Eine umfassende Beratung von Unternehmen im Ausland setzt u.a. auch eine spezialisierte Buchhaltung und Steuerberatung voraus. Unsere Anwaltsgesellschaft unterhält deshalb Kontakte zu externen Buchhaltungs- und Steuerberatungskanzleien*, die auf grenzübergreifende Steuerberatung und Buchhaltung, sowie auf zeitnahe, effektive und verbindliche Lösungen, auch komplexer Fragestellungen, europäischer Unternehmen spezialisiert sind. Als besondere Herausforderung gilt hierbei einerseits, das bereits bewährte Geschäftsmodell an die landesspezifischen Besonderheiten anzupassen, und dies vor Ort mit spezialisierten Dienstleistungsunternehmen, wie Steuerberatern, Rechtsanwälten, Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern etc. professionell umzusetzen. Andererseits muss im späteren operativen Bereich ein reibungsloser Ablauf der steuerrechtlichen und buchhalterischen Belange in Abstimmung mit dem Stammunternehmen gewährleistet sein. Dies setzt neben den sprachlichen Voraussetzungen insbesondere auch ein grundlegendes Verständnis der Geschäftspraxis und des Erwartungshorizonts deutscher und allgemein länderübergreifend tätiger Unternehmen, sowie eine effiziente, prompte und zuverlässige Kommunikation voraus. Die Kommunikation kann auf in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
* alle externen Kooperationspartner sind auf eigene Rechnung und Haftung tätig.
1. Buchhaltung
vollumfängliche Buchhaltung
Organisation und Monitoring unternehmensinterner Buchhaltungen
Erstellung von Finanzberichten gemäß den Vorgaben der Geschäftsführung
Erstellung und Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärung (Körperschaftssteuererklärung)
Erstellung und Einreichung der Jahresabschlüsse
Erstellung und Einreichung sonstiger Steuererklärungen
Erstellung der monatlichen Lohnabrechnungen
Erstellung und Einreichung der analytischen periodischen Erklärungen
Erstellung und Einreichung der Lohnsteuererklärungen
Erstellung und Einreichung der periodischen und jährlichen Umsatzsteuererklärungen
Erstellung und Einreichung von Intrastat- und Listing-Erklärung
Erstellung und Einreichung von Erklärungen zur Umsatzsteuerrückerstattung
Steuerliche Inbetriebnahme von Gesellschaften
Liquidierung von Gesellschaften
2. Steuerberatung
Beratung auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung
steuerliche Compliance von Unternehmen
optimale Anpassung der Rechtsform an den Unternehmenszweck
Beratung hinsichtlich der steuerlichen Struktur von Fusionen und Übernahmen von Gesellschaften
Prüfung der Steuerpflicht von in Griechenland ansässigen ausländischen Unternehmen
Prüfung der steuerlichen Relevanz von Muttergesellschaften griechischer Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind
Beratung hinsichtlich steuerlicher Vorteile ausländischer Unternehmen, die an griechischen Gesellschaften beteiligt sind