Die unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (zentrale griechische Steuerbehörde / „AADE“) bietet ab dem 1.1.2024 neue Möglichkeiten für die digitale Einreichung von Erbschaftssteuererklärungen für alle beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte innerhalb und außerhalb des objektiven Wertesystems (Einheitswerte).
Die digitale Einreichung der Erbschaftssteuererklärungen bringt nun eine deutliche Erleichterung bei der Abwicklung von Erbschaften und Nachlässen, insbesondere für die Erben.
Konkret werden nach Beschluss des Vorsitzenden der griechischen Zentralsteuerbehörde, Giorgos Pitsilis, die folgenden Anträge nun digital über die aktualisierte Onlineplattform des Finanzamts eingereicht:
- Fast alle Erbschaftssteuererklärungen (Erst- und Änderungserklärungen), für die die automatisierte Freigabe nicht von der digitalen myPROPERTY-Plattform unterstützt wird (z.B. Erbschaftsteuererklärungen für Grundstücke außerhalb des objektiven Einheitswertesystems, nachgelagerte Besteuerung).
- die berichtigenden Erbschaftssteuererklärungen, für die die ursprüngliche Erklärung in Papierform beim Finanzamt eingereicht worden war.
Für alle oben genannten Erklärungen wurde in der myPROPERTY-Plattform eine neue spezielle Kategorie "Erbschaftssteuererklärungen über das Finanzamt" eingerichtet.
Diese Erklärungen
Die Einreichung von Erbschaftssteuererklärungen über die oben genannte myPROPERTY-Plattform war bis zum 31.12.2023 optional. Ab dem 1.1.2024 müssen alle oben genannten Erbschafsteuererklärungen nur noch über das oben genannte digitale Verfahren eingereicht werden.
01/2024 ohne Gewähr / KPAG Kosmidis & Partner Anwaltsgesellschaft
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