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Kriterien zur Auswahl von Rechtsanwälten im Ausland über das Internet

Der Gang ins Ausland gestaltet sich gerade für mittelständische Unternehmen häufig schwierig: Im Inland bewährte Auswahlmethoden für Rechtsberater greifen im Ausland selten, Empfehlungen und Erfahrungsberichte sind kaum verfügbar. Unterschiedliche Rechtsordnungen und kulturelle Besonderheiten schaffen zusätzliche Unsicherheit, während geplante Investitionen kaum Raum für Experimente lassen. Auch für Privatpersonen ist die Beurteilung von Anwälten im Ausland schwierig, da eine Einschätzung häufig nur anhand der Angaben auf deren Internetseite erfolgen kann.

Kriterien bei der Auswahl von Rechtsanwälten im Ausland

Ein persönlicher Besuch bei der Kanzlei gibt am ehesten Aufschluss darüber, ob sie hält, was sie verspricht; Auslandsmandate werden jedoch häufig ohne persönlichen Kontakt vergeben. In diesem Fall gewinnen objektiv nachprüfbare Kriterien besondere Bedeutung:

  • Dauer der Anwaltstätigkeit bzw. des Bestehens der Kanzlei
  • Erfahrung, Qualifikationen und Zulassungen der Mitarbeiter
  • Auslandserfahrung der Kanzleimitarbeiter
  • Umfang des Beratungsangebots und Tätigkeitsschwerpunkte
  • Spezialisierung auf länderübergreifende Rechtsfragen
  • nachprüfbare Referenzen und Empfehlungen
  • Kommunikationssprachen
  • rechtliche Publikationen (Fachbücher, Fachaufsätze)
  • Gesamteindruck und Reaktionszeit beim Erstkontakt
  • Aktualität der Angaben auf der Internetseite
  • Mitgliedschaft in fachspezifischen Organisationen

Zielführend Kriterien bei der Auswahhl von Rechtsanwälten im Ausland

Natürlich gibt ein persönlicher Besuch bei der ausgewählten Anwaltskanzlei im Ausland am Besten Aufschluss darüber,ob sie das hält, was sie auf ihren Internetseiten verspricht. Oftmals werden Auslandsmandate jedoch ohne einen persönlichen Kontakt vergeben.In diesem Fall ist deshalb die Nachprüfbarkeit der Informationen auf den Internetseiten besonders wichtig, um beurteilen zu können,ob die dort angegebenen Qualifikationen, Kenntnisse, praktische Erfahrung und sonstigen Angaben auch tatsächlich vorhanden sind.
Solche objektiv nachprüfbare Kriterien für die Beurteilung einer cross-border-Kanzlei können sich aus folgenden Punkten ergeben:

  • Dauer der Anwaltstätigkeit bzw. der Existenz der Anwaltskanzlei
  • Erfahrung der Mitarbeiter, ihre Qualifikationen und Zulassungen
  • Auslandserfahrung und Aufenthalte der Kanzleimitarbeiter
  • Umfang des Beratungsangebots, Fachreferate, Tätigkeitsschwerpunkte
  • Spezialisierung und Ausrichtung der Kanzlei auf länderübergreifende Rechtsfragen
  • nachprüfbare Referenzen, evtl. Empfehlungsschreiben
  • Belegbarkeit der Angaben auf der Internetseite
  • Kommunikationssprachen
  • Zertifizierung nach ISO Standard
  • rechtliche Publikationen (Fachbücher, Fachzeitschriften usw.)
  • Gesamteindruck und Professionalität beim ersten Kontakt
  • Reaktionszeiten auf Erstanfragen
  • Aktualität der Angaben auf der Internetseite
  • Mitgliedschaft in fachspezifischen Organisationen

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