Der bargeldlose Zahlungsverkehr wird immer weiter vorangetrieben. Ab Juni 2017 werden nun der Großteil der Unternehmen und Dienstleister verpflichtet sein, ihre Betriebe mit POS-Terminals („Point of Sale Terminals“) für EC / Debit-und Kreditkarten auszustatten.
Nebst Restaurants, Bars, Cafés und Friseursalons müssen nun auch Ärzte, Rechtsanwälte, Installateure, Elektriker und sonstige Dienstleister mit POS-Zahlungssystemen ausgestattet sein. Bargeldlose Zahlungen sollen zwar nicht obligatorisch sein, doch der Bargeldverkehr wird immer weiter eingeschränkt. Die Zahlungsweise, ob in Bar oder mit Karte soll im Ermessen des Kunden liegen, aber nachdem aufgrund der banking controls nur beschränkte Barabhebungen bei den Banken möglich sind, wird der bargeldlose Zahlungsverkehr eine willkommene Ausweichmöglichkeit darstellen. Unternehmen und Gewerbetreibende müssen jedoch die bargeldlose Zahlungsmöglichkeit anbieten.
Rund 200.000 Gewerbebetreibende im Bereich der Dienstleistungserbringung sind verpflichtet, bis Ende Juni POS – Terminals anzuschaffen, sonst werden sie mit einer umgehenden Bußgeldauferlegung rechnen müssen.
Darüber hinaus werden die entsprechenden, bargeldlosen Verkaufsstellen auch für kleinere Betriebe und Kiosks vorgesehen. Die Einführung der POS-Systeme hierfür soll sich nach dem Umsatz des jeweiligen Betriebs richten. Verkaufskioske an zentralen Orten mit höherem Umsatz, wie im Stadtzentrum Athens, können demnach nicht von dieser Verpflichtung ausgenommen werden.
In den kommenden Wochen wird der zweitfolgende Beschluss hinsichtlich der geplanten Maßnahmen für eine Zunahme der Nutzung von bargeldlosen Zahlungsweisen erwartet, der die erste Gruppe der Pflichtigen mit hohem Steuerhinterziehungsrisiko vorsieht.
Die Nichteinhaltung der Pflicht sind Bußgelder vorgesehen, deren genaue Höhe derzeit noch nicht festgelegt ist. Für Unternehmen und Betriebe, die kein Hinweisschild für die Möglichkeit für Kartenzahlungen an einer gut sichtbaren Stelle ihrer Geschäftsräume angebracht haben, ist ein Bußgeld in Höhe von 1.000,- Euro vorgesehen, mit der Möglichkeit zur Halbierung des Betrags, sofern dieser innerhalb von 30 Tagen beglichen wird.
Die Einführungspflicht der POS-Zahlungssysteme zum Allgemeingebrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in sämtlichen Transaktionen der Steuerpflichtigen wird in drei Phasen erfolgen. Gemäß dem Entwurf des Finanzministeriums soll die erste Phase bis zum Ablauf des ersten Halbjahrs 2017 abgeschlossen werden, die zweite Phase bis Ende des Jahres und die Dritte bis zum Ende des ersten Halbjahrs 2018. Die Deckung der Ausgabengrenze durch den bargeldlosen Zahlungsverkehr zum Aufbau des Steuerfreibetrages wird nicht durch die stufenweise obligatorische Einrichtung der POS-Zahlungssysteme in Unternehmen und Gewerbebetreibenden beeinflusst, zumal diese für alle Steuerpflichtigen aufgrund der heutigen Transaktionsumstände und des für den Steuerfreibetrag maßgebenden Aufwandsumfang leicht erzielt werden kann.
Die für den Steuerfreibetrag maßgebende Liste mit Belegen aus dem bargeldlosen Zahlungsverkehr für Einkünfte des laufenden Jahrs umfasst nahezu alle Bereiche wie: Supermarktartikel, Rechnungen von Versorgern wie Strom-und Wasserrechnungen, Festnetz-und Mobiltelefonie, Treibstoffe, Heizöl, Nebenkosten, Autoversicherungsbeiträge, Handwerkerrechnungen, Autoersatzteile. Ausgenommen werden lediglich Mietzinsen, Darlehensraten, Kfz-Steuern, Immobilien-Auto-und Yachtkäufe, Steuerentrichtungen und Aktienerwerbe.
Bis März soll auch Anreize für die Nutzung des bargeldlosen Verkehrs geschaffen werden. Hierzu wird ein Beschluss des Finanzministeriums zur Veranstaltung von Lotterien erlassen werden. An den entsprechenden Lotterien können demnach alle Steuerpflichtigen teilnehmen, die Kartentransaktionen durchführen. Danach werden Arbeitnehmer, Rentner und Freiberufliche die Möglichkeit haben, Geldbeträge aber auch Autos einmal im Monat bei bargeldloser Zahlung zu gewinnen. Der jährliche Auslosungsbetrag wird sich insgesamt auf 12 Mio. Euro belaufen. Nach jedem bargeldlosen Einkauf kann der Kunde noch vor Ort erfahren, ob sein Zahlungsbeleg einen Preis gewonnen hat. Zudem werden auch 50 Kunden von diversen Läden im gesamten Land und auf täglicher Basis gratis einkaufen können, sofern sie Debit-oder Kreditkarten für ihre Transaktionen nutzen. Sämtliche Zahlungsbelege aus Kartenzahlungen werden automatisch an einer Verlosung für Gratiseinkäufe teilnehmen.
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