Griechenland bietet nicht nur atemberaubende Landschaften und eine reiche Geschichte, sondern nach der überstandenen Krise auch eine stetig wachsende Wirtschaft, die sich ideal für Unternehmensgründungen eignet. Das wirtschaftliche Wachstum in Griechenland liegt in den letzten Jahren über dem EU-Durchschnitt. Nachfolgend werden die Voraussetzungen, Anforderungen, Gesellschaftsformen und steuerlichen Aspekte in kompakter Form aufgezeigt, die bei der Gründung eines Unternehmens in Griechenland zu beachten sind.
1. Voraussetzungen und Anforderungen:
- Aufenthaltsgenehmigung: Zunächst benötigt man eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, um in Griechenland geschäftlich tätig zu werden. EU-Bürger haben hier den Vorteil, da sie sich in der Regel frei im Schengen-Raum bewegen können und dass die Aufenthaltsgenehmigung für sie eine reine Formalie darstellt.
- Steuernummer: Die Beantragung einer Steuernummer ist erste Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens in Griechenland. Die Steuernummer wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und ist notwendig, um geschäftliche Transaktionen durchzuführen.
2. Gesellschaftsformen:
- Einzelunternehmen: Das ist die einfachste Form der Unternehmensgründung, bei der eine Person das gesamte Geschäft kontrolliert.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. - IKE): Diese Form entspricht in etwa der deutschen UG und bietet den Vorteil der beschränkten Haftung. Sie kann auch als eine Einmann-IKE, also durch einen Gesellschafter gegründet werden und hat vereinfachte gesellschaftsrechtliche Formalien, sowie kein Mindestkapital.
- Gesellschaft mir beschränkter Haftung (E.P.E.) Diese Form entspricht der deutschen GmbH.
- Aktiengesellschaft (AE): Für größere Unternehmen geeignet, mit Aktienkapital und einem Verwaltungsrat.
3. Prozess der Unternehmensgründung:
- Businessplan: Am Anfang der Planung sollte ein detaillierter Businessplan stehen, um Banken und Investoren zu überzeugen. Dieser sollte die Geschäftsidee, Zielgruppen, Marketingstrategien und finanzielle Prognosen umfassen.
- Notarielle Beurkundung: Bei den Kapitalgesellschaften müssen die Gründungsdokumente mit Ausnahme der IKE von einem Notar beglaubigt werden.
- Anmeldung beim Handelsregister: Nach der Beurkundung muss das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden.
4. Steuerliche Aspekte:
- Unternehmenssteuer: Griechenland hat eine moderate Unternehmenssteuer, die derzeit bei 22% liegt. Die Besteuerung der Gewinnausschüttungen ist ebenfalls moderat, so zB bei der IKE wo nur 5% anfallen.
- Mehrwertsteuer (MwSt.): Die Mehrwertsteuer beträgt in der Regel 24%, es gibt jedoch verschiedene reduzierte Sätze für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
- Sozialversicherungsbeiträge: Unternehmer müssen auch Sozialversicherungsbeiträge für sich und ihre Mitarbeiter entrichten.
5. Unterstützung und Ressourcen:
- Griechische Investitionsförderbank: Die Tätigkeit dieser Bank ist darauf ausgerichtet, ausländische Investitionen zu unterstützen.
- Griechische Handelskammern: Lokale Handelskammern bieten oft Beratungsdienstleistungen und können bei der Unternehmensgründung behilflich sein.
- Fördermittel: Die griechische Regierung legt regelmäßig neue Förderprogramme für eine Vielzahl von Unternehmen auf.
Fazit: Griechenland bietet nicht nur eine beeindruckende Lebensqualität, sondern auch ein unternehmerfreundliches Umfeld mit und einer günstigen Wachstumsprognose für die nächsten Jahre. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnissen über die Voraussetzungen, Gesellschaftsformen und steuerlichen Aspekte kann die Unternehmensgründung in Griechenland erfolgreich und vielversprechend sein. Es ist ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um reibungslos durch den Gründungsprozess zu navigieren.
Dieser Beitrag kann die Beratung durch Fachleute wie Rechtsanwälte und Steuerberater etc. nicht ersetzen.
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