1. Die Voraussetzungen des Antragsverfahrens für die Errichtung einer PV-Anlage nach der aktuellen Gesetzgebung im Überblick
6.1. PV-Anlagen bis zu 500 kW
Für PV-Anlagen bis zu 500 kW müssen folgende Schritte eingeleitet werden:
- Einreichung des Antrages bei der zuständigen Behörde.
- Einholung der Negativbescheinigung über die Nichterforderlichkeit der Durchführung des EPO-Verfahrens (Bescheinigung über die Befreiung). Dieses Verfahren ist bei der zuständigen Peripherie zu betreiben.
- Einholung der sog. „kleinen“ Baugenehmigung, sprich die Genehmigung zur Durchführung von Bautätigkeiten kleinen Umfangs. Diese Genehmigung ist bei der zuständigen Baubehörde einzuholen. Ausnahmsweise kann auch eine Baugenehmigung erforderlich sein, sofern die einzusetzenden Module (insbesondere bei bestimmten Trackersystemen) die einschlägigen Bauvorschriften zur kleinen Baugenehmigung nicht mehr erfüllen.
- Einholung des Netzanschlussangebotes bei der zuständigen lokalen Stelle der Strombehörde DEI.
- Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages mit der DEI.
- Unterzeichnung des Vertrages über den Verkauf elektrischer Energie mit der DESMIE.
6.2. PV-Anlagen mit einer Leistung von 500 kWp bis zu 1.000 kWp
Für PV-Anlagen mit einer Leistung von 500 kWp bis zu 1.000 kWp gilt Folgendes:
- Einholung der Produktionslizenz. Das Verfahren ist hierzu bei der zuständigen Regulierungsbehörde RAE zu betreiben, wo auch der Antrag einzureichen ist.
- Einholung der Installationsgenehmigung. Dieses Verfahren ist bei der zuständigen Peripherie zu führen. In diesem Rahmen ist auch die EPO-Genehmigung, einschließlich aller einschlägigen Genehmigungen bei diversen weiteren Behörden (beispielsweise Forstamt, Agrardirektion, Behörde für archäologische Schätze etc.) einzuholen.
- Einholung der sog. „kleinen“ Baugenehmigung, sprich die Genehmigung zur Durchführung von Bautätigkeiten kleinen Umfangs. Diese Genehmigung ist bei der zuständigen Baubehörde einzuholen. Ausnahmsweise kann auch eine Baugenehmigung erforderlich sein, sofern die einzusetzenden Module (insbesondere bei bestimmten Trackersystemen) die einschlägigen Bauvorschriften zur kleinen Baugenehmigung nicht mehr erfüllen.
- Einholung des Netzanschlussangebotes bei der zuständigen lokalen Stelle der Strombehörde DEI.
- Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages mit der DEI.
- Unterzeichnung des Vertrages über den Verkauf elektrischer Energie mit der DESMIE.
- Einholung der Betriebsgenehmigung bei der zuständigen Peripherie.
(Stand Januar 2013. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr)