HERMES TAX AND ACCOUNTING
www.steuerberater-griechenland.de
Eine umfassende Beratung von Unternehmen im Ausland setzt u.a. auch eine spezialisierte Buchhaltung und Steuerberatung voraus. Unsere Anwaltsgesellschaft unterhält deshalb Kontakte zu externen Buchhaltungs- und Steuerberatungskanzleien*, die auf grenzübergreifende Steuerberatung und Buchhaltung, sowie auf zeitnahe, effektive und verbindliche Lösungen, auch komplexer Fragestellungen, europäischer Unternehmen spezialisiert sind. Als besondere Herausforderung gilt hierbei einerseits, das bereits bewährte Geschäftsmodell an die landesspezifischen Besonderheiten anzupassen, und dies vor Ort mit spezialisierten Dienstleistungsunternehmen, wie Steuerberatern, Rechtsanwälten, Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern etc. professionell umzusetzen. Andererseits muss im späteren operativen Bereich ein reibungsloser Ablauf der steuerrechtlichen und buchhalterischen Belange in Abstimmung mit dem Stammunternehmen gewährleistet sein. Dies setzt neben den sprachlichen Voraussetzungen insbesondere auch ein grundlegendes Verständnis der Geschäftspraxis und des Erwartungshorizonts deutscher und allgemein länderübergreifend tätiger Unternehmen, sowie eine effiziente, prompte und zuverlässige Kommunikation voraus. Die Kommunikation kann auf in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
* alle externen Kooperationspartner sind auf eigene Rechnung und Haftung tätig.
1. Buchhaltung
- vollumfängliche Buchhaltung
- Organisation und Monitoring unternehmensinterner Buchhaltungen
- Erstellung von Finanzberichten gemäß den Vorgaben der Geschäftsführung
- Erstellung und Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärung (Körperschaftssteuererklärung)
- Erstellung und Einreichung der Jahresabschlüsse
- Erstellung und Einreichung sonstiger Steuererklärungen
- Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen
- Erstellung und Einreichung der analytischen periodischen Erklärungen
- Erstellung und Einreichung der Lohnsteuererklärungen
- Erstellung und Einreichung der periodischen und jährlichen Umsatzsteuererklärungen
- Erstellung und Einreichung von Intrastat- und Listing-Erklärung
- Erstellung und Einreichung von Erklärungen zur Umsatzsteuerrückerstattung
- Steuerliche Inbetriebnahme von Gesellschaften
- Liquidierung von Gesellschaften
2. Steuerberatung
- Beratung auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung
- steuerliche Compliance von Unternehmen
- optimale Anpassung der Rechtsform an den Unternehmenszweck
- Beratung hinsichtlich der steuerlichen Struktur von Fusionen und Übernahmen von Gesellschaften
- Prüfung der Steuerpflicht von in Griechenland ansässigen ausländischen Unternehmen
- Prüfung der steuerlichen Relevanz von Muttergesellschaften griechischer Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind
- Beratung hinsichtlich steuerlicher Vorteile ausländischer Unternehmen, die an griechischen Gesellschaften beteiligt sind
- Steuergestaltung und Steueroptimierung
- Betreuung während der Steuerprüfung
FAQ
In Griechenland ansässige Tochtergesellschaften oder Zweigstellen unterliegen strikten Melde- und Einreichungsfristen. Das Leistungsspektrum umfasst:
Laufende Buchführung: vollumfängliche Erfassung aller Geschäftsvorfälle und Monitoring interner Prozesse.
Abschlussarbeiten: Erstellung und Einreichung der jährlichen Körperschaftsteuererklärung sowie der gesetzlichen Jahresabschlüsse.
Umsatzsteuer (VAT): Erstellung der periodischen und jährlichen Erklärungen sowie Anträge auf Umsatzsteuerrückerstattung.
Internationaler Handel: Abwicklung von Intrastat- und VIES-Meldungen für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr.
Besonders im griechischen Arbeitsmarkt sind die Anforderungen an die Lohnabrechnung hoch:
monatliche Lohnabrechnungen unter Berücksichtigung der Sonderzahlungen (Oster-/Weihnachtsgeld),
Erstellung der Analytischen Periodischen Erklärungen (APD) für den e-ΕΦΚΑ (siehe unsere FAQ zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht),
Abführung der Lohnsteuer und Meldung an die Finanzbehörden.
Über die reine Compliance hinaus geht es um die strukturelle Optimierung Ihres Engagements:
Rechtsformwahl: Prüfung, welche Gesellschaftsform (z. B. IKE, EPE oder AE) steuerlich am vorteilhaftesten für Ihren Unternehmenszweck ist.
M&A-Steuerberatung: steuerliche Strukturierung von Fusionen und Übernahmen zur Vermeidung von Steuerfallen.
EU-Steuerrecht: Prüfung der steuerlichen Relevanz zwischen der deutschen Muttergesellschaft und der griechischen Tochter (z. B. Quellensteuern, Dividenden-Reporting).
Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern, die sowohl das griechische Recht als auch den deutschen Erwartungshorizont kennen, bietet:
Sprachliche Sicherheit: Kommunikation und Reporting auf Deutsch oder Englisch.
Interkulturelles Verständnis: Anpassung des deutschen Geschäftsmodells an griechische Besonderheiten (z. B. Fristenmanagement, verpflichtende elektronische Buchführung über myDATA).
Betreuung bei Prüfungen: professionelle Begleitung während behördlicher Steuerprüfungen vor Ort.
Inbetriebnahme: schnelle steuerliche Anmeldung der Gesellschaft beim Finanzamt (AFM-Beantragung).
Liquidierung: rechtssichere Abwicklung und steuerliche Abmeldung von Gesellschaften, falls ein Engagement beendet wird (siehe unsere separate FAQ zu Auflösung, Liquidation und Insolvenz).
Kernpunkte der steuerlichen Compliance
Bereich | Turnus | Wichtigste Meldung |
Umsatzsteuer | monatlich/quartalsweise | periodische Umsatzsteuererklärung |
Personal | monatlich | APD (e-ΕΦΚΑ) & Lohnsteuer |
Körperschaft | jährlich | Einkommensteuererklärung & Bilanz |
EU-Verkehr | monatlich | Intrastat-/VIES-Meldungen |

