Das griechische Erbrecht ist ein komplexes und faszinierendes Thema, das für viele Menschen von großer Bedeutung ist. Obwohl die Gesetze und Verfahren im Laufe der Zeit Veränderungen erfahren haben, bleiben die grundlegenden Prinzipien im griechischen Erbrecht bestehen. In diesem Leitfaden werden wir die wichtigsten Aspekte des griechischen Erbrechts wie Erbfolge, Pflichtteil, Testament, Erbschaftsannahme und Fristen näher betrachten.
Die Erbfolge in Griechenland folgt im Allgemeinen dem Prinzip der gesetzlichen Erbfolge, das bedeutet, dass das Vermögen eines Verstorbenen unter den gesetzlichen Erben gemäß dem griechischen Zivilgesetzbuch aufgeteilt wird. Die Erbfolge wird in erster Linie durch Verwandtschaftsverhältnisse bestimmt, wobei Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister üblicherweise als gesetzliche Erben gelten.
Das griechische Zivilgesetzbuch (ZGB) klassifiziert die zur gesetzlichen Erbfolge berechtigten Verwandten in verschiedene Erbordnungen. Diese werden auf unserer Website dargestellt.
Im griechischen Erbrecht haben nahe Verwandte Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass des Verstorbenen. Selbst wenn der Verstorbene in seinem Testament andere Regelungen getroffen hat, können die gesetzlichen Erben den Pflichtteil einfordern.
Pflichtteilsberechtigt sind gemäß Art. 1825 § 1 S.1 ZGB neben den Abkömmlingen (Kinder, Enkel, Urenkel etc.) sowohl die Eltern des Erblassers als auch der überlebende Ehegatte, sofern sie als gesetzliche Erben berufen wären. Die Höhe des Pflichtteils beträgt gemäß Art. 1825 § 1 S. 2 ZGB die Hälfte des Anteils, der dem Pflichtteilsberechtigten im Falle der gesetzlichen Erbfolge zugestanden hätte.
Ein Testament ermöglicht es einer Person, ihren Nachlass gemäß ihren Wünschen zu regeln. In Griechenland gibt es verschiedene Arten von Testamenten, darunter das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament und das notarielle Testament. Es ist wichtig, dass ein Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um Wirksamkeit zu erlangen. Das griechische Erbrecht unterscheidet zwischen vier Testamentsarten:
Grundsätzlich fällt dem Erben die Erbschaft gemäß Art. 1710 ZGB unmittelbar und von Gesetzes wegen mit dem Tod des Erblassers an. Die Erbschaft kann aber binnen einer Frist von vier Monaten ab Kenntnis des Erbfalls und ab Kenntnis vom Grund der Erbenstellung ausgeschlagen werden. Allerdings kann gemäß Art. 1847 § 2 ZGB eine Erbschaftsausschlagung auch binnen einer Frist von einem Jahr erklärt werden, soweit der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte, oder der Erbe von dem Erbfall erfuhr, während er sich im Ausland aufhielt.
Ausführliche Informationen hierzu, als auch zur steuerlichen Behandlung erhalten Sie auf unserer Website.
Abschließend lässt sich sagen, dass das griechische Erbrecht eine Vielzahl von Regelungen und Bestimmungen umfasst, die es zu beachten gilt. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die eigenen Rechte und Pflichten im Erbfall zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand hinzuzuziehen.
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