Guten Tag. Mein Name ist LEXIS, Ihre KI-Assistentin.
Wie kann ich Ihnen behilflich sein? ×
Blog:
Blog:

    Besteuerung von Unternehmen in Griechenland

Körperschaftsteuer

Gewinne griechischer Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH, private Kapitalgesellschaft IKE) unterliegen unabhängig davon, ob sie ausgeschüttet oder einbehalten werden, einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von derzeit 22 % (Kreditinstitute: 29 %); der Satz wurde 2021 von zuvor 24 % gesenkt und ist seither stabil. Auf ausgeschüttete Gewinne (Dividenden) wird zusätzlich eine Quellensteuer von derzeit 5 % (zuvor 10 %) einbehalten. Steuerliche Verluste können bis zu fünf Jahre vorgetragen werden. Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit doppelter Buchführung werden nach denselben Grundsätzen besteuert; kleinere Unternehmen mit einfacher Buchführung sowie Freiberufler versteuern ihre Gewinne dagegen nach der progressiven Einkommensteuerskala natürlicher Personen.

Besteuerung von Sachleistungen an Unternehmensmitglieder

Überlässt ein Unternehmen Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern oder Gesellschaftern Sachleistungen – etwa Firmenwagen oder Dienstwohnungen – zur privaten Nutzung, wird der geldwerte Vorteil weiterhin als zusätzliches Einkommen der begünstigten Person behandelt und entsprechend besteuert; Bemessungsgrundlage sind die Aufzeichnungen der Gesellschaft.

Elektronische Kontrolle und Selbstkontrolle

Die früher angekündigten „Selbstkontrollkriterien“ für kleinere Unternehmen wurden durch ein weiterentwickeltes, datengestütztes System abgelöst: Über die Plattform myDATA (my Digital Accounting and Tax Application) übermitteln Unternehmen ihre Buchführungsdaten laufend elektronisch an die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE), die daraus automatisiert Risikoprofile erstellt und Steuererklärungen vorausfüllt. Der ursprünglich für den 2. Februar 2026 vorgesehene Stichtag für die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) zwischen Unternehmen (B2B) wurde um einen Monat verschoben: Sie gilt seit dem 2. März 2026 zunächst für Großunternehmen (Bruttoerlöse 2023 über 1.000.000 €) und ab dem 1. Oktober 2026 für alle übrigen Unternehmen. Parallel dazu wird das digitale Lieferschein-System (Ψηφιακό Δελτίο Αποστολής) ausgebaut, mit dem auch der Warentransport elektronisch nachverfolgt und der AADE gemeldet wird.

Steuerliche Bescheinigungen von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern

Vereidigte Wirtschaftsprüfer bestätigen bei größeren Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Abschlussprüfung weiterhin die Einhaltung steuerlicher Vorschriften; die AADE führt daneben eigene, risikoorientierte Stichprobenkontrollen durch. Wird eine Steuerhinterziehung festgestellt, drohen sowohl dem Unternehmen als auch den beteiligten Beratern die einschlägigen straf- und ordnungsrechtlichen Konsequenzen.

Mehrwertsteuer

Der Regelsatz der Mehrwertsteuer beträgt 24 %; ermäßigte Sätze von 13 % bzw. 6 % gelten unter anderem für bestimmte Lebensmittel, Hotelleistungen, medizinische Ausrüstung sowie Bücher und Arzneimittel; für einzelne Inseln bestehen zeitlich befristete Ermäßigungen.

FAQ

Antwort: Kapitalgesellschaften zahlen auf ihre gesamten Gewinne einheitlich 22 % Körperschaftsteuer, unabhängig davon, ob die Gewinne einbehalten oder ausgeschüttet werden. Werden die Gewinne anschließend als Dividende ausgeschüttet, fällt zusätzlich eine Quellensteuer von 5 % auf der Ebene der Gesellschaft an, die von der Gesellschaft einbehalten und abgeführt wird.

Werden diese Risiken nicht ausreichend abgesichert, unterbleiben mitunter auch lukrative Auslandsgeschäfte – aus Sorge vor einem unkalkulierbaren Forderungsausfall. Die Folge kann eine Hemmung des exportwirtschaftlichen Wachstums sein.

Exportorientierte Staaten haben deshalb ein besonderes Interesse daran, geeignete Instrumente zur Ausfuhrförderung einzusetzen, die inländische Exporteure so weit wie möglich gegen Ausfuhrkreditrisiken absichern und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Exportwirtschaft erhalten. Zu diesem Zweck werden in der Praxis sowohl private als auch staatliche Kreditversicherungen eingesetzt.

Antwort: Werden Fahrzeuge oder ähnliche Wirtschaftsgüter im Namen der Gesellschaft erworben und privat genutzt, ohne dass dies in der eigenen Steuererklärung des Nutzers aufgeführt wird, werden die Kosten der Nutzung, Instandhaltung sowie etwaige Mietzinsen als geldwerter Vorteil (Sachbezug) des Nutzers (Geschäftsführer, Verwaltungsratsvorsitzender, Gesellschafter) behandelt und entsprechend besteuert. Bemessungsgrundlage sind die Geschäftsbücher der Gesellschaft.

Antwort: Die Mehrwertsteuer erfasst grundsätzlich alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, für die keine ausdrückliche EU-rechtliche Befreiung besteht. Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt in Griechenland aktuell 24 % (seit 1.6.2016), daneben gelten ein ermäßigter Satz von 13 % und ein stark ermäßigter Satz von 6 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen.

Wichtig zur Aktualisierung: Der private Kreditversicherer Euler Hermes tritt seit 2021 unter der neuen Konzernmarke Allianz Trade auf. Die Umbenennung betrifft ausschließlich das private Kreditversicherungsgeschäft – die staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes bleiben rechtlich unverändert bei der Euler Hermes Aktiengesellschaft als Mandatar der Bundesregierung angesiedelt.

Die Bundesregierung trägt die haushaltsrechtliche Verantwortung für das Förderinstrument der Exportkreditversicherungen. Sie entscheidet über die Deckungspolitik und die Übernahme von Hermesdeckungen im Interministeriellen Ausschuss (IMA), in dem das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten sind. Für Deckungsanträge zwischen 5 und 10 Millionen Euro entscheidet der Kleine Interministerielle Ausschuss (KLIMA); über Anträge bis 5 Millionen Euro entscheidet die Euler Hermes Aktiengesellschaft selbst nach Weisung und unter Kontrolle der Bundesregierung. Im Rahmen des sogenannten Ermächtigungsverfahrens wird die gesamte Deckungssumme der staatlichen Exportkreditversicherung jährlich im Bundeshaushalt festgelegt.

Hinweis zur Ministeriumsbezeichnung: Die Zuständigkeit lag zeitweise beim „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz” (BMWK). Mit Organisationserlass vom 6. Mai 2025 wurde das Ressort in Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) rückbenannt.

Nach dem geltenden Subsidiaritätsprinzip soll der Staat nur dort eingreifen, wo Exporteuren kein anderweitiges ausreichendes privatwirtschaftliches Kreditversicherungsangebot zur Verfügung steht. Dies ist insbesondere bei längeren Kreditlaufzeiten, aber auch bei politisch bedingten Zahlungsausfällen der Fall.

Antwort: Für kleinere Unternehmen bestehen weiterhin vereinfachte, indizienbasierte Verfahren; die tatsächliche Kontrolldichte richtet sich heute jedoch weit überwiegend nach automatisierten Risikoanalysen der Steuerverwaltung auf Grundlage der über myDATA übermittelten Echtzeitdaten (siehe unsere FAQ zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung).

  • Handelt es sich beim ausländischen Kunden/Importeur um den Staat selbst oder eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrbürgschaft (Hermesbürgschaft).
  • Handelt es sich beim ausländischen Vertragspartner hingegen um eine Privatperson oder eine insolvenzfähige juristische Person des Privatrechts, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrgarantie (Hermesgarantie).

Ausfuhrgarantien schließen dementsprechend in der Regel auch das Insolvenzrisiko des Abnehmers ein – ein Risiko, das es bei Hermesbürgschaften mangels Konkursfähigkeit staatlicher Schuldner nicht geben kann. Entsprechend unterscheiden sich beide Deckungsformen auch in der Höhe des Entgelts.

Antwort: Ungerechtfertigte Einzelsteuerbefreiungen für Unternehmen wurden im Zuge der Reformen der letzten Jahre weiter zurückgeführt; besondere Abgaben auf Bonuszahlungen von Banken und Finanzunternehmen bestanden insbesondere während der Krisenjahre und wurden seither angepasst.

Sammeldeckung mehrerer Geschäfte

  • Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG): Sichert kurzfristige Forderungen mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten gegen Zahlungsausfall ab und schützt den Exporteur gegen die Uneinbringlichkeit der Forderung aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken.
  • APG-Light: Sichert kurzfristige Forderungen deutscher Exporteure ab, die wiederholt mehrere Importeure in unterschiedlichen Ländern beliefern (Zahlungsziel bis zu 4 Monaten).
  • Revolvierende Lieferantenkreditdeckung: Sichert kurzfristige Forderungen deutscher Exporteure ab, die wiederholt einen ausländischen Importeur mehrmals beliefern (Zahlungsziel in der Regel bis zu 12 Monaten, ausnahmsweise bis zu 24 Monaten).
  • Revolvierende Finanzkreditdeckung: Sichert kurzfristige Darlehensforderungen von Banken ab (Kreditlaufzeit in der Regel bis zu 12 Monaten, ausnahmsweise bis zu 24 Monaten), die aus der Finanzierung regelmäßiger, kurzfristiger Exportgeschäfte eines Exporteurs mit einem bestimmten ausländischen Importeur resultieren.
  • Rahmenkreditdeckung: Sichert mittel- und langfristige Bankforderungen aus Einzelkrediten ab, die aus einem Rahmenkredit zur Finanzierung deutscher Exportgeschäfte resultieren.

Einzelgeschäfte und Produktionsrisiken

  • Lieferantenkreditdeckung: Absicherung einer einzelnen kurz- oder mittelfristigen Forderung aus einem einzelnen Exportgeschäft.
  • Leistungsdeckung: Absicherung einer einzelnen kurz- oder mittelfristigen Forderung, die die Erbringung von Leistungen statt einer Warenlieferung zum Gegenstand hat.
  • Finanzkreditdeckung: Absicherung kurz- und mittelfristiger Darlehensforderungen von Banken aus der Finanzierung eines einzelnen Ausfuhrgeschäfts.
  • Fabrikationsrisikodeckung: Absicherung der im Zusammenhang mit einem Exportgeschäft anfallenden Produktionskosten bis zum Versand der Ware – etwa bei einem Produktionsabbruch aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen.
  • Bauleistungsdeckung: Absicherung deutscher Exporteure gegen typische Risiken in Auslandsgeschäften (insbesondere relevant für deutsche Bauunternehmen).
  • Airbus-Garantie: Spezielle Deckungsform für Airbus-Geschäfte.
  • Projektfinanzierungen
  • Schiffsfinanzierungen

Besondere Deckungsformen für spezifische Szenarien

  • Akkreditivbestätigungsrisikodeckung
  • Avalgarantie
  • Beschlagnahmerisikodeckung
  • Leasingdeckung
  • Verbriefungsgarantie
  • Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm
  • Vertragsgarantiedeckung

Antwort: Vereidigte Wirtschaftsprüfer und zertifizierte Steuerberatungs- und Buchhaltungsbüros bestätigen bei kleineren Unternehmen die Einhaltung der steuerrechtlichen Verpflichtungen. Wirtschaftsprüfer erstellen ein Zertifikat mit Bemerkungen und Verstößen, Buchhalter und Steuerberater bestätigen Präzision und Ehrlichkeit der eingereichten Steuererklärungen. Bei festgestellter Steuerhinterziehung treffen Sanktionen sowohl das Unternehmen als auch die beteiligten Finanzprüfer.

Politische Risiken - Forderungsausfälle infolge gesetzgeberischer oder behördlicher Maßnahmen, Krieg u. Ä. - Schadenfälle infolge Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs - Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aus politischen Gründen - Warenverlust vor Gefahrübergang infolge politischer Umstände

Wirtschaftliche Risiken - Forderungsausfälle infolge Nichtzahlung - Forderungsausfälle infolge Insolvenz, Vergleich, fruchtloser Zwangsvollstreckung u. Ä.

Aufgrund der Vielzahl der bestehenden Risiken im Rahmen von Ausfuhrgeschäften sind diese für jedes Exportgeschäft gesondert zu bestimmen und abzusichern.

Die Höhe des Entgelts richtet sich unter anderem nach der Länderrisikogruppe, in die das Käuferland eingestuft ist, nach Art der gestellten Sicherheiten sowie nach der Deckungslaufzeit. Seit dem 1. September 2011 gilt ein am OECD-Konsens (Arrangement) ausgerichtetes Entgeltsystem, auf das sich die staatlichen Exportkreditversicherungs-Agenturen (ECAs) der OECD-Staaten verständigt haben; die Entgeltsätze werden seither periodisch angepasst. Die jeweils aktuellen Richtlinien und Entgeltsätze sind über das AGA-Portal (aga-portal.de) abrufbar.

Aktuelle Entwicklung: Der Bund hat sein Kriterium für die Förderungswürdigkeit eines Ausfuhrgeschäfts erweitert. Neben dem klassischen Warenursprungsprinzip berücksichtigt das neue Programm „flex&cover” zusätzlich den Wertschöpfungsbeitrag, den ein Unternehmen für den Standort Deutschland leistet – etwa durch Firmensitz, Forschungs- und Entwicklungsaktivität, Investitionsvolumen, Beschäftigten- und Ausbildungsplatzzahlen sowie das Sourcing in Deutschland.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit markiert *