Grundlage für das griechische Strafrecht ist das griechische Strafgesetzbuch (pinikos kodikas), sowie einige Nebengesetze. Die griechische Strafprozessordnung ist im „kodikas pinikis dikonomias“ geregelt.
Das griechische Strafrecht gilt für alle Straftaten, die im Inland und -unter bestimmten Voraussetzungen- auch im Ausland begangen werden.
Der Gerichtsbarkeit der griechischen Strafgerichte unterliegen Straftaten, welche entweder von griechischen Staatsangehörigen oder von Ausländern innerhalb der griechischen Territorialhoheit begangen werden.
Das griechische Strafrecht erstreckt sich darüber hinaus in den nachfolgenden Fällen, auch auf Straftaten, die im Ausland begangen werden:
1) Der Täter ist griechischer Staatsangehöriger:
2) Der Täter ist griechischer Staatsangehöriger:
3) Der Täter ist griechischer oder ausländischer Staatsangehöriger:
Die Strafrechtsverfolgung für Vergehen, die entweder von einem griechischen Staatsangehörigen, oder von einem Ausländer gegen einen griechischen Staatsangehörigen im Ausland begangen werden, setzt Folgendes voraus:
Nach griechischem Recht, hat der Geschädigte / das Opfer grundsätzlich die Möglichkeit als Prozesspartei am Strafverfahren teilzunehmen, um Ansprüche gegen den Täter geltend zu machen. Diese Eigenschaft erwirbt die Prozesspartei mit der Erklärung der Erhebung der Nebenklage. Dem Nebenkläger stehen eigene Verfahrensrechte zu.
Darüber hinaus kann der Geschädigte gegen den Beschuldigten auch einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Zivilgerichte gehört, im Strafverfahren geltend machen. (Sog. Adhäsionsverfahren). Die Nebenklage können sowohl die natürlichen als auch die juristischen Personen erheben. Juristische Personen müssen hierbei bestimmte Formalien einhalten und Unterlagen vorlegen.