Photovoltaik und erneuerbare Energien in Griechenland
Griechenland zählt aufgrund seiner hohen Sonneneinstrahlung zu den attraktivsten Standorten Europas für Investitionen in Photovoltaik und andere erneuerbare Energien. Der rechtliche Rahmen wurde in den vergangenen Jahren grundlegend modernisiert und vereinfacht. Die wichtigsten aktuellen Bausteine sind:
die Erzeugerbescheinigung („Βεβαίωση“) als Kernstück der Lizenzierung (Gesetz 4685/2020),
die Regulierungsbehörde RAAEY (vormals RAE) als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsinstanz,
die marktbasierte Förderung durch Festpreis- bzw. Prämienverträge nach dem Gesetz 4414/2016, vergeben überwiegend im wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren,
das Net-Billing-Modell für Dach- und Kleinanlagen zur Eigenversorgung, abgewickelt über den Verteilnetzbetreiber ΔΕΔΔΗΕ,
sowie – als Alternative zum Fördervertrag – die Direktvermarktung über bilaterale Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPA).
Die folgenden Texte behandeln zunächst die Vorteile und Grundlagen einer PV-Investition in Griechenland sowie den aktuellen rechtlichen Rahmen im Detail, bevor die historische Entwicklung der Gesetzgebung seit 2006 nachgezeichnet wird.

