Das neue Investitionsgesetz betrifft den Anbau, die Produktion & Verarbeitung von neuen Arten von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, dessen Anwendung zeitnah zu erwarten ist
ZIEL: Stärkung der Produktionsfähigkeit von Griechenland
INVESTITIONSBUDGET: Ab 100.000 Euro
MINDESTEIGENKAPITAL: 25%
BETRIFFT: Gründung, Modernisierung & Erweiterung von Unternehmen, deren Gegenstand der Anbau und die Verarbeitung von neuen, alternativen und innovativen Bebauungen ist
ANBAUARTEN:
- Obst und Gemüse
- Aroma – und Heilpflanzen
- Subtropische Pflanzen
- Baumkulturen
- Hülsenfrüchte
- Futterpflanzen
FÖRDERFÄHIGE KOSTEN
- die Konstruktion, Erweiterung, Modernisierung von Gebäude-Hilfs-und speziellen Einrichtungen; die Gestaltung der umgebenden Fläche
- die Konstruktion von Gebäuden oder Einrichtungen, die zur Beherbergung, Erholung und zum Aufenthalt der Mitarbeiter des Unternehmens vorgesehen sind
- der Kauf von neuen Fahrzeugen zum Transport von Materialen und Produkten
- der Kauf von neuen Fahrzeugen zum Transport des Personals
- selbstfahrende oder nicht selbstfahrende landwirtschaftliche Geräte
- der Kauf von neuen Kühlfahrzeugen (für die Ionische Inseln & Inseln der Ägäis – für den Bereich der Fleischwaren und Obst & Gemüse)
- der Kauf und die Einrichtung von neuen, modernen Geräten und sonstiger Ausrüstung
- Leasingverträge für neue, moderne Geräte und sonstige Ausrüstung
- der Erwerb von Sachanlagen, die zur Produktionsanlage unmittelbar in Verbindung stehen
- die Ausstattung von Laboren, insoweit diese den Betrieb der Produktionsanlage von landwirtschaftlichen Produkten bedient
- Einrichtungen zur Verarbeitung von Abfällen
- Kosten, die sich auf die Förderung der Energienutzung aus erneuerbaren Energiequellen zur Deckung der Bedürfnisse der Anlage beziehen


