Immobilien in Griechenland kaufen – Rechtliche Grundlagen zum Hauskauf
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Traumhafte Inseln, antike Städte und atemberaubende Landschaften: Griechenland ist Jahr für Jahr eines der beliebtesten Reiseziele für Millionen von Touristen. Viele träumen davon, sich in Griechenland dauerhaft niederzulassen oder eine Ferienimmobilie zu erwerben. Infolge der Finanzkrise waren die Preise für griechische Immobilien über viele Jahre stark gesunken; inzwischen ziehen sie – getrieben durch die starke Nachfrage aus dem Ausland – in vielen Regionen wieder spürbar an. Im Vergleich zu anderen südeuropäischen EU-Ländern bewegen sich die Preise vielerorts aber weiterhin auf moderatem Niveau.
Ein Immobilienkauf in Griechenland erweist sich für viele Käufer als lukrativ. Neben Häusern und Maisonette-Wohnungen in den Großstädten Athen und Thessaloniki werden insbesondere Immobilien auf den touristisch stark frequentierten Inseln wie Kreta, Mykonos, Rhodos, Korfu oder Santorin sowie Feriendomizile auf dem Peloponnes oder in Chalkidiki stark nachgefragt. Besonders attraktiv für Investoren ist häufig die touristische Kurzzeitvermietung (Airbnb und vergleichbare Plattformen) – hierbei sind allerdings die kommunalen und steuerlichen Vorgaben für die Kurzzeitvermietung zu beachten, die in den letzten Jahren verschärft wurden.
In welchen Regionen kann man Immobilien in Griechenland kaufen?
Das Land ist facettenreich und besticht durch seine reiche Geschichte ebenso wie durch moderne Infrastruktur. Zu den beliebtesten Regionen zählen:
- Athen & Attika: Attika ist die bevölkerungsreichste Region Griechenlands mit der Hauptstadt Athen. Die Immobilienpreise sind hier zuletzt aufgrund der hohen Nachfrage gestiegen, liegen im Vergleich zu deutschen Großstädten jedoch weiterhin oft niedriger.
- Kykladen: Die Inselgruppe im Ägäischen Meer – etwa Santorin, Mykonos, Naxos oder Syros – ist bei Touristen und Käufern gleichermaßen beliebt und über Fähren sowie Flughäfen gut angebunden.
- Peloponnes: Auf der südlich des Festlands gelegenen Halbinsel leben rund eine Million Menschen. Historisch bekannt sind die Städte Korinth und Sparta sowie das antike Heiligtum von Olympia. Besonders gefragt sind Häuser und Villen mit Meerblick, häufig als Zweitwohnsitz.
- Kreta: die größte griechische Insel und fünftgrößte Insel im Mittelmeer, bekannt für rund 300 Sonnentage im Jahr und als bedeutender Olivenölexporteur der EU. Die Preise variieren deutlich zwischen dem in der Regel teureren Westen und dem günstigeren Osten der Insel.
- Korfu: eine der wohlhabendsten Regionen Griechenlands mit langer touristischer Tradition, mit einem vielfältigen Angebot vom Dorfhaus bis zur Ferienvilla am Ionischen Meer.
- Thessaloniki: die zweitwichtigste Metropole Griechenlands, mit bedeutendem Hafen, internationalem Flughafen und zentraler Anbindung an das europäische Straßen- und Bahnnetz – auch für Unternehmen mit Interesse an einem Geschäftssitz attraktiv.
Welche Immobilien können Sie in Griechenland kaufen?
Für die Wahl der passenden Immobilie ist vor allem der geplante Verwendungszweck entscheidend:
- Wohnimmobilien: Stadtwohnungen und Apartments eignen sich als Zweitwohnsitz, Häuser und freistehende Villen bieten häufig zusätzlich einen Blick auf die Landschaft. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind die Kaufpreise oft günstiger, während sich bei touristischer Vermietung gute Renditen erzielen lassen.
- Grundstücke: Der Kauf eines Baugrundstücks eignet sich für individuelle Bauvorhaben. Auf dem griechischen Markt sind zudem häufig halbfertige Gebäude erhältlich, die sich vergleichsweise günstig erwerben und nach eigenen Vorstellungen fertigstellen lassen.
- Gewerbeimmobilien: Unternehmen, die in Griechenland gründen oder expandieren möchten, profitieren von günstigen Standortbedingungen und der geostrategischen Lage im östlichen Mittelmeer innerhalb der EU – vom Bürokomplex über Logistikzentren bis zur Produktionsstätte.
Ablauf, Kaufvertrag und Grundbuch
Griechische Immobilienkäufe werden durch einen präzise gefassten notariellen Kaufvertrag abgewickelt, der den Kaufgegenstand exakt beschreibt sowie Kaufpreis, Fälligkeit, Rücktrittsrechte und etwaige Vertragsstrafen regelt. Wie im deutschen Recht wird der Eigentumswechsel nach griechischem Zivilgesetzbuch erst mit der Eintragung beim zuständigen Grundbuch- beziehungsweise Katasteramt vollzogen; die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
Das Grundbuchamt (Ypothikofylakio) beziehungsweise das nationale Kataster (Ktimatologio) ist für bestimmte Gemeinden zuständig. Historisch wurden griechische Grundbücher personenbezogen (nach dem Namen des Eigentümers) statt flurstücksbezogen geführt; zur Behebung der damit verbundenen Schwierigkeiten wird das Ktimatologio als objektbezogenes, dem deutschen Grundbuch nachempfundenes System aufgebaut. Mitte 2026 waren rund 99 % des Landes erfasst; die vollständige Fertigstellung wird für Ende 2026 angestrebt. Sobald die Einspruchsfristen einer Region abgelaufen und die Eintragungen endgültig geworden sind, nähert sich die Rechtssicherheit des Ktimatologio zunehmend dem deutschen Modell an.
Bei der notariellen Protokollierung des Kaufvertrags besteht seit der Reform des Gesetzes 4194/2013 kein Anwaltszwang mehr. Gleichwohl ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts – insbesondere für die Käuferseite – dringend empfehlenswert, da dieser die Grundbuchrecherche durchführt, das Objekt rechtlich prüft und den Vertrag vorbereitet.
Benötigte Dokumente
Für den Kauf einer Immobilie in Griechenland werden regelmäßig benötigt:
- eine griechische Steuernummer,
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- ein Nachweis des zuständigen Finanzamtes über die entrichtete Grunderwerbsteuer.
Nebenkosten und Besteuerung
Neben dem Kaufpreis sollten folgende Nebenkosten und Steuern einkalkuliert werden:
- Grunderwerbsteuer: rund 3,09 % des Kaufpreises beziehungsweise des höheren Einheitswertes (3 % zuzüglich einer kommunalen Abgabe von 3 % auf den Steuerbetrag).
- Notarkosten: gestaffelt nach Kaufpreis, in der Praxis meist zwischen rund 0,8 % und 1 % des Kaufpreises.
- Kosten für die Eintragung beim Grundbuch- beziehungsweise Katasteramt: etwa 0,5 % des Kaufpreises, zuzüglich Mehrwertsteuer auf die Gebühr selbst.
- Maklerprovision: in der Praxis meist rund 2 % (zuzüglich Mehrwertsteuer) je Vertragspartei.
- Mehrwertsteuer bei Neubauten: grundsätzlich 24 % des Kaufpreises; die Anwendung ist derzeit bis zum 31.12.2026 ausgesetzt, sodass insoweit lediglich die Grunderwerbsteuer anfällt.
- Laufende Immobiliensteuer (ENFIA): seit 2014 die einheitliche, jährlich für jede Immobilie gesondert berechnete Steuer.
FAQ
Der griechische Markt ist für Privatpersonen und Unternehmen weiterhin attraktiv. Trotz steigender Tendenz liegen die Preise im europäischen Vergleich oft noch deutlich unter dem deutschen Niveau.
- Rentabilität: Besonders die Kurzzeitvermietung (Airbnb, FeWo-direkt) bietet hohe Renditechancen.
- Vielfalt: Von Stadtwohnungen in Metropolen bis hin zu Luxusvillen auf den Inseln ist das Angebot breit gefächert.
- Investitionsklima: Günstige Konditionen und ein voranschreitender Bürokratieabbau (u. a. die weit fortgeschrittene Digitalisierung des Katasters) machen das Land für Firmen interessant.
Region | Charakteristika |
Athen & Attika | Politisches und wirtschaftliches Zentrum; Verbindung von Antike und Moderne; hohes Wertsteigerungspotenzial. |
Thessaloniki | Zweitgrößte Metropole; wichtiger Logistikknotenpunkt (Hafen/Flughafen). |
Kreta | Größte Insel; starke Landwirtschaft; attraktive Ferienimmobilien (Westen meist teurer als Osten). |
Peloponnes | Historische Halbinsel; Villen mit Meerblick; gute Anbindung an das Festland. |
Kykladen | Tourismus-Hotspots (Santorini, Mykonos); ikonische Architektur; hohe Mietrenditen. |
Korfu | Wohlhabende Ionische Insel; malerische Dörfer; lange touristische Tradition. |
Ein Immobilienkauf in Griechenland erfordert eine präzise Vorbereitung.
Erforderliche Dokumente (für EU-Bürger)
- Griechische Steuernummer (AFM)
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis über die gezahlte Grunderwerbsteuer
Ablauf und Rechtssicherheit
- Grundbuchrecherche: unverzichtbar, um Eigentumsverhältnisse und Lasten zu klären. Das System wandelt sich vom namensbezogenen Grundbuch (Ipothikofilakio) zum objektbezogenen Kataster (Ktimatologio), das nach aktuellem Stand (Sommer 2026) für rund 99 % des Staatsgebiets Daten erfasst hat und noch 2026 landesweit vollständig in Betrieb gehen soll.
- Notarieller Kaufvertrag: beschreibt den Kaufgegenstand exakt und regelt Zahlungsmodalitäten sowie Rücktrittsrechte.
- Bautechnische Prüfung: Ein Bauingenieur sollte die Substanz und die baurechtliche Legalität (An- und Umbauten) prüfen.
Käufer sollten folgende Kostenpositionen einplanen:
- Grunderwerbsteuer: aktuell 3,09 % (Grunderwerbsteuersatz von 3 % zzgl. eines Gemeindezuschlags von 3 % auf diesen Betrag).
- Mehrwertsteuer: grundsätzlich 24 % für Neubauten mit Baugenehmigung nach dem 1.1.2006; es besteht jedoch aktuell eine gesetzliche Aussetzung bis zum 31.12.2026 (Art. 70 griechisches Mehrwertsteuergesetzbuch, zuletzt verlängert). Eine weitere Verlängerung bis Ende 2027 wird von der Regierung geprüft, ist aber noch nicht beschlossen.
- Zusatzkosten: Notar (ca. 1–1,2 %), Grundbuch-/Katastereintrag (ca. 0,6 %), Makler (üblicherweise ca. 2 %–2,4 %) sowie Anwaltshonorar.
- Laufende Steuern: Die jährliche Immobiliensteuer ENFIA wird individuell berechnet; für Hauptwohnsitze in Kleinsiedlungen bis 1.500 Einwohnern ist 2026 eine Reduzierung um 50 % vorgesehen, ab 2027 eine vollständige Abschaffung.
Griechenland zählt zu den attraktiven Immobilienmärkten Europas – für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Trotz gestiegener Preise bewegen sich viele Regionen weiterhin auf moderatem Niveau, während die florierende Tourismusbranche und die zentrale Lage im östlichen Mittelmeer für gute Renditechancen sorgen.
Der Kauf verläuft am sichersten mit anwaltlicher Begleitung vor Ort. Der Rechtsanwalt koordiniert die technische und rechtliche Prüfung der Immobilie und unterstützt beim Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Empfehlenswert ist eine Kanzlei mit Erfahrung im deutsch-griechischen Immobilienrecht.
Grundsätzlich stehen alle Immobilienarten zum Verkauf – Ferienhäuser, Wohnungen, Stadtwohnungen und Gewerbeimmobilien. Viele Objekte sind renovierungsbedürftig oder erfordern ein Legalisierungsverfahren für An- und Umbauten, weshalb eine genaue Prüfung vor Ort unerlässlich ist.
Grundsätzlich nein. EU-Bürger sind griechischen Staatsbürgern rechtlich gleichgestellt und können Immobilien im gesamten Land ohne besondere Genehmigungen erwerben.
Für Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten in sogenannten Grenzgebieten – etwa vielen Inseln der Ägäis, Teilen Nordgriechenlands sowie Kreta und Rhodos – strenge Beschränkungen. Hier muss vorab eine spezielle Genehmigung bei der zuständigen dezentralen staatlichen Verwaltung eingeholt werden; ohne diese ist der Kaufvertrag rechtlich unwirksam.
Der Erwerb ist gesetzlich streng untersagt bei staatlichen Waldgrundstücken, Flächen unmittelbar am Meeresufer (Aigialos), ausgewiesenen archäologischen Schutzzonen sowie in unmittelbarer Nähe militärischer Einrichtungen.
Für den klassischen Erwerb besteht keine generelle Obergrenze. Im Außenbereich gilt jedoch eine Untergrenze: Ohne besondere Ausnahmeregelung darf dort kein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden, das kleiner als 4.000 m² ist.
Im Umkreis von 200 Metern um einen Leuchtturm – die in Griechenland der Marine unterstehen – darf kein Privateigentum begründet oder bebaut werden. Betroffene Flächen können zudem enteignet werden, um die Sicherheit der Schifffahrt sowie militärische Interessen zu wahren.
Ja. Nach der Reform der Investitionsschwellen gelten für 2026 folgende Mindestinvestitionen für Nicht-EU-Bürger:
- 800.000 € in stark nachgefragten Gebieten wie der Region Attika (Athen), Thessaloniki sowie auf Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern (z. B. Mykonos, Santorin, Kreta).
- 400.000 € in allen anderen, weniger dicht besiedelten Regionen des Landes.
- 250.000 € (unabhängig von der Region) bei der Umwandlung von Gewerbe- in Wohnimmobilien oder bei der vollständigen Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude.

