit 2021 unter der neuen Konzernmarke Allianz Trade auf. Die Umbenennung betrifft ausschließlich das private Kreditversicherungsgeschäft – die staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes bleiben rechtlich unverändert bei der Euler Hermes Aktiengesellschaft als Mandatar der Bundesregierung angesiedelt.

Die Bundesregierung trägt die haushaltsrechtliche Verantwortung für das Förderinstrument der Exportkreditversicherungen. Sie entscheidet über die Deckungspolitik und die Übernahme von Hermesdeckungen im Interministeriellen Ausschuss (IMA), in dem das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten sind. Für Deckungsanträge zwischen 5 und 10 Millionen Euro entscheidet der Kleine Interministerielle Ausschuss (KLIMA); über Anträge bis 5 Millionen Euro entscheidet die Euler Hermes Aktiengesellschaft selbst nach Weisung und unter Kontrolle der Bundesregierung. Im Rahmen des sogenannten Ermächtigungsverfahrens wird die gesamte Deckungssumme der staatlichen Exportkreditversicherung jährlich im Bundeshaushalt festgelegt.

Hinweis zur Ministeriumsbezeichnung: Die Zuständigkeit lag zeitweise beim „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz” (BMWK). Mit Organisationserlass vom 6. Mai 2025 wurde das Ressort in Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) rückbenannt.

Nach dem geltenden Subsidiaritätsprinzip soll der Staat nur dort eingreifen, wo Exporteuren kein anderweitiges ausreichendes privatwirtschaftliches Kreditversicherungsangebot zur Verfügung steht. Dies ist insbesondere bei längeren Kreditlaufzeiten, aber auch bei politisch bedingten Zahlungsausfällen der Fall.

Senior Partner ist Abraam Kosmidis (Rechtsanwalt und Dikigoros, Doppelzulassung Deutschland/Griechenland; Schwerpunkte: Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründungen, M&A, Immobilienrecht). Weitere Partner sind Themistoklis Tosounidis LL.M. (Dikigoros) und Aris Kapsalis (Rechtsanwalt, Hannover/Thessaloniki).

Hinweis: Angaben zur Teamzusammensetzung können sich mit der Zeit ändern; für die aktuelle Besetzung empfehlen wir einen Blick auf die aktuelle Kanzleiwebsite.

  • Handelt es sich beim ausländischen Kunden/Importeur um den Staat selbst oder eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrbürgschaft (Hermesbürgschaft).
  • Handelt es sich beim ausländischen Vertragspartner hingegen um eine Privatperson oder eine insolvenzfähige juristische Person des Privatrechts, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrgarantie (Hermesgarantie).

Ausfuhrgarantien schließen dementsprechend in der Regel auch das Insolvenzrisiko des Abnehmers ein – ein Risiko, das es bei Hermesbürgschaften mangels Konkursfähigkeit staatlicher Schuldner nicht geben kann. Entsprechend unterscheiden sich beide Deckungsformen auch in der Höhe des Entgelts.

Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründungen, Mergers & Acquisitions sowie Immobilienrecht.

Sammeldeckung mehrerer Geschäfte

  • Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG): Sichert kurzfristige Forderungen mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten gegen Zahlungsausfall ab und schützt den Exporteur gegen die Uneinbringlichkeit der Forderung aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken.
  • APG-Light: Sichert kurzfristige Forderungen deutscher Exporteure ab, die wiederholt mehrere Importeure in unterschiedlichen Ländern beliefern (Zahlungsziel bis zu 4 Monaten).
  • Revolvierende Lieferantenkreditdeckung: Sichert kurzfristige Forderungen deutscher Exporteure ab, die wiederholt einen ausländischen Importeur mehrmals beliefern (Zahlungsziel in der Regel bis zu 12 Monaten, ausnahmsweise bis zu 24 Monaten).
  • Revolvierende Finanzkreditdeckung: Sichert kurzfristige Darlehensforderungen von Banken ab (Kreditlaufzeit in der Regel bis zu 12 Monaten, ausnahmsweise bis zu 24 Monaten), die aus der Finanzierung regelmäßiger, kurzfristiger Exportgeschäfte eines Exporteurs mit einem bestimmten ausländischen Importeur resultieren.
  • Rahmenkreditdeckung: Sichert mittel- und langfristige Bankforderungen aus Einzelkrediten ab, die aus einem Rahmenkredit zur Finanzierung deutscher Exportgeschäfte resultieren.

Einzelgeschäfte und Produktionsrisiken

  • Lieferantenkreditdeckung: Absicherung einer einzelnen kurz- oder mittelfristigen Forderung aus einem einzelnen Exportgeschäft.
  • Leistungsdeckung: Absicherung einer einzelnen kurz- oder mittelfristigen Forderung, die die Erbringung von Leistungen statt einer Warenlieferung zum Gegenstand hat.
  • Finanzkreditdeckung: Absicherung kurz- und mittelfristiger Darlehensforderungen von Banken aus der Finanzierung eines einzelnen Ausfuhrgeschäfts.
  • Fabrikationsrisikodeckung: Absicherung der im Zusammenhang mit einem Exportgeschäft anfallenden Produktionskosten bis zum Versand der Ware – etwa bei einem Produktionsabbruch aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen.
  • Bauleistungsdeckung: Absicherung deutscher Exporteure gegen typische Risiken in Auslandsgeschäften (insbesondere relevant für deutsche Bauunternehmen).
  • Airbus-Garantie: Spezielle Deckungsform für Airbus-Geschäfte.
  • Projektfinanzierungen
  • Schiffsfinanzierungen

Besondere Deckungsformen für spezifische Szenarien

  • Akkreditivbestätigungsrisikodeckung
  • Avalgarantie
  • Beschlagnahmerisikodeckung
  • Leasingdeckung
  • Verbriefungsgarantie
  • Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm
  • Vertragsgarantiedeckung

Vertragsrecht, Mietrecht, Handelsrecht, Handelsvertreterrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Immobilienrecht und Erbrecht.

Politische Risiken - Forderungsausfälle infolge gesetzgeberischer oder behördlicher Maßnahmen, Krieg u. Ä. - Schadenfälle infolge Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs - Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aus politischen Gründen - Warenverlust vor Gefahrübergang infolge politischer Umstände

Wirtschaftliche Risiken - Forderungsausfälle infolge Nichtzahlung - Forderungsausfälle infolge Insolvenz, Vergleich, fruchtloser Zwangsvollstreckung u. Ä.

Aufgrund der Vielzahl der bestehenden Risiken im Rahmen von Ausfuhrgeschäften sind diese für jedes Exportgeschäft gesondert zu bestimmen und abzusichern.

Die Höhe des Entgelts richtet sich unter anderem nach der Länderrisikogruppe, in die das Käuferland eingestuft ist, nach Art der gestellten Sicherheiten sowie nach der Deckungslaufzeit. Seit dem 1. September 2011 gilt ein am OECD-Konsens (Arrangement) ausgerichtetes Entgeltsystem, auf das sich die staatlichen Exportkreditversicherungs-Agenturen (ECAs) der OECD-Staaten verständigt haben; die Entgeltsätze werden seither periodisch angepasst. Die jeweils aktuellen Richtlinien und Entgeltsätze sind über das AGA-Portal (aga-portal.de) abrufbar.

Aktuelle Entwicklung: Der Bund hat sein Kriterium für die Förderungswürdigkeit eines Ausfuhrgeschäfts erweitert. Neben dem klassischen Warenursprungsprinzip berücksichtigt das neue Programm „flex&cover” zusätzlich den Wertschöpfungsbeitrag, den ein Unternehmen für den Standort Deutschland leistet – etwa durch Firmensitz, Forschungs- und Entwicklungsaktivität, Investitionsvolumen, Beschäftigten- und Ausbildungsplatzzahlen sowie das Sourcing in Deutschland.

Gesellschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Energierecht.

Über die jahrzehntelange länderübergreifende Tätigkeit hat die KPAG ein Netzwerk aus kompetenten Mitarbeitern und Fachleuten aufgebaut, das eine umfassende und bereichsübergreifende Beratung der Mandanten gewährleistet.