Das fünfte Gesetz zur Legalisierung von Schwarzbauten soll kurzfristig durch das Umweltministerium zur Konsultation eingereicht werden.
Im Wesentlichen werden unter anderem die Erhaltung der Möglichkeit zur Legalisierung von Schwarzbauten, in mehreren Fällen auch mit weitaus niedrigeren Geldbußen als derzeit vorgesehen, die Einleitung von diversen, fragwürdigen Maßnahmen, wie z.B. die „Gebäudeidentität“, und die Abschaffung der Vorabkontrolle während des Ausstellungsverfahrens von Baugenehmigungen.
Der neue Gesetzesentwurf soll Informationen zufolge noch im Juli eingereicht werden, und wird sich nicht nur auf Schwarzbauten beziehen, sondern auch auf andere, diverse bautechnische Angelegenheiten.
Was das Gesetz vorsieht
Den neuesten Informationen zufolge, und zumal der genaue Gesetzesinhalt noch nicht vollständig ausgearbeitet ist, wird gemäß dem neuen Gesetz folgendes vorgesehen:
Pflichtmäßige, schriftliche Ingenieurbescheinigung nunmehr auch für Mietverhältnisse und Erbschaftsannahmen über das Nichtbestehen von rechtswidrigen Bauten am betreffenden Gebäude. Die entsprechende Verpflichtung gilt bereits seit 2011 für Immobilienübertragungen und hat sich als sehr effektiv erwiesen, unter der Voraussetzung jedoch, dass die entsprechenden Bescheinigungen stichprobenartig kontrolliert und empfindliche Sanktionen für rechtswidrig handelnde Ingenieure vorgesehen werden.
Die Höhe der Bußgelder soll gemäß unterschiedlichen Kriterien stufenweise festgelegt werden. Der Grundgedanke besteht darin, dass eine vollständige Erfassung der Schwarzbauten lediglich durch niedrigere Bußgelder erzielt werden kann. Durch Entrichtung der vollen Bußgeldhöhe wird somit die komplette (oder nicht) Legalisierung des Schwarzbaus vom Abschluss der Bauplanung abhängen.
Die Baugenehmigung wird umgehend durch Einreichung der Akte beim Bauamt ausgestellt. Infolgedessen wird die Anwendung der Studie durch zwei Bauprüfer in zwei Phasen kontrolliert, und sofern Schwarzbauten festgestellt werden, erfolgt keine Elektrifizierung der betroffenen Immobilie. Die entsprechende Regelung beabsichtigt die Verkürzung der heute bestehenden, langen Wartezeiten hinsichtlich der Genehmigung der Anträge durch die Baubehörden. Die bisherige Rolle des Fiskus als Legalisierungs- und Prüfungsinstanz wird somit immer geringer, zumal es sich bei den Bauprüfern nunmehr um Privatangestellte handelt.
Schließlich wird die bereits vorgeschriebene, jedoch zu keinem Zeitpunkt angewandte „Gebäudeidentität“ wieder eingeführt. Die entsprechende Regelung vermittelt dem Bürger die Kosten zur Wiedererstellung von digitalen Archiven in den Baubehörden, was ein eindeutiger Vorteil für die Bauingenieure ist, zumal sie die Abwicklung des entsprechenden Verfahrens gegen Entgelt übernehmen werden.
2 Antworten zu “Herabsetzung der Legalisierungskosten für Schwarzbauten”
Sehr geehrte Herren,
wir haben ein Haus in Asprovalta zu legalisieren.Bj. ca 1988 und ca. 50 qm.. Was müssen wir tun bzw. wieviel Kosten kommen ca. auf uns zu?
Im voraus besten Dank für Ihre Antwort.
LG.
Hristos Giapitzoglou
N.S. Wen wir es an eine gem. Institution verschenken würden, kämen hier auch Kosten auf uns zu?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben durch einen Architekten unser Haus vermessen lassen, der einen Antrag für uns stellt. Die Strafe für die Legalisierung soll bei ca. 3600 € liegen, zusätzlich verlangt er noch für die Statik 500 € extra. Ist dies so richtig.
Danke für ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Evamaria Neelsen
Sehr geehrte Herren,
wir haben ein Haus in Asprovalta zu legalisieren.Bj. ca 1988 und ca. 50 qm.. Was müssen wir tun bzw. wieviel Kosten kommen ca. auf uns zu?
Im voraus besten Dank für Ihre Antwort.
LG.
Hristos Giapitzoglou
N.S. Wen wir es an eine gem. Institution verschenken würden, kämen hier auch Kosten auf uns zu?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben durch einen Architekten unser Haus vermessen lassen, der einen Antrag für uns stellt. Die Strafe für die Legalisierung soll bei ca. 3600 € liegen, zusätzlich verlangt er noch für die Statik 500 € extra. Ist dies so richtig.
Danke für ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Evamaria Neelsen