Der Oberste Verwaltungsgerichtshof (StE) in Griechenland untersagt die Genehmigung der Erweiterung von Schwarzbauten oder Bauten, welche bereits mit Bauverstößen behaftet sind.
Laut Informationen befand das höchste Berufungsgericht bei einer Sitzung hinter verschlossenen Türen einstimmig, dass in dem Fall, in dem bei einer Immobilie ein baurechtlicher Verstoß existiert, eine neue Baugenehmigung zur Bebauung weiterer Flächen innerhalb der selben Immobilie weder von den Eigentümern beantragt noch von dem zuständigen Bauamt erteilt werden kann.
Die Richter des Obersten Verwaltungsgerichtshofs (StE) befanden in dem selben Verfahren jedoch nicht über die Verfassungswidrigkeit (oder nicht) des neuen Gesetzes 3843/2010 bezüglich der "Regulierung" teilumbauter Flächen, da dies nicht für notwendig erachtet wurde.
In einem "Musterprozess-Verfahren" befand das Plenum des StE, dass in dem Fall, wo bei einer Immobilie bereits eine rechtswidrige Baumaßnahme vorliegt (wie es beispielsweise die ungenehmigte "Schließung" teilumbauter Flächen ist), keine Genehmigung zur Errichtung zusätzlicher Bauten oder Erweiterungen an der selben Immobilie erteilt werden kann.
Das Plenum befasste sich mit der Berufung dreier Einwohner von Chalkidiki, welche vertreten, dass der Artikel 5 des N. 3843/2010, mit dem die "Regulierung" der teilumbauten Flächen realisiert wird, verfassungswidrig sei. Konkret argumentierten die Einwohner, dass das Gesetz 3843/2010 (Artikel 5 Paragraph 1) dem Artikel 24 des Grundgesetzes entgegenstehe, der die Verschlechterung der Lebensbedingungen, aber auch die Ergreifung von Maßnahmen untersagt, welche eine Verschlechterung der Lebensbedingungen und eine Abwertung des bestehenden natürlichen Wohnumfeldes herbeiführen.
Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs untersuchten die Weigerung des Bauamts Polygyros, zwei (neue) Baugenehmigungen für Baumaßnahmen am Strand von Nikitis im Gemeindeverband Sithonia des Verwaltungsbezirks Chalkidiki zu widerrufen, obwohl laut den klagenden Anwohnern bereits Überschreitungen der (anfänglichen) Baugenehmigungen existieren. Im vorliegenden Fall waren 150 Quadratmeter legal und 50 Quadratmeter illegal gebaut worden, während die Eigentümer zur selben Zeit verlangten, zusätzlich noch weitere 50 qm zu bebauen.
Der Fall wirdzur erneuten Verhandlung an das Verwaltungsberufungsgericht Thessaloniki zurückverwiesen werden. Die Veröffentlichung des Urteils des Plenums des StE wird bis zum kommenden Sommer (2012) erwartet.
[…] Verwaltungsgerichtshof stoppt Erweiterung von Schwarzbauten in Griechenland Artikel per E-Mail verschicken Artikel ausdrucken […]