Gründung einer Gesellschaft
Seit dem Jahr 2011 werden in Griechenland Geselschaften mittels eines sogennanten one stop shops (OSS) gegründet. Sinn des Gesetzes, welches den OSS einführte, ist die Vereinfachung der Gründung etwaiger Gesellschaftsarten, mittels der Einreichung und Überarbeitung der Unterlagen durch den OSS, der als zentrale Behörde fungiert. Ein OSS kann etweder das allgemeine Handelsregister oder ein Notar sein, wenn laut Gesetz Notarpflicht besteht oder wenn die Parteien freiwillig die Satzung Notariel verfassen wollen.
Die Unterlagen die für die Gründung einer Gesellschaft notwendig sind, sind immer einiger Maßen gleich.
Wenn die Gründer-Gesellschafter natürliche Personen sind, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass für Angehörige anderer Staaten
- Wenn es sich um Angehörige aus nicht EU Länder handelt, muss eine Aufenthaltserlaubniss eingereicht werden damit man einen freien Beruf ausüben kann, insbesondere für den Fall, dass sie als Mitglied einer OHG oder einer KG werden oder wenn sie als Verwalter in einer GmbH oder IKE oder als Rechtsvertreter einer AG fungieren
- Eine Steuernummer oder für den Fall dass sie keine haben, ausgefülltes Formular für die Ausstellung einer Steuernummer sollte sie notwendig sein (Formular M1 und M7)
Wenn die Gründer inländische rechtliche Personen sind, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Eine Kopie der Satzung der Gesellschaft
- Für die Personengesellschaften und der GmbH, sofern ihr Vertreter für die Gründung eine andere rechtliche Person ist und wenn die rechtliche Person mit einer notarielen Urkunde gegründet wird, ist eine Sondervollmacht nötig. Wenn die Gründung der Gesellschaft mit einem einfachen schriftlichen Dokument erfolgt (nur bei OHG, KG und IKE), dann reicht auch nur eine beglaubigte Vollmacht mit der Unterschrift des Rechtsvertreters der rechtlichen Person, insofern dies die Satzung vorsieht oder ein entsprechender Entschluss der Gesellschafter vorliegt
- Für die GmbH und die IKE ein Entschluss der Gesellschafterversammlung in Bezug mit der Teilnahme an der Gesellschaft die gegründet wird
- Für die AG werden sowohl die Gesetzesblätter aus denen die Rechtsvertretung der Gesellschaft hervorgeht eingereicht als auch der Entschluss des Vorstands über die Beteiligung der AG an der Gesellschaft die gegründet wird.
Wenn die Gründer ausländische rechtliche Personen sind, sind folgende Unterlagen notwendig:
- Eine Übersetzung der Satzung mit apostille oder einer Beglaubigung durch das Konsulat
- Eine Bestätigung der zuständigen Behörde des Landes in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, dass sie Existiert
- Eine beglaubigte Kopie der Vollmacht mit welcher der Rechtsvertreter der Gesellschaft in Griechenland ernannt wird
- Ausgefüllte Forulare M1 und M7 für die Ausstellung einer Steuernummer
Wenn das Verfahren der Gründung von einem Vertreter geführt wird, muss eine Vollmacht mit den beglaubigten Unterschriften der Gründer vorgelegt werden. Ebenfalls muss ein Mietvertrag oder eine eidesstattliche Erklärung, mit einer beglaubigten Unterschrift vorgelegt werden, welche die kostenlose Nutzung einer Immobilie erlaubt, die als Sitz der Gesellschaft die gegründet wird dienen soll, oder eine eidesstattliche Erklärung mit welche der Sitz der Gesellschaft angegeben wird.
Während der Gründung der Gesellschaft werden folgende Formulare ausgefüllt und eingereicht:
- Antrag auf Prüfung des Firmennamens und des Erkennungstitels mit anschließendem Eintrag in die Handelskammer
- Einschreibungsantrag für die zuständige Handelskammer
- Antrag auf Eintrag im allgemeinem Handelsregister
- Antrag zur Austellung einer Steuernummer für die Gründer der Gesellschaft die keine besitzen und für die Gesellschaft sofern ihre Gründung abgeschlossen ist
- Antrag zur Austellung einer Bescheinigung mit der bestätigt wird dass die Gründer keine Schulden an den Staat haben, insofern solch eine Bestätigung nicht vorhanden ist
- Antrag zur Austellung einer Bescheinigung mit der bestätigt wird dass die Gründer keine Schulden an diversen Sozialversicherungsanstallten (IKA – ETAM und OAEE) haben, insofern solch eine Bestätigung erforderlich ist und nicht eingereicht wurde
- Antrag zur Einschreibung der Gesellschafter (OH, KG und GmbH) sowie der Mitglieder des Vorstands einer AG deren Anteil an der Gesellschaft mehr als 3% ist, in den zuständigen Sozialversicherungsanstallten wie es gesetzlich vorgeschrieben wird
Die Gründung der Gesellschaft kann in ca. 3-5 Werktagen durchgeführt werden, je nach der Arbeitsbelastung des zuständigen OSS. Die Gründung ist auch durch einen Bevollmächtigten Vertreter möglich.
(Stand: März 2015. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)