Der grenzenlose europäische Binnenmarkt eröffnet vielfältige unternehmerische Chancen – sowohl für internationale Großunternehmen als auch für mittelständische Firmen, die von den Vorteilen eines größeren Marktes profitieren möchten. Bei einer geplanten Investition in Griechenland stehen Unternehmen vor der Wahl zwischen Neugründung, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Beteiligung daran – zusammengefasst als „Mergers & Acquisitions“ (M&A).
Der Zukauf eines bereits am Markt eingeführten Unternehmens kann gegenüber dem organischen Wachstum durch Neugründung erhebliche Zeitvorteile bringen: sofortige Marktpräsenz, vorhandene Produktionskapazitäten, eine etablierte Marke oder ein bereits erschlossener Standort. Aus Sicht des Zielunternehmens kann die Beteiligung eines Investors neue Liquidität erschließen oder – im Fall des vollständigen Verkaufs – eine Nachfolgeregelung ermöglichen.
Unabhängig von der gewählten Struktur bleibt die frühzeitige Einbindung von auf grenzüberschreitende Transaktionen spezialisierten Rechts- und Steuerberatern dringend zu empfehlen: Trotz fortschreitender Harmonisierung des EU-Binnenmarktrechts bestehen weiterhin bedeutsame nationale Besonderheiten – insbesondere im Gesellschafts-, Steuer- und Kartellrecht –, die gerade auch kleinere und mittlere Unternehmen bei grenzüberschreitenden Transaktionen zunehmend berücksichtigen müssen.
FAQ
Antwort: Im europäischen Binnenmarkt ergeben sich vielfältige unternehmerische Chancen aus landesspezifischen Besonderheiten und einem im europäischen Vergleich weiterhin attraktiven Preisniveau. Vor der Frage der Auslandsexpansion nach Griechenland stehen längst nicht mehr nur Großunternehmen, sondern zunehmend auch mittelständische Firmen.
Antwort: Mergers & Acquisitions („M&A”) bezeichnen Unternehmenstransaktionen wie den Zusammenschluss, die Übernahme von Unternehmen oder die Beteiligung daran.
Antwort: Vorteile sind insbesondere:
Synergie-Effekte aus der Zusammenführung der Unternehmen;
sofortige Marktpräsenz und Umsatzgenerierung;
Übernahme einer eingeführten Marke;
Standort und sofort verfügbare Produktionskapazitäten.
Antwort: Durch die Beteiligung kann neue Liquidität erzielt und die Marktposition eines bestehenden Unternehmens verbessert werden. Im Fall des Verkaufs lässt sich z. B. die Frage der Unternehmensnachfolge regeln.
Antwort: Trotz fortschreitender EU-Harmonisierung bestehen weiterhin nationale rechtliche Besonderheiten – etwa im Gesellschafts-, Steuer- und Kartellrecht (siehe unsere separaten FAQs zum Unternehmenskauf und zum Wettbewerbsrecht). Eine sorgfältige Information über die griechische Gesetzeslage sowie über gesellschaftliche und wirtschaftliche Gepflogenheiten ist erforderlich. Die rechtzeitige Beratung durch auf Cross-Border-Geschäft spezialisierte Rechtsanwälte ist dringend zu empfehlen.
Antwort: Das Zusammenspiel der griechischen (Tochter-)Gesellschaft mit der deutschen (Mutter-)Gesellschaft – steuerlich, gesellschaftsrechtlich und organisatorisch – ist ein wesentlicher Punkt jeder M&A-Überlegung.

