Das griechische Gesellschaftsrecht unterscheidet – wie viele kontinentaleuropäische Rechtsordnungen – grundsätzlich zwischen Personengesellschaften (OHG/OE und KG/EE) und Kapitalgesellschaften (GmbH/EPE, AG/AE und der privaten Kapitalgesellschaft IKE). Häufig ist die Wahl der Unternehmensform weniger von rein rechtlichen als von steuerlichen Erwägungen geprägt, sodass bei der Wahl der Gesellschaftsform stets auch die steuerliche Seite der jeweiligen Rechtsform zu berücksichtigen ist.
In den vergangenen Jahren hat das griechische Gesellschaftsrecht mehrere umfassende Reformen erfahren, die es an die Bedürfnisse der Praxis angepasst haben. Zeitaufwendige bürokratische Verfahren wurden abgebaut; eine Unternehmensgründung ist heute über die elektronische Anlaufstelle e-ΥΜΣ innerhalb weniger Werktage und größtenteils papierlos möglich. Mit der IKE wurde zudem eine besonders flexible Kapitalgesellschaftsform geschaffen, die sich in der Praxis als äußerst erfolgreich erwiesen hat und inzwischen bei der Mehrzahl aller Unternehmensneugründungen gewählt wird. Auch die frühere Pflicht zur Veröffentlichung im Regierungsanzeiger wurde durch die zentrale elektronische Registrierung beim Allgemeinen Handelsregister (ΓΕΜΗ) ersetzt.
Insgesamt bietet das griechische Gesellschaftsrecht heute eine deutlich modernere und kostengünstigere Grundlage für Investitionen als noch vor einigen Jahren. Bei der Wahl der Gesellschaftsform sind neben den steuerlichen Aspekten stets auch der Gesellschaftszweck sowie die individuellen Bedürfnisse der Gesellschafter im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen.
(Stand: Juli 2026. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)

