Griechenland hat sein Kontrollsystem gegen Steuerhinterziehung in den vergangenen Jahren grundlegend digitalisiert. Die wichtigsten aktuellen Instrumente sind:
1. myDATA – elektronische Buchführung in Echtzeit
Über die Plattform myDATA (my Digital Accounting and Tax Application) der AADE übermitteln Unternehmen Belegzusammenfassungen, Erlös- und Aufwandscharakterisierungen sowie Lohndaten laufend in elektronischer Form. Auf dieser Grundlage werden Umsatzsteuervoranmeldungen und weitere Erklärungen automatisch vorausgefüllt.
2. Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing)
Für Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) wird die elektronische Rechnungsstellung über einen zugelassenen Anbieter oder die kostenlose AADE-Anwendung „timologio“ verpflichtend – der ursprünglich für den 2. Februar 2026 vorgesehene Starttermin für Großunternehmen (Bruttoerlöse 2023 über 1.000.000 €) wurde um einen Monat auf den 2. März 2026 verschoben; für alle übrigen Unternehmen gilt weiterhin der 1. Oktober 2026. Parallel wird das digitale Lieferschein-System (Ψηφιακό Δελτίο Αποστολής) ausgebaut, mit dem auch der Warentransport elektronisch nachverfolgt und der AADE gemeldet wird.
3. Verknüpfte Registrierkassen und Kartenterminals
Registrierkassen und Kartenzahlungsterminals von Einzelhändlern und Dienstleistern müssen elektronisch mit der AADE verbunden sein, sodass Umsätze in Echtzeit erfasst werden; seit 2024 besteht darüber hinaus für die meisten Unternehmen die Pflicht, ein Kartenterminal bereitzuhalten.
4. Bargeldobergrenze
Bartransaktionen zwischen Unternehmen und Verbrauchern bzw. zwischen Unternehmen sind nur bis zu einem Betrag von 500 € zulässig; darüberliegende Zahlungen müssen bargeldlos (Karte, Überweisung) erfolgen. Griechenland weist damit eine der niedrigsten Bargeldobergrenzen innerhalb der EU auf.
5. Vermögensabgleich und Risikoanalyse
Die AADE gleicht die erklärten Einkommen mit Vermögensdaten (Immobilien, Fahrzeuge, Wertpapierdepots u. Ä.) sowie zunehmend automatisiert mit Kontobewegungsdaten der Kreditinstitute ab (u. a. über das System BANCAPP) und setzt ein risikobasiertes Kontrollsystem („Risk Analysis“) ein, um Betriebsprüfungen gezielt auf auffällige Steuerpflichtige zu konzentrieren. Über den automatischen internationalen Informationsaustausch (u. a. Common Reporting Standard und die EU-Amtshilferichtlinie in ihren verschiedenen Erweiterungsstufen) erhält die AADE zudem laufend Kontoinformationen aus einer Vielzahl von Staaten.
6. Kontrolle von Verrechnungspreisen und Offshore-Strukturen
Die Vorschriften zur Kontrolle der Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen sowie zu Geschäften mit Unternehmen in Staaten mit privilegiertem Steuerstatus wurden in der Folgezeit mehrfach verschärft und in das Einkommensteuer- und Steuerverfahrensgesetz integriert.
7. Vollstreckung und Sicherungsmaßnahmen
Bei Steuerschulden gegenüber dem Staat kann die AADE weiterhin Kontosperren, Pfändungen und die Sicherung von Vermögenswerten anordnen; zugleich bestehen – wie im Abschnitt „Steuerstraftaten“ des Pakets Wirtschaftsstrafrecht dargestellt – erweiterte Möglichkeiten zur Aussetzung strafrechtlicher Konsequenzen bei geregelten Ratenzahlungen.
FAQ
Antwort: Transaktionen zwischen Unternehmen sowie Gehaltsauszahlungen müssen über Geschäftskonten abgewickelt werden; die kontoführenden Banken sind verpflichtet, der Steuerverwaltung (ΑΑΔΕ) Auskunft über die Transaktionen zu erteilen. Diese ursprünglich 2011 eingeführte Pflicht besteht im Kern fort, wurde aber durch die heutige nahezu vollständige elektronische Nachverfolgbarkeit über myDATA und die Bankenschnittstellen der ΑΑΔΕ erheblich ausgeweitet.
Antwort: Die Steuerverwaltung führt weiterhin ein elektronisches Vermögensregister (u. a. Immobilien, Fahrzeuge, Wasser- und Luftfahrzeuge, Aktien, Fonds und Gesellschaftsanteile), das als Grundlage für Einkommens- und Vermögenskontrollen sowie den Abgleich mit den erklärten Einkünften („Pothen Esches”-Prinzip) dient.
Antwort: Die Kontrolle erfolgt heute weit überwiegend automatisiert und in Echtzeit über myDATA, ergänzt durch risikobasierte elektronische Kontrollprogramme der ΑΑΔΕ, die Auffälligkeiten und Abweichungen automatisch erkennen (u. a. durch Abgleich von POS-Daten, Bankdaten und Rechnungsdaten).
Antwort: Alle Ministerien und weiteren staatlichen Träger sind elektronisch mit der Steuerverwaltung vernetzt und übermitteln Informationen von wirtschaftlichem Interesse (z. B. Vergütungen, Abfindungen, Forderungen). Dieses Prinzip wurde durch die fortschreitende Digitalisierung des griechischen Staates (u. a. über das Portal gov.gr) erheblich ausgebaut.
Antwort: Über die 2011 eingeführte Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ab bestimmten Beträgen hinaus gilt heute die umfassende myDATA-Pflicht für praktisch alle Unternehmen sowie schrittweise die verpflichtende elektronische B2B-Rechnungsstellung (siehe Hinweis oben). Die Steuerbehörden haben direkten, weitgehend automatisierten Zugriff auf die elektronischen Daten.
Antwort: Die Schwelle für zulässige Barzahlungen wurde seit der ursprünglichen Einführung (2011: 1.500 €) mehrfach abgesenkt; nach aktuellem Recht liegt die Grenze für Bargeschäfte zwischen unternehmerischer und privater Sphäre deutlich niedriger. Für die exakt aktuell geltende Grenze empfehlen wir eine Prüfung der jeweils aktuellen Fassung des Steuerverfahrenskodex (Gesetz 4174/2013), da diese Schwelle wiederholt angepasst wurde. Oberhalb der Grenze sind Zahlungen mit Karte, Überweisung oder gekreuztem Scheck vorzunehmen.
Antwort: Es bestehen weiterhin Regelungen zu Kronzeugen- und Hinweisgeberschutz, die auch Personen zugutekommen, die zur Aufdeckung von Korruption und Steuerhinterziehung im öffentlichen Dienst beitragen; diese wurden zuletzt durch die EU-Hinweisgeberrichtlinie (umgesetzt durch das Gesetz 4990/2022) ergänzt.
Antwort: Bei Steuerschulden bestehen weiterhin weitreichende Vollstreckungsmöglichkeiten, u. a. Kontopfändungen und die Beschlagnahme von Vermögenswerten, ergänzt um automatisierte elektronische Pfändungsverfahren.
Antwort: Käufe, Ausgaben, Mietzinsen und Zinsen aus Transaktionen mit Unternehmen in nicht kooperativen Steuergebieten werden steuerlich weiterhin besonders streng geprüft; die Vorschriften zur Verrechnungspreisdokumentation (Transfer Pricing) zwischen verbundenen Unternehmen wurden seither weiter verschärft und an die OECD-BEPS-Standards angepasst.
Antwort: Es gilt ein strenger Rahmen strafrechtlicher Sanktionen für Steuerhinterziehung (heute geregelt in Art. 66 des Steuerverfahrenskodex, Gesetz 4174/2013) und Schwarzhandel (siehe unsere separate FAQ zu Steuerstraftaten).

