Geltungsbereich des griechischen Strafrechts
Grundlage für das griechische Strafrecht ist das griechische Strafgesetzbuch (pinikos kodikas), sowie einige Nebengesetze. Die griechische Strafprozessordnung ist im „kodikas pinikis dikonomias“ geregelt.
Das griechische Strafrecht gilt für alle Straftaten, die im Inland und -unter bestimmten Voraussetzungen- auch im Ausland begangen werden.
Straftaten, die in Griechenland begangen werden
Der Gerichtsbarkeit der griechischen Strafgerichte unterliegen Straftaten, welche entweder von griechischen Staatsangehörigen oder von Ausländern innerhalb der griechischen Territorialhoheit begangen werden.
Straftaten, die im Ausland begangen werden
Das griechische Strafrecht erstreckt sich darüber hinaus in den nachfolgenden Fällen, auch auf Straftaten, die im Ausland begangen werden:
1) Der Täter ist griechischer Staatsangehöriger:
- die Tat muss sich gegen einen Ausländer oder griechischen Staatsangehörigen im Ausland richten
- die Tat muss nach dem Recht des fremden Landes strafbar sein, während nach griechischem Recht die Tat eine gewisse Schwere aufweisen muss (Verbrechen oder Vergehen)
2) Der Täter ist griechischer Staatsangehöriger:
- die Tat muss sich gegen einen griechischen Staatsangehörigen im Ausland richten
- die Tat muss nach dem Recht des fremden Landes strafbar sein, während nach griechischem Recht die Tat eine gewisse Schwere aufweisen muss (Verbrechen oder Vergehen)
3) Der Täter ist griechischer oder ausländischer Staatsangehöriger:
- aufgrund der besonderen Schwere der Tat (z.B. Drogen-, oder Menschenhandel) hat Griechenland bei bestimmten Delikten ein besonderes Interesse an der Ausübung der Strafverfolgung
- dabei ist unerheblich, ob die Tat nach ausländischem Recht strafbar ist
- auch wenn die Strafrechtsverfolgung im Ausland bereits ausgeübt wurde, ist die Ausübung der Strafrechtsverfolgung für dieselbe Tat in Griechenland erlaubt
Die Strafrechtsverfolgung für Vergehen, die entweder von einem griechischen Staatsangehörigen, oder von einem Ausländer gegen einen griechischen Staatsangehörigen im Ausland begangen werden, setzt Folgendes voraus:
- Strafanzeige durch den Betroffenen oder
- Antrag der Regierung des fremden Landes, in welchem die Straftatbegangen wurde
Das Recht des Opfers an der Teilnahme am Strafverfahren
Nach griechischem Recht, hat der Geschädigte / das Opfer grundsätzlich die Möglichkeit als Prozesspartei am Strafverfahren teilzunehmen, um Ansprüche gegen den Täter geltend zu machen. Diese Eigenschaft erwirbt die Prozesspartei mit der Erklärung der Erhebung der Nebenklage. Dem Nebenkläger stehen eigene Verfahrensrechte zu.
Darüber hinaus kann der Geschädigte gegen den Beschuldigten auch einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Zivilgerichte gehört, im Strafverfahren geltend machen. (Sog. Adhäsionsverfahren). Die Nebenklage können sowohl die natürlichen als auch die juristischen Personen erheben. Juristische Personen müssen hierbei bestimmte Formalien einhalten und Unterlagen vorlegen.

