Es lassen sich grundsätzlich zwei Kategorien des geistigen Eigentums unterscheiden: das Gewerbliche Eigentum und das Urheberrecht. Unter den Begriff gewerbliches Eigentum werden beispielsweise Erfindungen, Marken, gewerbliche Muster und Herkunftsbezeichnungen zusammengefasst, während unter dem Begriff des Urheberrechte literarische und sonstige künstlerische Werke, also z. B. Romane, Filme, Musikstücke, Gemälde, Fotografien und architektonische Entwürfe geschützt werden. Verwandte Schutzrechte umfassen die Rechte von darstellenden Künstlern, Herstellern von Tonträgern sowie Fernseh- und Rundfunksendern.
Häufige Verletzungen des geistiges Eigentums sind insbesondere die Produktpiraterie, das illegale Kopieren von Musik und Computerprogrammen; der illegale Besitz raubkopierter Software (z. B. von CDs) zum Zweck des Inverkehrbringens; die öffentliche Vorführung oder Aufführung eines Werkes ohne die Erlaubnis des Urhebers usw.
Die Verletzung dieser Schutzrechte wird mit Strafe bedroht. Der allgemeiner Strafrahmen beträgt dabei 1-5 Jahre Freiheitsstrafe und zwischen 2.900 – 15.000,- Euro Geldstrafe. Bei höheren Schäden bzw. Vorteilen ist eine Freiheitsstrafe von 2-5 Jahren und entsprechende Anpassung der Geldstrafe vorgesehen, während bei Wiederholungstätern oder besonders gefährlichen Tätern der Strafrahmen 5-10 Jahre FS und Geldstrafe von ca. 15.000 – 60.000 Euro beträgt.