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    Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftsdelikte in Griechenland

 

Für den Begriff „Wirtschaftskriminalität“ bzw. „white collar crime“ existiert keine gesetzliche Definition. Darunter werden vielmehr alle Straftaten zusammengefasst, die einen wirtschaftlichen Bezug aufweisen und sich gegen Privatpersonen, Unternehmen oder den Staat richten können. Mit der fortschreitenden wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung entstehen fortlaufend neue Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität, auf die der Gesetzgeber reagieren muss.

Die einschlägigen griechischen Strafvorschriften finden sich vor allem im griechischen Strafgesetzbuch (Gesetz 4619/2019, in Kraft seit dem 1. Juli 2019), in den Steuergesetzen – insbesondere im Gesetz über das Steuerverfahren (Gesetz 4174/2013) –, im Geldwäschegesetz (Gesetz 4557/2018 i. d. F. des Gesetzes 4816/2021) sowie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Gesetz 146/1914).

Nachfolgend finden Sie zunächst einen Überblick über den Geltungsbereich des griechischen Strafrechts sowie die Rechte Geschädigter im Strafverfahren. Anschließend werden Tatbestand und aktueller Strafrahmen der wichtigsten Wirtschaftsdelikte dargestellt:

  • Betrug

  • Geldwäsche

  • Delikte gegen das geistige Eigentum

  • Insolvenzdelikte

  • Korruption

  • Schmuggel

  • Steuerstraftaten

  • Unterschlagung

  • Untreue – Untreue im Amt

  • Verletzung von Betriebsgeheimnissen

FAQ

Es gibt kein einzelnes „Wirtschaftsstrafgesetz”. Stattdessen sind die Vorschriften verteilt auf:

  • Den griechischen Strafgesetzbuch-Kodex (Ποινικός Κώδικας, Gesetz 4619/2019): Klassische Delikte wie Betrug (Art. 386), Untreue (Art. 390), Unterschlagung (Art. 375) sowie – seit der Neukodifizierung 2019 – auch die Bestechung/Bestechlichkeit im privaten Sektor (Art. 396, vormals eigenständig im Gesetz 3560/2007) und die Gläubigerbenachteiligung (Art. 397).

  • Spezialgesetze: Regelungen zu Geldwäsche (Gesetz 4557/2018, laufend novelliert), Steuerhinterziehung (Steuerverfahrenskodex, Gesetz 4174/2013 in der jeweils geltenden Fassung), Schmuggel (Nationaler Zollkodex, Gesetz 2960/2001) sowie Verstöße gegen das Marken- und Wettbewerbsrecht.

  • Kapitalmarktrecht: Vorschriften zu Insiderhandel und Marktmanipulation, heute vor allem auf Grundlage des Gesetzes 4443/2016, das die EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) umsetzt.

Wichtige Aktualisierung: Der griechische Strafgesetzbuch-Kodex wurde 2019 vollständig neu kodifiziert (Gesetz 4619/2019, in Kraft seit 1.7.2019) und seither mehrfach – zuletzt insbesondere durch das Gesetz 4855/2021 sowie im Rahmen der konsolidierten Fassung 2026 – novelliert. Einzelne Artikelnummern und Strafrahmen der klassischen Vermögensdelikte blieben zwar in weiten Teilen erhalten, wurden aber in mehreren Punkten verschärft bzw. angepasst.

Die Praxis zeigt Schwerpunkte in folgenden Bereichen:

  • Betrug (Art. 386 Ποινικός Κώδικας): vorsätzliche Täuschung zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils.

  • Untreue (Art. 390 Ποινικός Κώδικας): Missbrauch von Verfügungsbefugnissen über fremdes Vermögen (oft im Kontext von Geschäftsführern).

  • Korruption: Bestechung und Bestechlichkeit, insbesondere im öffentlichen Sektor (Art. 235 f. Ποινικός Κώδικας) oder im privaten Sektor (Art. 396 Ποινικός Κώδικας) sowie bei grenzüberschreitenden Transaktionen.

  • Insolvenzbezogene Delikte: Handlungen, die die Gläubigerbefriedigung im Vorfeld oder während einer Insolvenz rechtswidrig vereiteln (u. a. Art. 397 Ποινικός Κώδικας sowie Sondertatbestände im Insolvenzkodex, Gesetz 4738/2020, der den früheren Gesetz 3588/2007 abgelöst hat).

In Griechenland wurden diese Bereiche aufgrund internationaler Vorgaben und der Wirtschaftskrise massiv verschärft:

  • Steuerstraftaten: Diese werden oft parallel zu den Verwaltungsverfahren verfolgt. Hohe Schwellenwerte führen schnell zu Freiheitsstrafen (siehe unsere separate FAQ zu Steuerstraftaten).

  • Geldwäsche: Das griechische Geldwäschegesetz (Gesetz 4557/2018, das die EU-Richtlinie 2015/849 umsetzt und seither mehrfach novelliert wurde) sieht weitreichende Befugnisse zur vorläufigen Beschlagnahme von Vermögenswerten und Kontensperrungen bereits im Ermittlungsstadium vor.

Eine Besonderheit im griechischen Strafprozess ist das Recht des Opfers, als Nebenkläger aufzutreten.

  • Das Opfer (z. B. ein betrogenes Unternehmen) kann aktiv am Verfahren teilnehmen, Beweise vorlegen und Zeugen befragen.

  • Dies dient nicht nur der Bestrafung des Täters, sondern sichert oft auch die Grundlage für spätere zivilrechtliche Schadensersatzforderungen.

  • Das griechische Strafrecht findet Anwendung auf:

    1. alle Taten, die im Inland begangen wurden,

    2. Taten, die im Ausland von einem griechischen Staatsbürger begangen wurden (unter bestimmten Voraussetzungen),

    3. bestimmte schwere Wirtschaftsdelikte gegen den griechischen Staat, auch wenn sie im Ausland begangen wurden.

    (Näheres in unserer separaten FAQ zum Geltungsbereich des griechischen Strafrechts.)

    Kurzüberblick: Risikomanagement für Unternehmen

    Deliktsbereich

    Schutzgut

    Präventionsmaßnahme

    Untreue

    Betriebsvermögen

    Vier-Augen-Prinzip & interne Audits

    Korruption

    fairer Wettbewerb

    Compliance-Richtlinien (Antikorruption)

    Geldwäsche

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