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Erbrecht in Griechenland: Ein Überblick über Erbfolge, Pflichtteil und Testament

Wenn ein Angehöriger stirbt und Vermögen in Griechenland hinterlässt, stehen deutsche Erben oft vor vielen Fragen.

  • Wer erbt eigentlich?
  • Gibt es einen Pflichtteil wie in Deutschland?
  • Und ist ein deutsches Testament in Griechenland überhaupt gültig?

     

    Das griechische Erbrecht folgt eigenen Regeln, die sich in wichtigen Punkten vom deutschen Recht unterscheiden.Dieser Beitrag gibt Ihnen einen verständlichen Überblick über die gesetzliche Erbfolge, den Pflichtteil und die Errichtung eines wirksamen Testaments nach griechischem Recht. So wissen Sie, worauf es ankommt – und wann Sie fachlichen Rat einholen sollten.

    Wann gilt griechisches Erbrecht?

    Bevor wir uns die Details ansehen, klärt sich zuerst eine grundlegende Frage:
  • Welches Recht kommt überhaupt zur Anwendung?
    Seit August 2015 gilt in fast allen EU-Staaten die Europäische Erbrechtsverordnung (EU 650/2012). Sie bestimmt, dass für den gesamten Nachlass grundsätzlich das Recht des Landes gilt, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
    Ein Beispiel: Lebte ein deutscher Staatsbürger dauerhaft in Griechenland, gilt für seinen Nachlass in der Regel griechisches Erbrecht – auch für sein Vermögen in Deutschland. Lebte er hingegen in Deutschland und besaß nur eine Ferienimmobilie auf Kreta, kommt meist deutsches Recht zur Anwendung.
    Wichtig: Jeder kann durch eine ausdrückliche Rechtswahl im Testament bestimmen, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit gelten soll. Das schafft Klarheit und beugt Streit vor.
  • Die gesetzliche Erbfolge in Griechenland
    Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Das griechische Recht ordnet die Erben in sogenannte Ordnungen ein, ähnlich wie das deutsche System. Wer in einer vorrangigen Ordnung erbt, schließt die nachfolgenden Ordnungen aus.
    Die Ordnungen im Überblick
    • Erste Ordnung: die Kinder des Verstorbenen und deren Nachkommen (Enkel, Urenkel). Kinder erben zu gleichen Teilen.
    • Zweite Ordnung: die Eltern des Verstorbenen sowie Geschwister und deren Kinder.
    • Dritte Ordnung: die Großeltern und deren Nachkommen.
    • Vierte Ordnung: die Urgroßeltern.
  • Das Erbrecht des Ehegatten
    Der überlebende Ehepartner nimmt eine Sonderstellung ein. Er erbt immer mit, unabhängig von der Ordnung, in der die übrigen Verwandten stehen.
    • Neben Erben der ersten Ordnung (Kinder) erhält der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses.
    • Neben Erben der zweiten und dritten Ordnung erhält er die Hälfte.
    • Gibt es keine Verwandten dieser Ordnungen, erbt der Ehegatte allein.
    Zusätzlich steht dem Ehepartner ein Anspruch auf bestimmte Gegenstände des ehelichen Haushalts zu. Auch eingetragene Lebenspartner können erbberechtigt sein.
    Existieren keinerlei Verwandte und kein Ehegatte, fällt der Nachlass letztlich an den griechischen Staat.
  • Der Pflichtteil im griechischen Recht
    Wie das deutsche Recht kennt auch Griechenland einen Schutz für nahe Angehörige, die im Testament übergangen wurden. Dieser Anspruch heißt im griechischen Recht nómimi mira und entspricht in seiner Funktion dem deutschen Pflichtteil.
    Wer ist pflichtteilsberechtigt?
    Ein Anspruch auf den Pflichtteil steht folgenden Personen zu:
    • den Kindern und weiteren Abkömmlingen,
    • den Eltern des Verstorbenen,
    • dem überlebenden Ehegatten.
    Ein wichtiger Unterschied zum deutschen Recht
    Hier liegt eine entscheidende Besonderheit. In Deutschland ist der Pflichtteil ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Der Pflichtteilsberechtigte wird also nicht Miterbe, sondern erhält nur eine Auszahlung.
    In Griechenland ist das anders: Der Pflichtteilsberechtigte wird Miterbe und damit direkt am Nachlass beteiligt. Man spricht von einem sogenannten Noterbrecht. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der der Person ohne Testament zustünde.
    Diese Beteiligung am Nachlass kann in der Praxis zu Miteigentümergemeinschaften führen – etwa an einer Immobilie. Gerade bei Grundstücken in Griechenland entstehen daraus häufig komplizierte Konstellationen, die frühzeitige Planung erfordern.
  • Das Testament nach griechischem Recht
    Wer selbst bestimmen möchte, wer sein Vermögen erhält, sollte ein Testament errichten. Das griechische Recht kennt drei ordentliche Testamentsformen.
    1. Das eigenhändige Testament
    Dieses Testament schreiben Sie vollständig mit der Hand, versehen es mit Datum und Unterschrift. Es ist die einfachste und kostengünstigste Form. Der Nachteil: Es kann leicht verloren gehen oder angefochten werden, wenn Formfehler vorliegen.
    2. Das öffentliche Testament
    Diese Form errichten Sie vor einem Notar in Anwesenheit von Zeugen. Der Notar beurkundet Ihren letzten Willen und bewahrt das Dokument sicher auf. Diese Variante bietet die größte Rechtssicherheit und ist für deutsche Eigentümer von Immobilien in Griechenland besonders zu empfehlen.
    3. Das geheime Testament
    Hier übergeben Sie ein bereits verfasstes und verschlossenes Schriftstück dem Notar, ohne dass dieser den Inhalt kennt. Diese Form wird in der Praxis seltener genutzt.
    Warum ein griechisches Testament sinnvoll sein kann
    Grundsätzlich ist auch ein in Deutschland errichtetes Testament in Griechenland wirksam. In der Praxis führt es jedoch oft zu Verzögerungen: Das Dokument muss übersetzt, mit einer Apostille versehen und im griechischen Verfahren anerkannt werden. Das kostet Zeit und Geld.
    Ein separates, notariell errichtetes Testament in griechischer Sprache für Ihr Vermögen in Griechenland kann den Erben viel Aufwand ersparen. Wichtig ist dabei, dass sich zwei Testamente nicht widersprechen.
  • Die Annahme der Erbschaft – eine wichtige Frist
    Ein Punkt, der deutsche Erben oft überrascht: In Griechenland gilt eine Erbschaft nach Ablauf einer Frist als stillschweigend angenommen. Wer eine Erbschaft ausschlagen möchte – etwa wegen Schulden des Verstorbenen –, muss dies aktiv und fristgerecht tun.
    Die Frist beträgt in der Regel vier Monate ab Kenntnis vom Erbfall. Für Erben mit Wohnsitz im Ausland verlängert sie sich auf ein Jahr. Versäumen Sie diese Frist, haften Sie unter Umständen auch für die Schulden des Nachlasses. Deshalb sollten Sie bei jedem Erbfall in Griechenland schnell handeln.
  • Fazit: Frühzeitige Planung schützt Ihre Angehörigen
    Das griechische Erbrecht folgt eigenen Grundsätzen, die deutsche Erben und Erblasser kennen sollten. Besonders die Beteiligung des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass, die Regeln der Europäischen Erbrechtsverordnung und die kurzen Fristen zur Ausschlagung bergen Risiken für alle, die unvorbereitet sind.
    Mit einem durchdachten Testament, einer klaren Rechtswahl und rechtzeitiger Beratung sichern Sie Ihren Nachlass und ersparen Ihren Angehörigen unnötige Schwierigkeiten. Gerade bei grenzüberschreitenden Fällen zwischen Deutschland und Griechenland zahlt sich fachkundige Begleitung aus.
  • Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Gesetzliche Regelungen, Fristen, Steuersätze und behördliche Anforderungen können sich jederzeit ändern; für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen wir keine Haftung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an eine auf deutsch-griechisches Recht spezialisierte Rechtsanwältin oder einen entsprechenden Rechtsanwalt zu wenden.

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    KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft 7/2026