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Unter Schmuggel (lathremporia) versteht man die widerrechtliche Verbringung von Waren über die Grenze unter Umgehung von Zöllen, Steuern oder sonstigen Abgaben bzw. Handelsbeschränkungen.

Rechtsgrundlage ist der Nationale Zollkodex (Gesetz 2960/2001), zuletzt umfassend kodifiziert durch das Gesetz 5162/2024 und seither weiter verschärft. Der Schmuggel von Drogen, Zigaretten und Waffen sowie der Menschenschmuggel haben an den griechischen Außengrenzen der EU besondere praktische Bedeutung.

Strafrahmen: Der Grundtatbestand wird mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten geahndet; bei Wiederholungstätern, Waffengebrauch, Tatbegehung durch mindestens drei Personen oder bei einem Schaden zulasten des griechischen Staates oder der Europäischen Union erhöht sich die Mindeststrafe erheblich, in den schwersten Fällen bis zur Zuchthausstrafe. Der Gesetzgeber hat die Strafdrohungen in diesem Bereich – zuletzt im Zusammenhang mit der Bekämpfung des illegalen Tabakhandels – wiederholt verschärft.

Hinweis: Da der Zollkodex derzeit fortlaufend novelliert wird, empfehlen wir, den im Einzelfall geltenden Strafrahmen anhand der aktuellen Gesetzesfassung zu bestätigen.

Typische Erscheinungsformen sind der Besitz von Schmuggelware in Kenntnis ihrer illegalen Herkunft (z. B. Schmuggelzigaretten), der Verkauf von Heizöl oder Benzin ohne Genehmigung der Zollbehörde, das Verbringen zerlegter Fahrzeuge als vermeintliche Ersatzteile mit anschließender Montage in Griechenland, das Entfernen oder Anbringen von Fahrgestellnummern sowie die vorgetäuschte Wohnsitzverlegung zum Zweck der abgabenfreien Fahrzeugeinfuhr.

FAQ

Antwort: Unter dem Begriff Schmuggel wird die rechtswidrige Verbringung von Waren über eine Grenze verstanden. Meist sind die Schmuggelwaren im Zielland durch die dortige Wirtschaftslage, fehlende natürliche Vorkommen oder durch Zoll-, Steuer- und andere gesetzliche Vorschriften deutlich teurer als im Herkunftsland bzw. unterliegen Handelsbeschränkungen oder sind in sonstiger Weise nicht verfügbar.

Antwort: Der Schmuggel von Drogen, Zigaretten und Waffen sowie der Menschenschmuggel hat an Griechenlands Grenzen, die zugleich Außengrenzen der EU darstellen, besondere Bedeutung erlangt.

Antwort: Der Nationale Zollkodex sieht für den Grundtatbestand des Schmuggels eine Freiheitsstrafe vor, deren konkrete Dauer sich nach der Art und dem Wert der Schmuggelware richtet.

Antwort: Bei erschwerenden Umständen – etwa bei Wiederholungstätern, Waffengebrauch, gemeinschaftlicher Begehung durch mehrere Personen oder bei besonders hohen Schäden gegen den griechischen Staat bzw. die Europäische Union – sieht das Gesetz deutlich höhere Strafrahmen bis hin zu langjährigem Zuchthaus vor.

Antwort: Übliche Schmuggelfälle sind der Besitz von Schmuggelware in Kenntnis ihres illegalen Ursprungs (z. B. Schmuggelzigaretten); die Veräußerung von Heizöl oder Benzin ohne Genehmigung der Zollbehörde und ohne berechtigten Besitz; das Zerlegen von Kraftfahrzeugen im Ausland zum Zweck der Einfuhr in Form von Ersatzteilen und deren anschließende Montage in Griechenland; das Entfernen oder Anbringen einer Fahrgestellnummer an einem geschmuggelten Fahrzeug sowie der scheinbare Umzug zum Zweck der gebührenfreien Einfuhr eines Fahrzeugs in Griechenland, ohne dass tatsächlich eine im Ausland ansässige Person umzieht.

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