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Gründung einer Gesellschaft

Seit dem Jahr 2011 werden in Griechenland Geselschaften mittels eines sogennanten one stop shops (OSS) gegründet. Sinn des Gesetzes, welches den OSS einführte, ist die Vereinfachung der Gründung etwaiger Gesellschaftsarten, mittels der Einreichung und Überarbeitung der Unterlagen durch den OSS, der als zentrale Behörde fungiert. Ein OSS kann etweder das allgemeine Handelsregister oder ein Notar sein, wenn laut Gesetz Notarpflicht besteht oder wenn die Parteien freiwillig die Satzung Notariel verfassen wollen.

Die Unterlagen die für die Gründung einer Gesellschaft notwendig sind, sind immer einiger Maßen gleich.

Wenn die Gründer-Gesellschafter natürliche Personen sind, sind folgende Unterlagen notwendig:

Wenn die Gründer inländische rechtliche Personen sind, sind folgende Unterlagen notwendig:

Wenn die Gründer ausländische rechtliche Personen sind, sind folgende Unterlagen notwendig:

Wenn das Verfahren der Gründung von einem Vertreter geführt wird, muss eine Vollmacht mit den beglaubigten Unterschriften der Gründer vorgelegt werden. Ebenfalls muss ein Mietvertrag oder eine eidesstattliche Erklärung, mit einer beglaubigten Unterschrift vorgelegt werden, welche die kostenlose Nutzung einer Immobilie erlaubt, die als Sitz der Gesellschaft die gegründet wird dienen soll, oder eine  eidesstattliche Erklärung mit welche der Sitz der Gesellschaft angegeben wird.

Während der Gründung der Gesellschaft werden folgende Formulare ausgefüllt und eingereicht:

Die Gründung der Gesellschaft kann in ca. 3-5 Werktagen durchgeführt werden, je nach der Arbeitsbelastung des zuständigen OSS. Die Gründung ist auch durch einen Bevollmächtigten Vertreter möglich.

(Stand: März 2015. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)