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Einführung der digitalen Erbschaftssteuererklärung in Griechenland ab dem 1.1.2024

Einführung der digitalen Erbschaftssteuererklärung in Griechenland ab dem 1.1.2024

Die unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (zentrale griechische Steuerbehörde / „AADE“) bietet ab dem 1.1.2024 neue Möglichkeiten für die digitale Einreichung von Erbschaftssteuererklärungen für alle beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte innerhalb und außerhalb des objektiven Wertesystems (Einheitswerte).

Die digitale Einreichung der Erbschaftssteuererklärungen bringt nun eine deutliche Erleichterung bei der Abwicklung von Erbschaften und Nachlässen, insbesondere für die Erben.

Konkret werden nach Beschluss des Vorsitzenden der griechischen Zentralsteuerbehörde, Giorgos Pitsilis, die folgenden Anträge nun digital über die aktualisierte Onlineplattform des Finanzamts eingereicht:

  1. Erbschaftssteuererklärungen, wenn der Todesfall bis zum 31.12.2021 eingetreten ist.
  2. Erbschaftssteuererklärungen, wenn der Todesfall nach dem 1.1.2022 eingetreten ist, und zwar wie folgt:

- Fast alle Erbschaftssteuererklärungen (Erst- und Änderungserklärungen), für die die automatisierte Freigabe nicht von der digitalen myPROPERTY-Plattform unterstützt wird (z.B. Erbschaftsteuererklärungen für Grundstücke außerhalb des objektiven Einheitswertesystems, nachgelagerte Besteuerung).

- die berichtigenden Erbschaftssteuererklärungen, für die die ursprüngliche Erklärung in Papierform beim Finanzamt eingereicht worden war.

Für alle oben genannten Erklärungen wurde in der myPROPERTY-Plattform eine neue spezielle Kategorie "Erbschaftssteuererklärungen über das Finanzamt" eingerichtet.

Diese Erklärungen

  • werden digital über die Plattform myPROPERTY vom Erben, mit oder ohne Einschaltung eines Notars, oder von einem gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter des Erben eingereicht,
  • werden vom zuständigen Finanzamt bearbeitet und
  • der Akt der Festsetzung der Erbschaftssteuer wird dem Erben und seinem gesetzlichen bzw. bevollmächtigten Vertreter, wenn die Erklärung über einen Vertreter eingereicht wurde, digital über das Onlineportal myAADE mitgeteilt.

Die Einreichung von Erbschaftssteuererklärungen über die oben genannte myPROPERTY-Plattform war bis zum 31.12.2023 optional. Ab dem 1.1.2024 müssen alle oben genannten Erbschafsteuererklärungen nur noch über das oben genannte digitale Verfahren eingereicht werden.

01/2024 ohne Gewähr / KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft


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