a) Sterbeurkunde b) Abschrift des Testaments c) Erbschein oder eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde oder kommunalen Behörde bezüglich der Art und des Grades der Verwandtschaft zum Erben. d) Bescheinigung des Justizsekretärs des Landgerichts bezüglich einer Nichtveröffentlichung eines jüngeren Testaments oder über die Nichtveröffentlichung eines Testaments im Falle der gesetzlichen Erbfolge. e) Bestätigung über das Alter des Nutznießers, sofern sein Alter zur Festlegung des Werts berücksichtigt wird. f) Legalisierungsdokument im Falle einer Vollmacht. g) Die Unterlagen, aus denen die Verlegung des Zeitpunkts des Eintretens der Steuerpflicht hervorgeht. h) Nachweise der Masseverbindlichkeiten (bzgl. Artikel Nr. 67 des Gesetzes).
a) der Ehepartner des Erblassers, b) die Person, die einen Partnerschaftsvertrag mit dem Erblasser gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 3719/2008 abgeschlossen hat und dieser nach seinem Tod aufgelöst worden ist, sofern die Partnerschaft mindestens zwei Jahre andauerte, c) Abkömmlinge erster Ordnung (eheliche Kinder, Kinder der nichtehelichen Mutter, gerichtlich oder freiwillig anerkannte Kinder vom Vater, für eheliche erklärte Kinder oder auf gesetzlichem Wege von beiden Eltern), d) Abkömmlinge zweiter Ordnung und e) Vorfahren erster Ordnung
Steuerskala in € | Steuersatz (%) | Steuer gemäß Skala in € | Zu versteuerndes Vermögen in € | Steuerbelastung in € |
150.000 | ---- | ---- | 150.000 | ---- |
150.000 | 1% | 1.500 | 300.000 | 1.500 |
300.000 | 5% | 15.000 | 600.000 | 16.500 |
Darüber hinaus | 10% |
a) Abkömmlinge dritter und nachfolgender Ordnungen, b) Vorfahren zweiter und nachfolgender Ordnungen, c) freiwillig oder gerichtlich anerkannte Kinder der Vorfahren des Vaters, d) Abkömmlinge des Anerkannten gegenüber dem Anerkennenden und dessen Vorfahren, e) die Geschwister (mit inbegriffen sind Stiefgeschwister), f) Blutsabkömmlinge dritter Ordnung in Seitenlinie, g) Stiefväter und Stiefmütter, i) Kinder des Ehepartners aus vorheriger Eheschließung, j) angeheiratete Kinder (Schwiegersöhne – Schwiegertöchter) und k)angeheiratete Vorfahren (Schwiegerväter – Schwiegermütter).
Steuerskala in € | Steuersatz (%) | Steuer gemäß Skala in € | Zu versteuerndes Vermögen in € | Steuerbelastung in € |
30.000 | ---- | ---- | 30.000 | ---- |
70.000 | 5% | 3.500 | 100.000 | 3.500 |
200.000 | 10% | 20.000 | 300.000 | 23.500 |
Darüber hinaus | 20% |
Steuerskala in € | Steuersatz (%) | Steuer gemäß Skala in € | Zu versteuerndes Vermögen in € | Steuerbelastung in € |
6.000 | ---- | ---- | 6.000 | ---- |
66.000 | 20% | 13.200 | 72.000 | 13.200 |
195.000 | 30% | 58.500 | 267.000 | 71.700 |
Darüber hinaus | 40% |
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