1. Wer kann das neue ESPA – Programm in Anspruch nehmen ?
Sämtliche Unternehmensarten (Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH, AG), welche sich in förderfähigen Aktivitäten betreiben oder betreiben möchten, können Investitionsanfragen einreichen.
2. Was ist förderfähig ?
Sämtliche Investitionen im Zusammenhang mit der geplanten Tätigkeit, gemäß der nachstehenden Aufstellung. Bei den genannten Werten handelt es sich um die Höchstwerte in jeder Kategorie. Umsatzsteuer, Ingenieurleistungen und Lizenzausstellungen sind nicht förderfähig.
A/A |
Kostenkategorie |
Förderfähiger Höchstanteil oder Betrag im Subventions- voranschlag hinsichtlich des Projektes |
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VERARBEITUNG |
TOURISMUS |
HANDEL – UND DIENSTLEISTUNGEN |
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1. |
Gebäude, Einrichtungen und Umgebung |
60 % |
80 % |
60% |
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2. |
Geräte - Ausstattung |
100% |
100% |
100% |
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3. |
Nutzfahrzeuge |
15.000€ |
15.000 € |
10.000 € |
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4. |
Anschaffungen zu Umweltschutz- und Energiesparmaßnahmen |
100% |
100% |
100% |
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5. |
Know – How Rechte |
20% |
20% |
20% |
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6. |
Zertifizierung von Systemen zur Qualitätssicheung |
6.000 € |
6.000 € |
6.000 € |
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7. |
Software - Ausstattung |
30.000 € |
30.000 € |
10.000 € |
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8. |
Konzeption - Promotion |
20.000 € |
30.000 € |
10.000 € |
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9. |
Beratungsdienstleistungen |
10.000 € |
10.000 € |
10.000 € |
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10. |
Betriebskosten nur für neue – in Gründung befindliche Kleinunternehmen (Subventionszuschuss in Höhe von 25%) |
40% |
40% |
40% |
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Präfekturen |
Öffentliche Subvention (Kommunale und nationale) % |
Selbstbeteiligung % |
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Förderanteil für mittlere Unternehmen % |
Fördersanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen % |
Selbstbeteiligungs-anteil für mittlere Unternehmen % |
Selbstbeteiligungsanteil für kleine und sehr kleine Unternehmen % |
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Ost-Makedonien – Thrakien |
50 |
60 |
50 |
40 |
Zentral-Makedonien |
40 |
50 |
60 |
50 |
West-Makedonien |
40 |
50 |
60 |
50 |
Epirus |
50 |
60 |
50 |
40 |
Thessalien |
40 |
50 |
60 |
50 |
Ionische Inseln |
40 |
50 |
60 |
50 |
West Griechenland |
50 |
60 |
50 |
40 |
Peloponnes |
40 |
50 |
60 |
50 |
Nord-Ägäis |
40 |
50 |
60 |
50 |
Kreta |
40 |
50 |
60 |
50 |
Zentral-Griechenland |
40 |
50 |
60 |
50 |
Süd-Ägäis |
40 |
50 |
60 |
50 |
Attika |
40 |
50 |
60 |
50 |
3. Welche branchenspezifischen Rahmen gelten für die Förderbeträge ?
4. Welche Fördermittel können beansprucht werden ?
Förderanteil (mit Ausnahme der Förderung bezüglich der Betriebskosten)
5. Nach welchen Kriterien werden die förderfähigen Unternehmen ausgewählt?
Nach objektiven (Abschlüsse, Erfahrung, Berufsausbildung, Finanzen, Exporte usw.), und subjektiven Kriterien (Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung usw.). Eine wichtige Rolle spielt daher die Qualifikation des Förderberaters, damit die maximalen Förderhilfen ausgeschöpft werden können.
6. Welche Rolle spiel das Personal bei der Prüfung der Förderung ?
Die Erhaltung oder Neueinstellung von Personal ist nicht als Kriterium für die Förderwürdigkeit eines Unternehmens im ESPA 2013 vorgesehen.
7. Besteht eine Nachweispflicht über die Verfügbarkeit des Eigenkapitals ?
Es wird keine Bestätigung über vorhandene Geldmittel oder Darlehen benötigt. Das Förderprogramm verlangt keinen Eigenkapitalnachweis.
Achtung: Falls Sie über keine finanzielle Mittel während der Umsetzungsphase des Programms verfügen, wird seine Durchführung schwierig sein.
8. Wird die Investition in die EDV zusätzlich bewertet?
Nein, die Investition in EDV Anlagen wird nicht zusätzlich bewertet und ist auch nicht obligatorisch. Dadurch sollen die Investoren von Unternehmen, welche den Kauf von EDV Ausstattung zu Modernisierungszwecken bereits betreiben, nicht benachteiligt werden.
9. Wird ein Förderberater benötigt um das Fördervorhaben zu begleiten?
Die Ianspruchnahme der Dienste eines erfahrenen Beraters ist zu empfehlen. Er kann dasVerfahren betreiben und bis zum Abschluß begleiten. Zudem können hierbei die Möglichkeiten zur Verbesserung des Investitionsvorhabens optimiert und bei der Umsetzung Anpassungen vorgenommen werden.
10. Wie empfiehlt sich die Auswahl der Berater ?
Jedes Unternehmen hat hierfür seine eigenen Kriterien, die ihm wichtig erscheinen. Grundsätzlich sollten jedoch die Referenzen und durchgeführten Projekte der Berater eingesehen werden.
11. Wie werden die Kosten der Beratungsdienstleistungen abgerechnet ?
Das unterliegt der individuellen Vereinbarung. Oftmals wird ein Grundbetrag und zusätzlich eine prozentuales Erfolgshonorar für den Fall der Genehmigung des Investitionsvorhabens bzw. nach Abschluss des gesamten Fördermittelverfahrens. Die Kosten des Beraters sind bis zu einer bestimmten Höhe ebenfalls förderfähig. Bewegen sich die Honoraransprüche des Beraters in diese Rahmen, fallen dann lediglich die Kosten in Höhe des Eigenkapitalanteils an.
12. Welche Fristen gelten für die Einreichung der Förderanträge?
Die Einreichungsfrist beginnt am 25. Februar 2013 und endet am 25. April 2013.
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