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    Photovoltaik in Griechenland – Überblick und Vorteile Aktualisierte Version (Stand 2026)

Photovoltaik in Griechenland – Überblick und Vorteile Aktualisierte Version (Stand 2026)

  1. Warum sich Photovoltaik in Griechenland lohnt

    Die Photovoltaik hat sich in Griechenland zu einer der attraktivsten und nachhaltigsten Investitionen entwickelt, nicht nur für griechische Staatsbürger. Der Markt ist in den letzten Jahren stark gereift. Diese Investitionsmöglichkeit steht europäischen und internationalen Investoren offen, die von den hervorragenden klimatischen Bedingungen und dem fortlaufenden Ausbau der erneuerbaren Energien in Griechenland profitieren möchten.

1.1. Vorteile einer Investition im Photovoltaik-Sektor

Wer möchte sich nicht eine langfristige Einnahmequelle oder massive Einsparungen bei den Energiekosten sichern, die:

  • durch einmalige Investitionskosten zu Beginn der Projektierung finanziert wird und im Gegenzug langfristige Renditen oder Stromkosteneinsparungen (oft über 20 Jahre) sichert,
  • über die gesamte Lebensdauer mit vergleichsweise geringen Wartungskosten verbunden ist,
  • weder den Einsatz eigener körperlicher Arbeit für den Betrieb noch zwingend die Einstellung von Personal erfordert,
  • und keine ständige Präsenz des Unternehmers vor Ort erfordert (dank digitaler Fernüberwachung).

Die Lösung ist Photovoltaik in Griechenland.

1.2. Besonderheiten des Standorts Griechenland

Alles beginnt mit dem, womit Griechenland allgemein zuerst assoziiert wird: der Sonne. Die starke Sonneneinstrahlung in Griechenland ist ein Garant für hohe Energieerträge.

Im Vergleich zu 2013 hat sich der Markt von festen staatlichen Einspeisevergütungen hin zu einem modernen, wettbewerbsorientierten Markt entwickelt. Große Projekte finanzieren sich heute über Auktionen (Marktprämienmodelle) oder zunehmend über private Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements – PPAs) mit der Industrie.

Das gesetzlich vorgesehene Verfahren zur Erlangung der Genehmigungen wurde in Griechenland stark digitalisiert. Anstelle der alten Erzeugungsgenehmigung tritt heute oft die „Erzeugerbescheinigung“ (Producer Certificate). Eine der wichtigsten Lektionen aus der Vergangenheit ist die Sicherung der Netzkapazität. Die aktuelle Gesetzgebung macht das verbindliche Netzanschlussangebot (Connection Offer) des Netzbetreibers (DEDDIE oder ADMIE) zur absoluten Schlüsselvoraussetzung. Da die griechischen Stromnetze heute stark ausgelastet sind, prüft dieser Rahmen streng, ob die Bedingungen für einen Anschluss am gewünschten Standort erfüllt sind, bevor weitere Baugenehmigungen erteilt werden. Dies schützt Investoren davor, Anlagen zu bauen, die später nicht ans Netz gehen können.

Das griechische Verfahren, reguliert durch nationale Gesetze und die Regulierungsbehörde RAAEY (ehemals RAE), zielt auf Transparenz ab. Die Genehmigungsverfahren wurden in den letzten Jahren durch neue Gesetze zur Entbürokratisierung weiter vereinfacht, auch wenn die Netzverfügbarkeit eine Herausforderung bleibt. Griechenland hat seine Ausbauziele massiv erhöht und strebt an, bis 2030 den Großteil seines Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen.

PV-Systeme in Griechenland bieten lukrative Renditen auch bei kleinen Investitionssummen

Auch für Kleinanleger oder Eigenheimbesitzer ist der Markt hochattraktiv. Für kleine Dachanlagen (z.B. 10 kW) gelten stark vereinfachte Verfahren. Hier kommt das „Net-Billing“-Verfahren (früher Net-Metering) zum Einsatz, bei dem der erzeugte Strom direkt mit dem eigenen Verbrauch verrechnet wird. Durch staatliche Förderprogramme, oft in Kombination mit Batteriespeichern, amortisieren sich diese Anlagen sehr schnell und minimieren das finanzielle Risiko.

Ein großer Vorteil für gewerbliche Investoren (B2B) ist die Möglichkeit, bei den Modul- und Materialkosten von der Mehrwertsteuer befreit zu werden (Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 39a des griechischen UStG). Die Steuerbefreiung wird durch das zuständige Finanzamt gewährt.

Insgesamt lohnt es sich mehr denn je, in Photovoltaik in Griechenland zu investieren. Und da die Sonne in Griechenland fast immer scheint, kann sich hier jeder seinen Platz an der Sonne sichern.

Was sich seit 2013 in der griechischen Rechtslage und im Markt geändert hat (Kontext für die Aktualisierung):

  1. Vergütungssystem:

    Die festen und sehr hohen Einspeisevergütungen (Feed-in Tariffs) von 2013 existieren für neue Anlagen so nicht mehr. Der Markt ist gereift. Heute dominieren wettbewerbliche Ausschreibungen (Auktionen), Einspeiseprämien (Feed-in Premiums) und zunehmend private Stromabnahmeverträge (PPAs).
  2. Netzanschluss:

    Das Einholen eines Netzanschlussangebots ist heute aufgrund von überlasteten Stromnetzen (Grid Congestion) die größte Herausforderung.
  3. Behörden:

    Die Regulierungsbehörde RAE heißt nun RAAEY (Regulierungsbehörde für Abfall, Energie und Wasser).
  4. Kleine Anlagen:

    Hier greift heute das System des „Net-Billing“ (früher Net-Metering), oft gefördert durch staatliche Programme (z.B. „Photovoltaik auf dem Dach“), zunehmend in Kombination mit Batteriespeichern.
  5. Kapazitäten:

    Die „900 MW“ von 2013 sind längst überholt. Griechenland hat mittlerweile über 13 GW an erneuerbaren Energien installiert.

(Stand: Juni 2026. Alle Informationen auf diesen Seiten werden ohne Gewähr oder Haftung zur Verfügung gestellt.)

FAQ

Mit dem Gesetz 3851/2010 wurden seinerzeit Ziele bis zum Jahr 2020 festgelegt: 20 % Anteil der EE am Brutto-Endenergieverbrauch, mindestens 40 % EE-Anteil am Brutto-Stromverbrauch, 20 % EE-Anteil bei Heizung/Kühlung und 10 % EE-Anteil am Kraftstoffverbrauch. Die heute geltenden Ziele für 2030 sind im Nationalen Energie- und Klimaplan (ΕΣΕΚ) festgelegt und deutlich ambitionierter.

Das heutige Recht unterscheidet weiterhin grundlegend zwischen größeren und kleineren Anlagen, wobei die konkreten Leistungsschwellen im Zuge der Reformen 2020/2022 angepasst wurden:

  1. Größere Anlagen: erfordern ein umfassendes Verfahren einschließlich der Βεβαίωση Παραγωγού der ΡΑΑΕΥ.
  2. Kleinere Anlagen (u. a. Aufdachanlagen, Net-Metering-Projekte): profitieren von zahlreichen Ausnahmen und einem beschleunigten Verfahren.

Historischer Ablauf für Anlagen über 1 MWp (Rechtslage 2010–2020)

Zur Einordnung von Bestandsprojekten:

  • Produktionslizenz: erteilt von der RAE (heute ΡΑΑΕΥ), Bearbeitungszeit ca. 2 Monate, Laufzeit 25 Jahre (verlängerbar); Installationsgenehmigung musste innerhalb von 30 Monaten nach Erteilung vorliegen, sonst erlosch die Lizenz.
  • Netzanschlussangebot: Erteilung durch DESMIE/DEI (heute ΔΕΔΔΗΕ) innerhalb von 4 Monaten.
  • Umweltverträglichkeit (EPO-Bescheid): Prüfung durch Fachbehörden, Dauer ca. 4 Monate, Gültigkeit 10 Jahre.
  • Installationsgenehmigung: Erteilung durch den Generalsekretär der Region (Peripherie), Gültigkeit 2 Jahre.
  • Betriebsgenehmigung: letzter Schritt vor Betrieb, historisch mit Gültigkeit von 20 Jahren.

Kleinere Anlagen (insbesondere Net-Metering-Projekte für den Eigenverbrauch sowie kleine Dachanlagen) profitieren weiterhin von Erleichterungen:

  • häufig keine Pflicht zur Βεβαίωση Παραγωγού,
  • vereinfachte Abwicklung direkt mit dem Verteilnetzbetreiber ΔΕΔΔΗΕ,
  • häufig Befreiung von der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die genauen Schwellenwerte sollten für jedes konkrete Vorhaben aktuell geprüft werden.

  • Größere, genehmigungspflichtige Projekte: Eine Übertragung der Βεβαίωση Παραγωγού bzw. der zugehörigen Genehmigungen ist nach Zustimmung der ΡΑΑΕΥ grundsätzlich möglich.
  • Kleinere Projekte: Eine Veräußerung der Anlage selbst ist vor Inbetriebnahme häufig eingeschränkt; ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen ist rechtlich komplex und sollte vorab mit den zuständigen Behörden geklärt werden. Nach Inbetriebnahme ist ein Verkauf grundsätzlich jederzeit möglich.

Nach Erhalt des Anschlussangebots muss der Netzanschlussvertrag mit ΔΕΔΔΗΕ (bzw. dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber ΑΔΜΗΕ bei Großprojekten) unterzeichnet werden. Für bestimmte Projektkategorien sind Garantiezahlungen sowie ein Finanzierungsnachweis erforderlich, die nach erfolgreicher Inbetriebnahme zurückerstattet werden. Die konkreten Beträge und Fristen wurden seit der historischen Rechtslage (z. B. 150 €/kW) mehrfach angepasst.

  • Hochwertiges Agrarland: Anlagen dürfen hier weiterhin nur unter engen Flächenbeschränkungen errichtet werden (historisch max. 1 % der Agrarfläche der jeweiligen Region); die genauen aktuellen Grenzen sollten projektbezogen geprüft werden.
  • Dachanlagen: unterliegen weiterhin gesonderten, vereinfachten Regelungen.
  • Kommunale Abgabe: 3 % der Einnahmen aus EE-Anlagen werden weiterhin als Sonderabgabe einbehalten, wovon ein Teil unmittelbar die Stromrechnungen der Anwohner der Standortgemeinde senkt.
  • Beschleunigung: Die Gesamtdauer des Genehmigungsverfahrens wurde gegenüber früher (36–60 Monate) deutlich reduziert.
  • Digitalisierung: elektronische Antragsplattformen und ein zentrales Warteschlangensystem für Netzanschlüsse.
  • Fast-Track für Großprojekte: weiterhin Möglichkeit eines beschleunigten strategischen Investitionsverfahrens für besonders bedeutsame Projekte.
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