Kriterien zur Auswahl von Rechtsanwälten im Ausland über das Internet
Oft gestaltet sich der Gang ins Ausland, insbesondere für mittelständische Unternehmen, schwierig.Im Inland bewährte Auswahlmethoden scheinen im Ausland nicht zu greifen, Empfehlungen und Erfahrungsberichte sind kaum erhältlich. „Andere Länder andere Sitten“, aber insbesondere auch andere Rechtsordnungen und kulturelle Unterschiede verursachen Unsicherheiten beim going international von mittelständischen Unternehmen. Darüber hinaus lassen die geplanten Investitionen keinen Raum für Experimente. Erfahrung, Kompetenz und Zuverlässigkeit der Berater Vorort sind gefragt.
Aber auch für Privatpersonen gestaltet sich die Auswahl und Beurteilung der Leistungen von Anwälten im Ausland
für ihre Rechtsfälle als schwierig, weil die subjektive Bewertung durch die Interessenten oftmals nur anhand der eigenen Angaben der Anwälte auf ihrer Internetseite erfolgen kann.
Die länderübergreifende Auswahl eines geeigneten Anwalts oder einer Anwaltskanzlei anhand objektiv nachprüfbarer Kriterien scheint für die Ratsuchenden deshalb besonders schwierig zu sein, weil sich Aussagen und Angaben auf den Internetseiten aus der Ferne nur schwer nachprüfen lassen.
Zielführend Kriterien bei der Auswahhl von Rechtsanwälten im Ausland
Natürlich gibt ein persönlicher Besuch bei der ausgewählten Anwaltskanzlei im Ausland am Besten Aufschluss darüber,ob sie das hält, was sie auf ihren Internetseiten verspricht. Oftmals werden Auslandsmandate jedoch ohne einen persönlichen Kontakt vergeben.In diesem Fall ist deshalb die Nachprüfbarkeit der Informationen auf den Internetseiten besonders wichtig, um beurteilen zu können,ob die dort angegebenen Qualifikationen, Kenntnisse, praktische Erfahrung und sonstigen Angaben auch tatsächlich vorhanden sind.
Solche objektiv nachprüfbare Kriterien für die Beurteilung einer cross-border-Kanzlei können sich aus folgenden Punkten ergeben:
- Dauer der Anwaltstätigkeit bzw. der Existenz der Anwaltskanzlei
- Erfahrung der Mitarbeiter, ihre Qualifikationen und Zulassungen
- Auslandserfahrung und Aufenthalte der Kanzleimitarbeiter
- Umfang des Beratungsangebots, Fachreferate, Tätigkeitsschwerpunkte
- Spezialisierung und Ausrichtung der Kanzlei auf länderübergreifende Rechtsfragen
- nachprüfbare Referenzen, evtl. Empfehlungsschreiben
- Belegbarkeit der Angaben auf der Internetseite
- Kommunikationssprachen
- Zertifizierung nach ISO Standard
- rechtliche Publikationen (Fachbücher, Fachzeitschriften usw.)
- Gesamteindruck und Professionalität beim ersten Kontakt
- Reaktionszeiten auf Erstanfragen
- Aktualität der Angaben auf der Internetseite
- Mitgliedschaft in fachspezifischen Organisationen

