Die grundlegende Änderung bei der Besteuerung von Unternehmen besteht in der Differenzierung der zu besteuernden Gewinne zwischen ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinnen. Die Besteuerung der einbehaltenen Gewinne reduziert sich stufenweise von 25% auf 20%. Im Jahre 2010 wird der Steuersatz auf 24% reduziert. Der Steuereinbehalt bei den ausgeschütteten Gewinnen (Dividenden) wird auf juristischer Ebene durchgeführt. Die gesamte Steuerlast darf jedoch nicht die Steuerlast aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit überschreiten.
Anlässlich der Tatsache, dass viele Unternehmer luxuriöse Autos im Namen der Gesellschaft erwerben, ohne diese in der eigenen Steuererklärung aufzuführen, werden die Kosten der Nutzung, Instandhaltung sowie die Mietzinsen als Einkommen des Nutzers (des Geschäftsführers, des Aufsichtsratsvorsitzenden, des Gesellschafters) behandelt. Bemessungsgrundlage sind hierbei die Geschäftsbücher der Gesellschaft.
Es wird eine Ausweitung der Mehrwertsteuer für solche wirtschaftliche Tätigkeiten vorgesehen, bei denen heute weder eine Deckung noch eine Befreiung besteht. Zudem werden für solche Tätigkeiten keine Mehrwertsteuerausnahmen gemäß der Richtlinie der Europäischen Union vorgesehen.
Zur Umgehung der Steuerhinterziehung werden bei den kleinen Unternehmen Motive zur Selbstkontrolle in Form von Indizien, Bedingungen und Anwendungsvoraussetzungen eingeführt. Wer die Voraussetzungen erfüllt oder anerkennt, hat zunächst auch seine steuerlichen Pflichten für das betreffende Geschäftsjahr erfüllt. Fällt er jedoch aus der Gesamtheit der Daten in die, durch die Gefahrenanalyse, erhobene Stichprobe, wird er im Ausnahmefall einer Kontrolle unterzogen.
Es erfolgt die Abschaffung von gefälligen Steuerbefreiungen für Unternehmen. Die Bonusse der Banken und der Finanzunternehmen werden mit 90% besteuert.
Vereidigte Finanzprüfer sowie zertifizierte Steuerberatungs- und Buchhaltungsbüros werden bei kleineren Unternehmen die steuerrechtlichen Verpflichtungen bestätigen. Die vereidigten Wirtschaftsprüfer werden ein entsprechendes Zertifikat ausstellen, das Bemerkungen und Verstöße gegen die Vorschriften des Steuergesetzes enthält. Die Buchhalter und Steuerberater werden die Präzision und Ehrlichkeit der eingereichten Steuererklärungen bezüglich deren Übereinstimmung mit den wirtschaftlichen Daten bestätigen, wie sie aus den Geschäftsbüchern der Unternehmen hervorgehen. Das Finanzamt wird jedoch auf der Basis gezielter Aktionen stichprobenhafte Kontrollen durchführen. Soweit hierbei eine Steuerhinterziehung entdeckt wird, werden die entsprechenden Strafen sowohl dem Unternehmen als auch den Finanzprüfern auferlegt.
(Stand: Mai 2010. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)