Unternehmenskauf in Griechenland
Mergers & Acquisitions bei Investitionen in Griechenland
Im europäischen Binnenmarkt ergeben sich vielfältige unternehmerische Chancen – sowohl aus der fortschreitenden Integration des Binnenmarktes als auch aus den landesspezifischen Besonderheiten und dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der Mitgliedstaaten. Vor der Frage der Auslandsexpansion stehen dabei längst nicht mehr nur internationale Großunternehmen, sondern zunehmend auch mittelständische Firmen, die an den Vorteilen eines größeren Binnenmarktes teilhaben möchten.
Bei einer geplanten Investition in Griechenland stehen Unternehmen vor der Wahl, ob sie ein neues Unternehmen gründen oder ein bereits bestehendes Unternehmen übernehmen bzw. sich daran beteiligen möchten. Solche Unternehmenstransaktionen – der Zusammenschluss, die Übernahme oder die Beteiligung an Unternehmen – werden als „Mergers & Acquisitions” (M & A) bezeichnet.
Mergers & Acquisitions in Griechenland
Der weltweite M&A-Markt hat sich in den vergangenen Jahren deutlich belebt; dieser Trend hat auch vor Griechenland nicht haltgemacht. Auch für mittelständische Unternehmen kann der Zukauf anderer Unternehmen oder die Beteiligung daran zur Verbesserung der Marktposition beitragen und steuerliche Vorteile bringen.
Wer eine Übernahme eines griechischen Unternehmens erwägt, lässt sich häufig von der Überlegung leiten, dass der Nutzen aus der Summe der zusammengeführten Unternehmen größer sein kann als der jeweils separat betrachtete Nutzen der einzelnen Unternehmen – der Aspekt der Synergie-Effekte steht hier im Vordergrund.
Organisches Wachstum durch Neugründung und Aufbau eines Unternehmens im Ausland kostet bis zur Erzielung nennenswerter Umsätze regelmäßig viel Zeit. Der Zukauf eines bereits am Markt etablierten Unternehmens kann demgegenüber zu sofortiger Marktpräsenz und unmittelbarer Umsatzgenerierung führen. Weitere Gründe für die Übernahme eines griechischen Unternehmens können dessen Markenbekanntheit, der Standort oder sofort verfügbare Produktionskapazitäten sein. Umgekehrt kann die Beteiligung eines Investors einem bestehenden Unternehmen neue Liquidität verschaffen oder – im Fall eines Unternehmensverkaufs – eine anstehende Nachfolgeregelung lösen.
Unabhängig von der gewählten Variante ist eine sorgfältige Information über die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gepflogenheiten in Griechenland unerlässlich. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das grenzüberschreitende Zusammenspiel der griechischen (Tochter-)Gesellschaft mit der ausländischen (Mutter-)Gesellschaft.
Dem zunehmend zusammenwachsenden EU-Binnenmarkt steht dabei nach wie vor eine nur teilweise harmonisierte Vielzahl nationaler Rechtsordnungen und Besonderheiten gegenüber. Mussten früher vor allem größere Konzerne diese regionalen Besonderheiten meistern, sehen sich heute durch den EU-Binnenmarkt zunehmend auch kleine und mittlere Unternehmen mit unterschiedlichen nationalen Regelungen konfrontiert. Eine frühzeitige Beratung durch auf grenzüberschreitende Transaktionen spezialisierte Rechtsanwälte ist daher dringend zu empfehlen, da Fehler in der Planungsphase ein Unternehmen später teuer zu stehen kommen können.
(Stand: Juli 2026. Alle Angaben erfolgen unter Vorbehalt und ohne Gewähr.)

