Eigentumserwerb in Griechenland
Rechtsgrundlagen
Griechenland ist wie Deutschland ein Rechtsstaat; der Erwerb an griechischen Immobilien richtet sich nach dem Astikos Kodikas (ZGB – Zivilgesetzbuch); dieses Gesetzbuch ist vergleichbar mit unserem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wie auch nach deutschem Recht, ist der Eigentumserwerb an einer Immobilie auch im griechischem Recht erst mit der Eintragung im Grundbuch vollzogen.
Eine grundbuchliche Eintragung ins Ipothikofilakio oder Ktimatologio ist zur Erlangung von Rechtssicherheit erforderlich, da der gute Glaube an die Richtigkeit des Grundbuchs auch im griechischen Recht geschützt ist. Der Kaufvertrag über griechische Immobiliengeschäfte wird durch den Abschluss eines notariellen, präzise gefassten Kaufvertrages abgewickelt.
Der Kaufgegenstand wird exakt beschrieben, der Kaufpreis und dessen Fälligkeit genannt, Stornierungsrechte und Vertragsstrafen bei Zahlungsverzug und/oder Rücktritt vom Kaufvertrag festgelegt; ebenso die Vertragsabwicklung zur Erlangung der Eigentumsübertragung im Grundbuch.
Wie auch beim deutschen Recht, ist auch nach dem griechischen ZGB der Eigentumswechsel mit der Eintragung beim – für die Immobilie – zuständigen Grundbuchamt vollzogen. Die Zahlung des Kaufpreises oder Restkaufpreises erfolgt unmittelbar mit der notariellen Niederschrift und wird im besagten Notarprotokoll festgehalten.
Die Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung, mit der man das amtierende Notariat beauftragen kann.


2 Antworten auf “Wissenswertes über griechisches Immobilienrecht”
Darf ich zur Besteuerung von “nicht bebautem Grundstück
in GR” etwas fragen?
Welchen steuerrechtlichen Verpflichtungen unterliegt jemand, der in Deutschland lebt und Steuern bezahlt,
aber ein 20m x 20m = 400m² Grundstück in GR
(“ektos skediou”) besitzt,
sowie keine Einkünfte in GR erzielt?
Genügt die Abgabe einer Steuer-Erklärung nach “E1”
mit dem Zusatz:
“Monimos Katikos Germanias kai den echei kanena Issodima stin Ellada”
Kann solche auch online an “The head of the Local Tax Office for Residents abroad, 4 Metsovou Street, P.C. 10682 Athens” abgeben werden? Wie geht man da vor?
DANKE!
Hallo el ka, für dieses Grundstück ist nur die Grundsteuer zu entirchten (auf Griechisch “FAP”), sofern das Grundstück einen gewissen Wert hat (bis 2013 liegt der Mindestwert für die Besteuerung bei 200.000 €). Da Sie keine Einkünfte und noch keinen ständigen Wohnsitz in Griechenland haben, sind Sie nur verpflichtet, eine Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz in Deutschland einzureichen. Leider würde das nicht mit einer direkten Zusendung an das griechische Finanzamt per Post funktionieren. Sollten Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an einen griechischen Steuerbarter, ggfls. zB an info@steuerberater-griechenland.de