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Neue Fristverlängerung für Investitionsvorhaben

griechenland_parlamentSchon in den nächsten Tagen soll das Ministerium für Wirtschaft, Entwicklung und Tourismus eine neue Rechtsvorschrift zur Verlängerung der Abschlussfrist für sämtliche, bereits in den zwei vorherigen Entwicklungsgesetzen (Nr. 3299/2004 und 3908/2011) eingeordnete Investitionsvorhaben einführen. Der diesbezüglichen Mitteilung des Ministeriums zufolge, wird insbesondere die Frist zum Abschluss der im Gesetz Nr. 3299/2004 eingeordneten Investitionsvorhaben bis zum 30/6/2016 verlängert, welche am 31/12/2015 ablief. Die Träger der Vorhaben, welche 50% der Investition bis zum 30/6/2016 umsetzen werden, können eine zusätzliche, einjährige Verlängerung in Anspruch nehmen, um das gesamte Investitionsvorhaben bis zum 30/6/2017 abzuschließen. Zugleich werden organisatorische und institutionelle Maßnahmen zur Vereinfachung der Investitionsumsetzung der entsprechenden Gesetze getroffen, sodass innerhalb der neuen Fristsetzung alle ausstehenden Angelegenheiten abgeschlossen werden können. Noch im Januar soll außerdem die Ausarbeitung des neuen Entwicklungsgesetzes abgeschlossen werden, um anschließend vom Parlament so schnell wie möglich verabschiedet zu werden. Erwähnenswert ist, dass im Rahmen der zwei vorherigen Entwicklungsgesetze eine geringe Anzahl von Investitionsvorhaben einen hohen Anteil der Gesamtförderungen erhalten haben (4% der Investitionspläne erhielten 44% der Zuschüsse im Rahmen des Gesetzes Nr. 3299/04, während 5,1 % der Vorhaben 42% der Förderungen im Gesetzesrahmen 3908/11 gewährt wurden).

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