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Wer wissentlich das Vermögen eines anderen schädigt, dessen Fürsorge oder Verwaltung ihm kraft Gesetzes oder Rechtsgeschäfts obliegt – ganz, teilweise oder nur für ein bestimmtes Geschäft –, begeht nach Art. 390 des griechischen Strafgesetzbuchs eine Untreue.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten; übersteigt der Vermögensschaden 30.000 Euro, erhöht sich die Strafe auf Zuchthaus bis zu zehn Jahren. Richtet sich die Untreue unmittelbar gegen den griechischen Staat, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Gebietskörperschaft und übersteigt der verursachte Schaden insgesamt 120.000 Euro, beträgt die Strafe Zuchthaus von mindestens zehn Jahren sowie eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Tagessätzen; die Tat verjährt in diesem Fall erst nach zwanzig Jahren.

In der Praxis häufig anzutreffende Fälle von Untreue sind schädigende Verwaltungshandlungen des Vorsitzenden einer Aktiengesellschaft, des Geschäftsführers einer GmbH oder eines gerichtlich bestellten Verwalters (Sequesters) zulasten des Unternehmensvermögens. Untreue zulasten der öffentlichen Hand liegt namentlich vor, wenn ein Amtsträger bei der Festsetzung, Erhebung oder Verwaltung von Steuern, Abgaben, Gebühren oder anderen staatlichen Einnahmen das öffentliche Vermögen schädigt.

FAQ

Antwort: Allgemeine Untreue liegt vor, wenn ein Vermögensschaden verursacht wird und dem Täter durch Gesetz oder Rechtsgeschäft eine Vermögensbetreuungs- und Verwaltungspflicht oblag.

Antwort: Die Grundform wird mit Freiheitsstrafe bestraft. Übersteigt der verursachte Vermögensschaden die im Gesetz festgelegte hohe Wertschwelle, erhöht sich der Strafrahmen auf mehrjähriges Zuchthaus; richtet sich die Tat gegen den Staat oder eine öffentlich-rechtliche juristische Person mit einem Schaden über 120.000 Euro, gilt die oben genannte Mindeststrafe von 10 Jahren Zuchthaus.

Antwort: Das Gesetz sieht abgestufte Strafrahmen vor, die sich nach der Höhe des erlangten Vorteils bzw. des verursachten Schadens richten – von Freiheitsstrafe bis hin zu langjährigem Zuchthaus bei Vorteilen bzw. Schäden in sechsstelliger Höhe oder bei Taten gegen den Staat und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Da diese Strafrahmen seit der Kodexreform 2019 mehrfach angepasst wurden, empfehlen wir für den Einzelfall die Prüfung der aktuell geltenden Fassung.

Antwort: Die Grundform wird mit Freiheitsstrafe bestraft; bei besonders hohem Schaden für das öffentliche Vermögen oder das Vermögen einer Gemeinde bzw. einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erhöht sich der Strafrahmen auf mehrjähriges Zuchthaus.

Antwort: In besonders schweren Fällen mit hoher Vermögensminderung sieht das Gesetz einen deutlich erhöhten Strafrahmen vor. Bei Handlungen eines Beamten gegen den Staat, die kommunale Selbstverwaltung oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit einem Schaden über 150.000 Euro reicht der Strafrahmen bis zu langjährigem Zuchthaus oder – unter bestimmten Voraussetzungen – bis zu lebenslanger Haft.

Antwort: Häufig anzutreffende Fälle sind Verwaltungshandlungen des Vorsitzenden einer AG, des Geschäftsführers einer GmbH/IKE/EPE oder eines Sequesters, durch die das Vermögen des Unternehmens geschädigt wird.

Antwort: Fälle von Untreue im Amt sind namentlich Handlungen eines Beamten während der Festsetzung, der Einnahme oder Verwaltung von Steuern, Abgaben, Gebühren oder anderen Besteuerungsarten und Einnahmequellen, durch die das öffentliche Vermögen geschädigt wird.

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