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    Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Unter einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) versteht man einen völkerrechtlichen Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen zwei Staaten. Im DBA wird festgelegt, in welchem Umfang jedem der Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die auf seinem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte zusteht. Ziel ist es, zu verhindern, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, für dieselben Einkünfte doppelt besteuert werden.

Für die Ausgestaltung von Doppelbesteuerungsabkommen gelten grundsätzlich vier Prinzipien:

  • Wohnsitzprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  • Quellenprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem ihr Einkommen stammt.

  • Welteinkommensprinzip: Der Steuerpflichtige wird mit seinem gesamten weltweiten Einkommen besteuert.

  • Territorialitätsprinzip: Der Steuerpflichtige wird nur mit dem im jeweiligen Staat erwirtschafteten Einkommen veranlagt.

Griechenland hat mit über 55 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, darunter mit allen EU-Mitgliedstaaten. Seit 2021 werden viele dieser Abkommen zusätzlich durch das OECD/G20-Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen gegen Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS-MLI) modifiziert, unter anderem durch eine Missbrauchsvermeidungsklausel (Principal Purpose Test). Nachfolgend werden die Abkommen zwischen Griechenland und Deutschland sowie zwischen Griechenland und Österreich dargestellt.

FAQ

Antwort: Unter einem Doppelbesteuerungsabkommen werden völkerrechtliche Verträge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen zwei Staaten verstanden. Im DBA wird der Umfang des Besteuerungsrechts der Vertragsstaaten für die auf ihrem Hoheitsgebiet erzielten Einkünfte geregelt.

Antwort: Das DBA soll vermeiden, dass natürliche und juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten für dieselben Einkünfte doppelt besteuert werden.

Antwort: Es gelten grundsätzlich vier Prinzipien:

  • Prinzip des Wohnsitzlandes: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  • Prinzip des Quellenlandes: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem ihr Einkommen stammt.

  • Prinzip des Welteinkommens: Der Steuerpflichtige wird mit seinem gesamten Welteinkommen besteuert.

  • Territorialitätsprinzip: Der Steuerpflichtige wird nur mit dem Einkommen veranlagt, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat.

Antwort: Griechenland hat mit einer Vielzahl von Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. In unseren separaten FAQs stellen wir insbesondere die DBA zwischen Griechenland und Deutschland sowie zwischen Griechenland und Österreich näher dar.

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