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Warum sich Photovoltaik in Griechenland lohnt

Photovoltaik zählt weiterhin zu den attraktivsten Investitionsformen in Griechenland – realisierbar sowohl für private Kleinanlagen zur Eigenversorgung als auch für gewerbliche Grundstücksanlagen im Rahmen langfristiger Förder- oder Abnahmeverträge. Zu den grundlegenden Vorteilen zählen weiterhin:

  • eine über die vertraglich abgesicherte Laufzeit (meist 20 Jahre bei Fördervertrag) verlässliche Einnahmequelle,

  • verhältnismäßig geringe Instandhaltungskosten über die Anlagenlebensdauer,

  • ein im Regelbetrieb nur geringer Personalaufwand,

  • und eine der höchsten Sonneneinstrahlungswerte Europas als natürlicher Standortvorteil.

Besonderheiten des Investitionsstandortes Griechenland

Die Vergütung erfolgt heute nicht mehr über einen für die gesamte Vertragslaufzeit garantierten festen Einspeisetarif, sondern grundsätzlich über einen Festpreis- oder Prämienvertrag nach dem Gesetz 4414/2016, den Erzeuger überwiegend im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen des Übertragungsnetzbetreibers erwerben; kleinere Anlagen können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin einen Festpreisvertrag ohne Ausschreibung erhalten. Alternativ steht Erzeugern die Direktvermarktung über bilaterale Stromabnahmeverträge (PPA) offen, ohne staatlichen Fördervertrag.

Das gesetzlich vorgesehene Lizenzierungsverfahren wurde seit den in früheren Jahren beobachteten Anfangsschwierigkeiten (z. B. Netzengpässe nach Erteilung der Genehmigung) mehrfach nachgebessert und ist heute – insbesondere durch die Umstellung auf die Erzeugerbescheinigung 2020 – deutlich planbarer als in der Frühphase des griechischen PV-Marktes. Für Kleinanlagen zur Eigenversorgung (Net Billing) ist das Verfahren durch die elektronische Plattform pvstegi.gov.gr des Verteilnetzbetreibers ΔΕΔΔΗΕ inzwischen weitgehend digitalisiert.

FAQ

Photovoltaik hat sich zu einer der attraktivsten Investitionsmöglichkeiten in Griechenland entwickelt, grundsätzlich zugänglich unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Investors. Sie bietet Zugang zu stabilen Erträgen und einem inzwischen gut etablierten rechtlichen Rahmen auf dem griechischen Markt.

  • Langfristige Erträge: Nach der einmaligen Investition sichert ein Projekt in der Regel über viele Jahre laufende Erträge – bei Anlagen mit Einspeisevergütung/-prämie regelmäßig über eine Vertragslaufzeit von rund 20 Jahren.
  • Geringer Aufwand: verhältnismäßig geringe Instandhaltungskosten; weder eigene Arbeitskraft noch die Einstellung von Personal ist zwingend erforderlich.
  • Ortsunabhängigkeit: Der Betrieb erfordert keine dauerhafte Anwesenheit des Unternehmers oder eine Geschäftsführung vor Ort.

Der Hauptfaktor ist die starke Sonneneinstrahlung, die als wesentlicher Erfolgsfaktor der Investition gilt. Der erzeugte Strom wird je nach Fördermodell entweder direkt vermarktet oder über ein Differenzverträge-System (Feed-in-Premium) vergütet, das die früheren festen Einspeisetarife für neue Projekte weitgehend abgelöst hat.

  • Das Verfahren wurde durch die Gesetze 4685/2020 (Phase A) und 4951/2022 (Phase B) grundlegend neu geordnet und soll typische Projektrisiken vermeiden. Eine zentrale Rolle spielt weiterhin das verbindliche Netzanschlussangebot:

    • Es muss vor der Installationsgenehmigung eingeholt werden.
    • Dadurch wird vorab verbindlich geprüft, ob ein Netzanschluss an der gewünschten Stelle technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
    • Dies verhindert „Bauruinen”, bei denen Anlagen zwar installiert, aber nie angeschlossen werden können.

    Zuständige Regulierungsbehörde ist seit 2023 die ΡΑΑΕΥ (vormals RAE); Netzanschluss und Marktabwicklung erfolgen über ΔΕΔΔΗΕ (Verteilnetz) bzw. ΔΑΠΕΕΠ (vormals LAGIE).

Ja. Besonders attraktiv sind weiterhin Kleinprojekte wie kleinere Dachanlagen, insbesondere im Rahmen der Net-Metering-Regelungen für Eigenverbrauch. Diese unterliegen häufig vereinfachten Genehmigungsverfahren, was das administrative Risiko für den Investor deutlich reduziert. Die genauen Schwellenwerte und Voraussetzungen sollten für das konkrete Projekt aktuell geprüft werden, da sie regelmäßig angepasst werden.

  • Je nach Projektstruktur (privater Eigenverbrauch, gewerbliche Anlage, Net-Metering) können unterschiedliche mehrwertsteuer- und einkommensteuerliche Regelungen zur Anwendung kommen. Pauschale MwSt.-Befreiungen für Modul- und Materialkosten bestehen nicht generell, sondern richten sich nach der konkreten Fallgestaltung; wir empfehlen, dies vor Projektbeginn mit einem Steuerberater und dem zuständigen Finanzamt zu klären.

  • Beschleunigung: Die Gesamtdauer des Genehmigungsverfahrens wurde gegenüber früher (36–60 Monate) deutlich reduziert.
  • Digitalisierung: elektronische Antragsplattformen und ein zentrales Warteschlangensystem für Netzanschlüsse.
  • Fast-Track für Großprojekte: weiterhin Möglichkeit eines beschleunigten strategischen Investitionsverfahrens für besonders bedeutsame Projekte.
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