Antragsverfahren für Photovoltaikanlagen in Griechenland
Was sich in der griechischen Gesetzgebung geändert hat:
Die im ursprünglichen Text genannten Gesetze (3468/06 und 3851/2010) wurden durch neuere Gesetze, insbesondere das Gesetz 4685/2020 (Modernisierung der Umweltgesetzgebung) und das Gesetz 4951/2022 (Vereinfachung der Lizenzierung von Erneuerbaren Energien), grundlegend überarbeitet. Wichtige Änderungen der Institutionen:
- RAE (Regulierungsbehörde für Energie) heißt jetzt RAAEY (Regulierungsbehörde für Abfall, Energie und Wasser).
- DESMIE existiert nicht mehr. Verträge über den Verkauf von Strom werden nun mit DAPEEP (Betreiber der Erneuerbaren Energien und Herkunftsnachweise) geschlossen.
- DEI (PPC) ist nur noch Stromversorger. Für den Netzanschluss ist jetzt DEDDIE (HEDNO – Verteilnetzbetreiber) oder ADMIE (Übertragungsnetzbetreiber) zuständig.
- Der Schwellenwert für die Befreiung von der Erzeugerlizenz (jetzt „Erzeugerbescheinigung“ / Producer Certificate) wurde auf 1 Megawatt (MW)
(Aktuelle Rechtslage)
Photovoltaik – Erneuerbare Energien Antragsverfahren für PV-Anlagen in Griechenland (Aktualisierter Stand nach Gesetz 4951/2022 & 4685/2020)
1.Antragsverfahren für die Installation von Photovoltaikanlagen in Griechenland
Hinweis 1: Die alten Gesetze 3468/06 und 3851/2010 wurden durch die Gesetze 4685/2020 und 4951/2022 weitgehend abgelöst, um die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien zu vereinfachen und zu digitalisieren. Das alte System der „Erzeugerlizenzen“ wurde durch die „Erzeugerbescheinigung“ (Bebaiosi Paragogou) ersetzt.
Nachfolgend bieten wir eine Zusammenfassung der Verfahren auf der Grundlage der aktuell geltenden Gesetzgebung. Der entscheidende Parameter für die Genehmigungsverfahren ist die Leistung der jeweiligen Photovoltaikanlage. Der wichtigste Schwellenwert liegt heute bei 1 Megawatt (MW).
1.1 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 1 Megawatt (1.000 kWp)
Für diese Kategorie gelten stark vereinfachte Verfahren.
Nicht erforderlich:
- Erzeugerbescheinigung der RAAEY (ehemals RAE) (Ausnahmen gelten für bestimmte Überlastungsgebiete oder unverbundene Inseln).
- Installations- und Betriebsgenehmigung.
- Umweltgenehmigung (AEPO) oder Standard-Umweltverpflichtungen (PPd), vorausgesetzt, die Anlage befindet sich nicht in NATURA 2000-Gebieten, Nationalparks oder archäologischen Zonen.
- Klassische Baugenehmigung (in den meisten Fällen).
Erforderlich:
- Genehmigung für Bauarbeiten geringen Umfangs (Έγκριση Εργασιών Μικρής Κλίμακας) von der örtlichen Baubehörde.
- Verbindliches Netzanschlussangebot und Anschlussvertrag mit dem Verteilnetzbetreiber DEDDIE.
- Vertrag über den Verkauf/Einspeisung von Strom mit dem DAPEEP (oder mit DEDDIE für nicht an das Verbundnetz angeschlossene Inseln).
1.2. Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 1 Megawatt (MW)
Für größere Anlagen gelten strengere Vorschriften, die jedoch durch das Gesetz 4951/2022 digitalisiert wurden.
Erforderlich:
- Erzeugerbescheinigung (Βεβαίωση Παραγωγού) ausgestellt durch die RAAEY.
- Umweltgenehmigung: Standard-Umweltverpflichtungen (PPd) für Anlagen von 1 bis 10 MW. Für Anlagen über 10 MW ist eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung (AEPO) erforderlich.
- Installations- und Betriebsgenehmigung (wird digital über das zuständige Ministerium oder die dezentrale Verwaltung abgewickelt).
- Baugenehmigung (für notwendige Gebäude, Umspannwerke etc.).
- Netzanschlussvertrag mit DEDDIE (Verteilnetz) oder ADMIE (Übertragungsnetz, meist bei sehr großen Projekten).
- Betriebsbeihilfevertrag (Einspeisevergütung/Marktprämie) mit DAPEEP, oft nach erfolgreicher Teilnahme an Ausschreibungsverfahren der RAAEY.
Legende (Aktuelle Behörden): – DEDDIE:
Hellenischer Verteilnetzbetreiber (ehemals Teil der DEI) – ADMIE: Unabhängiger Stromübertragungsnetzbetreiber – DAPEEP: Betreiber der Erneuerbaren Energien und Herkunftsnachweise (ersetzte DESMIE/LAGIE) – RAAEY: Regulierungsbehörde für Abfall, Energie und Wasser (ehemals RAE)
Nützliche Hinweise
- Landwirtschaftliche Flächen: Die Installation von PV-Anlagen auf hochproduktiven landwirtschaftlichen Flächen ist streng reguliert und nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der gesamten landwirtschaftlichen Fläche der jeweiligen Region zulässig.
- Traditionelle Siedlungen: Die Installation in traditionellen Siedlungen, historischen Bezirken und denkmalgeschützten Gebäuden erfordert weiterhin spezielle Genehmigungen von Architektur- und Denkmalschutzbehörden.
- Net-Billing: Für den Eigenverbrauch wurde das System in Griechenland kürzlich vom klassischen Net-Metering auf Net-Billing umgestellt.
(Stand: Juni 2026. Alle Angaben auf diesen Seiten erfolgen ohne Gewähr oder Haftung.)
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